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http://www.t-online.de/nachrichten/ausla...htslektion.html
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"Mein lieber Freund"
Frankreichs Sozialistenchef erteilt Deutschland eine Geschichtslektion
16.07.2015, 19:32 Uhr | rtr
Cambadelis wird dem Reformer-Flügel der Partei von Francois Hollande zugerechnet und gilt als Vertrauter des Präsidenten. Viele Franzosen werfen Hollande vor, in der Griechenlanddebatte nicht mehr Widerstand gegen die vor allem von Deutschland vertretene Sparpolitik zu leisten.
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Leider sind das Halbwahrheiten, denn in der BRD gab es eine Währungsreform und mehrere Abwertungen nach 1945 diese Möglichkeiten haben die Griechen nicht; was ihnen jedoch bleibt ist die Möglichkeit einer Lohn-/Preisreform mit einer massiven Verringerung der von Löhnen und Preisen.
Dann bräuchten sie noch einen Schuldenschnitt, an Stelle einer Geldentwertung, oder den Einzug aller Kontoguthaben der Griechen zu 93,5%, welcher das nunmehr geringere realistischere BIP berücksichtigt
Wie es da weiter gehen soll sagt Jean-Christophe Cambadelis nicht.
So sah die Geldentwertung in Deutschland aus.
https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%A4hrungsreform_1948_(Westdeutschland)#Durchf.C3.BChrung_der_W.C3.A4hrungsumstellung
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Umstellung der Reichsbankkonten
Formular 1948
Bis zum Stichtag 26. Juni 1948 mussten alle natürlichen und juristischen Personen – ausgenommen die Geldinstitute – bei einer Hauptumtauschstelle der Abwicklungsbank ihr Baraltgeld abliefern und ihre gesamten Altgeldguthaben anmelden, sonst verfielen sie. Dort wurde nach Genehmigung durch das Finanzamt das Gesamtgeld über ein „Reichsbank-Abwicklungskonto“ umgestellt.
Bei den natürlichen Personen wurde vom Gesamtaltgeld zunächst der neunfache Kopfbetrag abgezogen. Der Rest wurde zu je 50 % auf ein Freikonto und 50 % auf ein Festkonto umgestellt. Kurze Zeit später wurde das Festkonto aufgelöst, indem 70 % seines Betrages vernichtet, 20 % auf Freikonto und 10 % auf Anlagekonto übertragen wurde. Letztlich ergab sich so ein faktisches Umstellungsverhältnis von zunächst 10:0,65. Im Jahr 1957 wurden Sparguthaben, die bereits am 1. Januar 1940 bestanden, durch das Altsparergesetz[10] auf 20 % des Nennwertes in Reichsmark aufgestockt, so dass im Ergebnis ein Umstellungsverhältnis von RM zu DM in Höhe von 10:1 bestand.
Bei den Wirtschaftsunternehmen wurde vom Altgeld der zehnfache Geschäftsbetrag abgezogen und die Umstellung danach wie bei den natürlichen Personen vorgenommen.
Die Altgeldguthaben der Banken sowie der öffentlichen Hand erloschen.
Umstellung sonstiger Forderungen und Verbindlichkeiten
Für die Umstellung galt:
abgeschlossene Verbindlichkeiten wurden mit einem Kurs 10 Reichsmark (RM) zu 1 DM (10:1) umgestellt;
laufende Verbindlichkeiten wie Löhne, Renten, Pensionen, Pachten und Mieten im Kurs 1:1;
Aktien wurden ebenfalls 1:1 umgestellt;
Schuldverschreibungen, Hypotheken und sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Prämienreserven der privaten Versicherungen und die Bausparguthaben der Bausparkassen wurden im Verhältnis 10:1 umgestellt;
die laufenden Beiträge blieben im Verhältnis 1:1 bestehen;
Verbindlichkeiten des Reichs und gleichgestellte Verbindlichkeiten wurden nicht umgestellt, erloschen jedoch noch nicht.
