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Die ARGE interessiert nicht, ob kleine (passende) Wohnungen vorhanden sind oder nicht. Die pochen auf die Richtlinien. Der Mietvertrag wird nicht gekündigt, das geht ganz perfide vonstatten:
1. Nach Sanierung steigt die Miete
2. Man geht zur ARGE mit der erhöhten Grundmiete
3. Die ARGE zahlt diese Miete, aber maximal 6 Monate
4. Man wird schriftlich aufgefordert, die Kosten für Unterkunft und Heizung zu senken, da diese unangemessen hoch sind.
5. Da man die Kosten aber nicht senken kann, muss man selbst rumrennen nach einer anderen Wohnung.
6. Man rennt herum, die ARGE lehnt gewohnheitsgemäß die ersten 2,3,4 Angebote ab. Die muss man der ARGE vorlegen. Jedesmal vorher anmelden, Termin machen, dann trotzdem noch dort stundenlang warten.
7. Da es an kleinen Wohnungen hochgradig mangelt, gehen die 6 Monate wie im Fluge vorbei und man hat keine neue Wohnung.
8. Im 7. Monat kürzt die ARGE die Kaltmiete auf die Regelgröße der Wohnung herunter. Die meisten Betroffenen können die Differenz zur vollen Miete meist nicht lange selbst bezahlen.
9. Wenn wirklich eine Wohnung gefunden und auch genehmigt ist, zahlt die ARGE
den Umzug fast nur noch als Darlehen.
10. Findet sich keine Wohnung - da ist der Betroffene eigenverantwortlich verantwortlich - und man kann die bisherige hohe Miete nicht mehr aufbringen, kündigt der Vermieter.
11. Was dann kommt, weiß jeder.
In Sachsen und Sachen-Anhalt mehren sich die Fälle von Obdachlosigkeit nach dieser Prozedur. Wie hoch die Dunkelziffer ist, weiß keiner. Vermutlich kommen manche Betroffene bei Verwandschaft, Freunden usw. unter.
Mir ist keine einzige mitteldeutsche Stadt bekannt, diebezüglich der Mieten nach Sanierung bei Wohnungsübergröße tolerant ist. Besonders negativ fallen z.B. Oschatz und Zwickauer Land auf. Hier hat man sich wegen 0,5 Qaudratmeter zu viel affig. Großzügiger war bisher Leipzig. Wieder andere Städte wie Kamenz oder Bautzen lassen 1 oder 2 Zimmer absperren!
Willkommen in Absurdistan.
Mich würde das Problem gar nicht so aufregen, wenn es kein echtes, tiefgreifendes wäre und sich auf Einzelfälle beschränke. Tut es aber nicht.
Die Städte und Kommunen sparen hier was sie können. Sie bekommen zwar Zuschüsse vom Bund, aber diese reichen nicht.
Zum Fall Erfurt: Bei sehr starker Verknappung von kleinen Wohnungen könnte (könnte, nicht muss) das Sozialgericht Gotha (die ARGE von sich aus bestimmt nicht) nach Sammel- oder/und Musterklagen entscheiden, dass die Menschen in den sanierten Wohnungen trotz Übergröße bleiben. Dann muss die Stadt zahlen, oder die ARGE geht wieder mal in Berufung deswegen. Nur. Die Leute müssten per Anwalt klagen und nicht alles klaglos hinnehmen.
Die Katze beißt sich in den Schwanz: Keine Wertschöpfung - keine Arbeit - kein Einkommen und kein Steueraufkommen - Hartz 4, die Stadt muss die Wohnung zahlen - keine Wertschöpfung organsierbar!
Richtige Rechtsgrundlagen zu Heizung und Unterkunft gibt es nicht. Daher auch die endlosen Rechtsstreite vor den Sozialgerichten. Die Städte erlassen jeweils eigene Richtlinien, meist anhand der sog. Mietspiegel. Grundlage ist das Sozialgesetzbuch SGB 12, aber hier stehen nichts als Gummiparagraphen. Es ist alles ein Ermächtigungsgesetz der Kommunen - und das ist das Schlimme daran. Hartz 4 ist nicht gleich Hartz 4. Es kommt drauf an wo man wohnt.
Das SGB 12 steht auch im Internet, mal googeln.
Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 25.10.2007 22:56.
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