Pfiffikus
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Wohnort: Debschwitz
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26.10.2007 ~ 18:30 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
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RE: Storries auf dem Arbeitsamt |
Beitrag Kennung: 77687
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Hallo Gastli,
Zitat: |
gastli hat am 26. Oktober 2007 um 16:22 Uhr folgendes geschrieben:
Ganz so einfach ist das alles doch nicht. Für ALG II Empfänger gilt eine gesonderte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie.
Das bedeutet eben für ALG II-Bezieher - es gilt nur dann jemand als "richtig" krank, wenn diese betreffende Person nicht einmal mehr in der Lage ist einer leichten Tätigkeit für drei Std. täglich nachzukommen. ... |
ich hab mir wiedermal die Mühe gemacht, mal kurz nachzulesen, was du da gepostet hast. Wenigstens hab ich kurz reingeschaut. Daraus ergibt sich für mich folgendes Bild:
Erstens
Du hast uns Briefe mit Änderungsvorschlägen gezeigt. In dem Gesetzestext, den ich ergoogelt habe, ist die im Brief vorgeschlagene Passage (Absatz 3 des §2) noch nicht ergänzt worden.
Link1
Link2
Link3
Link4
Anfangs dachte ich, dass ein Webmaster noch nicht aktualisiert hat, doch die Webmaster dieser Republik können ja nicht alle gleichzeitig triefen. Somit gibt es da im derzeit geltenden Recht keine "gesonderte Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie für ALG II Empfänger". Das Prozedere, welches Simson beschrieben hat, entspricht voll und ganz der derzeit gültigen Rechtslage.
Wäre die Pflicht, den Einladungen nachzukommen, bereits rechtskräftig geändert worden, hätten wir an dieser Stelle gewiss darüber etwas erfahren.
McBerni hat also die ARGE zu Unrecht beschimpft und sollte sich dafür entschuldigen.
Zweitens
Es geht im §2 SGB V nicht um die Pflicht, am Arbeitsplatz zu erscheinen, bzw. einer Einladung der ARGE Folge zu leisten. Vielmehr geht es um den Bezug von Leistungen.
Ohne die passenden Pressemeldungen aus diesem Zeitraum zu recherchieren, glaube ich mich zu erinnern, dass sich die ARGEn mit den Kommunen und den Sozialkassen einigen mussten, wer diese Leistungen von der ARGE bekommt (weil man 3 und mehr Stunden arbeiten kann) und wer Sozialhilfe, Invalidenrente und was auch immer für Leistungen zu bekommen hat. Durch die Presse gingen einige Fälle, dass den ARGEn von den Kommunen Personen gemeldet worden sind, die am Arbeitsmarkt praktisch nicht vermittelbar waren. Ich bin der Meinung, der von dir gezeigte Briefwechsel sollte nur Klarheit zur Zuständigkeit der einzelnen Leistungsträger schaffen sollte. Aber nicht das von Simson geschilderte Verfahren verändern.
Drittens
Zitat: |
gastli hat am 26. Oktober 2007 um 16:22 Uhr folgendes geschrieben:
Es wird also vom behandelnden Arzt erfragt werden, ob der Versicherte im Berufsleben steht, ob er arbeitslos ist und in welchem Umfang er sich der BA "zur Verfügung stellt". Für die Abgrenzung der ALG II-Empfänger (3-Std.-Regelung) wird ebenfalls erfragt werden müssen, ob eben ALG II bezogen wird. |
Im Profil der ersten Inkarnation von felixed steht ja, dass er Arzt sei. Fragen wir ihn doch mal, ob ihm gesonderte Formulare "Krankenscheine für Empfänger von ALG II" bekannt sind oder sogar vorliegen?
Pfiffikus,
der hofft, diese Panik-Ente nachhaltig entschärft zu haben
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