Bargeld und letztlich auch Sparguthaben wurden zum Kurs 100 RM zu 6,50 DM umgetauscht.
Viertes Gesetz
Über die weitere Verwendbarkeit dieser gesperrten Guthaben entschied schließlich das (nur zu diesem Zweck erlassene) Vierte Gesetz zur Neuordnung des Geldwesens vom 30. September bzw. 4. Oktober 1948 [25] – auch Ergänzung des Umstellungsgesetzes oder Festkontogesetz genannt. Es verfügte, dass von den gesperrten Guthaben 70 % des Wertes gestrichen, 20 % frei verfügbar wurden und die verbleibenden 10 % weiterhin gebunden blieben – letztere wurden im Jahre 1954 freigegeben.
Daraus resultierte schließlich jener weithin bekannte endgültige Umtauschkurs von 100 Reichsmark zu 6,50 D-Mark.
Beispielrechnung: 100 RM Altguthaben → 10 DM Neuguthaben
10 DM Neuguthaben → 5 DM sofort verfügbar + 5 DM gesperrt
5 DM gesperrt → 3,50 DM gestrichen + 1 DM verfügbar + 0,50 DM gebunden (und 1954 freigegeben)
Ergänzende Gesetze zur Milderung sozialer Ungerechtigkeiten
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Um die sozialen Ungerechtigkeiten, die durch den Währungsschnitt für die Privaten entstanden waren, abzumildern, wurden nach 1948 folgende Korrekturen beschlossen:
Die Leistungen der Versicherungen waren 1948 nur im Verhältnis 10:1 umgestellt worden.
=--->Die Rentengesetze von 1951, 1956 und 1963 erhöhten die Umstellungssätze. Die Versicherungen erhielten als Ausgleich Rentenausgleichsforderungen gegen den Bund.
{=--> Das hat man bisher bei den Ostrenten vergessen!!!}
1952 entstand das Lastenausgleichsgesetz; es beruhte auf dem Grundgedanken, ungerechte Verteilungen zwischen verlorenem und erhalten gebliebenen Vermögen auszugleichen, denn Immobilienbesitzer hatten durch die Währungsreform zunächst Vorteile, besonders wenn sie vor der Währungsreform Hypotheken getilgt hatten.
Ein Währungsausgleich für Vertriebene wurde 1952 geregelt.
Um Härtefälle abzumildern, wurde im Jahre 1953 die Regelung eingeführt, dass Guthaben aus der Zeit vor dem 1. Januar 1940 lediglich im Verhältnis 5 RM zu 1 DM abgewertet wurden.
Altsparanlagen, die bereits am 1. Januar 1940 bestanden hatten, wurden durch das Altsparergesetz von 1953 auf 20 % des Nennbetrages aufgestockt. |
Ich möchte hier nicht alles zitieren Fakt ist das von einigen Politikern Frankreichs Halbwahrheiten kommen, darüber sollte man einmal mit den französischen Diplomaten reden.
Wenn es die Franzosen so wollen kann man das Ganze auch so mit den Griechen durchziehen wie man es als Alliierte in Deutschland durchgezogen hat.
http://www.goldseiten.de/artikel/1131--D...zungszonen.html
http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/7870431
Die falschen Wendesprüche:
Kommt die DM nicht zu uns gehen wir zu ihr.
Die Menschen gingen trotzdem und die Treuhand-Zwangsverwalter etc. pp. kamen.
Es ging gar nicht um die DM sondern um die Kaufkraft, von der man glaubte das diese im Westen besser ist, deshalb wären viele so oder so dorthin gegangen.
Mit der DM sank die Kaufkraft im Osten, eine Gaststätte nach den anderen und viele Betriebe mussten dadurch schließen, nicht nur die unrentablen. So krass wie in Ostdeutschland ging es weder in Polen noch in der Tschechoslowakei, den späteren Tschechien und Slowakei, sowie Ungarn zu, wo sich die Beziehungen zu Österreich belebten.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.07.2015 07:17.
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