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Forum-Thueringen» Regional» Gera-Forum » Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



23.09.2014 ~ 18:16 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716110
gelesener Beitrag - ID 716110


So sieht es überall in der Stadt aus und woran liegt das? Ist es Amtsanmaßung oder Willkür? Alles verkommt und dafür das das verkommene bestehen bleibt gibt es Ämter die es unterstützen.

Siehe:
http://www.jenapolis.de/2012/11/20/jena-...jena-es-reicht/
Seit Jahren nicht fachgerechter Baumschnitt in Jena – es reicht!

http://www.wiesbaden.de/medien-zentral/d...2007_xs1_1_.pdf
Befreiungen und Ausnahmen von der Baumschutzsatzung werden erteilt, wenn:
*der Baum krank ist,
*von dem Baum unmittelbare Gefahr ausgeht oder die Gesundheit
beeinträchtigt wird,
*eine zulässige Baumaßnahme nicht oder nur erschwert durchgeführt
werden kann,
*die Belichtung von Fenstern unzumutbar beeinträchtigt wird,
*öffentliche Interessen überwiegen.

http://sinnvollbauen.de/index.php?page=article&artid=125
Zitat:
Anwendung der DIN 5034-1:1999-10 - Tageslicht in Innenräumen

Die Maßgaben für die Belichtung von Wohnräumen mit Tageslicht sind einerseits in der BauO NRW § 48 wie auch in der DIN 5034-1:1999-10 „Tageslicht in Innenräumen“ beschrieben. Nach der der BauO NRW vom 1. März 2000, § 48 Aufenthaltsräume, Abs. (2) und (3) gilt als bestimmende Anforderung für die Belichtung von Aufenthaltsräumen in Wohnungen Folgendes:

“(2) Aufenthaltsräume müssen unmittelbar ins Freie führende Fenster von solcher Zahl und Beschaffenheit haben, dass die Räume ausreichend Tageslicht erhalten und belüftet werden können (notwendige Fenster). Das Rohbaumaß der Fensteröffnungen muss mindestens ein Achtel der Grundfläche des Raumes betragen; ein geringeres Maß ist zu-lässig, wenn wegen der Lichtverhältnisse Bedenken nicht bestehen. Oberlichte anstelle von Fenstern sind zulässig, wenn wegen der Nutzung des Aufenthaltsraumes Bedenken nicht bestehen.

Die nach DIN 5034-1 definierte ausreichende Helligkeit in Aufenthaltsräumen durch Tageslicht ist maßgeblich mit dem Tageslichtquotient D = EP / EA x 100 in % definiert. Der Tageslichtquotient ist das Verhältnis der Beleuchtungsstärke EP in einem Punkt einer gegebenen Ebene, die durch direktes und/oder indirektes Himmelslicht bei angenommener oder bekannter Leuchtdichteverteilung des Himmels erzeugt wird, zur gleichzeitig vorhandenen Horizontalbeleuchtungsstärke EA im Freien bei unverbauter Himmelshalbkugel.
Die Helligkeit in Wohnräumen, die von dem durch die Fenster eindringenden Tageslicht erzeugt wird, ist im Sinne der DIN 5034-1 im Rahmen ihrer psychischen Bedeutung aus-reichend, wenn der Tageslichtquotient auf einer horizontalen Bezugsebene, gemessen in einer Höhe von 0,85 m über dem Fußboden in halber Raumtiefe und in 1 m Abstand von den beiden Seitenwänden im Mittel wenigstens 0,9 % und am ungünstigsten dieser Punkte wenigstens 0,75 % beträgt.


Was wissen die Vermieter davon, oder ihre Mitarbeiter? Für Mitarbeiter von Vermietern gilt solcher Krimskrams doch nicht oder; und wie ist das mit den Mitarbeitern der Fachämtern der Stadt?

Bürger schaut auf eure Stadt was sie euch zu bieten hat.

Was noch zu erwähnen wäre: Krank sind die Pappeln auch alle, denn ihr Kern ist Braun und nur der Rand hat noch normales Holz.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 23.09.2014 18:17.



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baumann   baumann ist männlich Zeige baumann auf Karte FT-Nutzer
426 geschriebene Beiträge
Wohnort: Thüringen



23.09.2014 ~ 19:53 Uhr ~ baumann schreibt:
im Forum Thüringen seit: 15.10.2010
1 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716129
gelesener Beitrag - ID 716129


@Meta, mir ist nicht ganz klar, warum Sie einen Artikel aus dem November 2012 der Stadt Jena zum Anlaß nehmen, hier im Oberzentrum-Forum ein neues Thema zu eröffnen.
Nur soviel: Während man in Jena offenbar noch an den Hochgewächsen schneidet, wird in Gera kurzer Prozess gemacht .....siehe die jetzt besonders attraktive Wohnlage an der Wiesestraße vor Lusan und die "Straße des Friedens"...was immer das für ein "Frieden" sein soll. Da spart man sich eben die Kosten der Baumpflege. Wieder ein klassisches Alleinstellungsmerkmal dieser Stadt.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



24.09.2014 ~ 07:49 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716200
gelesener Beitrag - ID 716200


Meine ersten Worte waren:
So sieht es überall in der Stadt aus und woran liegt das?
Ist es Amtsanmaßung oder Willkür?
Alles verkommt und dafür das das verkommene bestehen bleibt gibt es Ämter die es unterstützen.

Sogar die Satzungen der werden missachtet siehe:
http://www.gera.de/fm/sixcms/193/AKTUELL...HUTZSATZUNG.pdf
Zitat:
Anordnung von Maßnahmen
(1) Die Stadt Gera - Amt für Umwelt und Grünflächen - kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Erhaltung geschützter Bäume

1. auf seine Kosten selbst trifft, veranlasst bzw. unterlässt oder
2. zu dulden hat, soweit die Durchführung dieser Maßnahmen dem Pflichtigen im Einzelfall nicht zuzumuten ist oder den Belangen des Baumschutzes gemäß § 1 voraussichtlich nicht Rechnung tragen würde und sofern Teile dieses geschützten Baumbestandes in sein Grundstück eingedrungen sind (Überhang).
Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen.
(2) Absatz 1 findet auch entsprechende Anwendung, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte als Nachbar eines angrenzenden Grundstücks betroffen ist, auf dem geschützte Bäume stehen.

§ 7
Ausnahmen und Befreiungen (Genehmigungen)

(1) Ausnahmen von den Verboten des § 5 sind zu genehmigen, wenn
1. öffentlich rechtliche Vorschriften den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zur Beseitigung oder wesentlichen Veränderung des Habitus geschützter Bäume verpflichten,
2. eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige oder bereits bestehende Nutzung unmöglich oder unzumutbar beeinträchtigt wäre,
3. die Beseitigung aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist,
4. von geschützten Bäumen einen Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht, die nicht gegenwärtig ist, und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann oder
5. geschützte Bäume so stark erkrankt sind, dass sie mit zumutbaren Aufwand vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten nicht mehr zu erhalten wären.

(2) Befreiungen von den Verboten des § 5 können erteilt werden, wenn
1. durch Lebensäußerung geschützter Bäume die ortsübliche Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden erheblich beeinträchtigt wird,
2. geschützte Bäume in ihrer Vitalität bereits erheblich eingeschränkt sind und deshalb in ihrem Bestand erneuert werden sollen,
3. geschützte Bäume die Nutzung von Wohn- oder Arbeitsräumen durch Schattenwirkung erheblich beeinträchtigen oder
4. wenn das Verbot zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.

(3) Die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung ist bei der Stadt Gera, Amt für Umwelt und Grünflächen schriftlich unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung einer Lageskizze mit entsprechender Flurstücksnummer, auf der Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume ausreichend dargestellt sind, zu beantragen.
Aus dem Antrag müssen alle für die Beurteilung des Vorganges erforderlichen Voraussetzungen und Einzelheiten ersichtlich sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.

(4) Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung wird schriftlich erteilt.
Sie ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
Ausnahmen oder Befreiungen werden für die Dauer von 2 Jahren befristet.


Besonders wichtig Absatz 2 Punkt 1 - 4
Bei Punkt 3 wäre noch zu erwähnen das auch die Standsicherheit der Bäume noch gewährleistet sein muß.
Besonders müssten Bäume unter Kontrolle bleiben bei denen eine Kernfäule besteht; aber in diesen Fällen sind die Ämter untätig und kommen ihren Pflichten nicht nach, oder es liegt eine Überforderung vor, umfänglich oder fachlich.

Die Größte Unverschämtheit ist das Mieter, welche die unterlassene Baumpflege rügen, noch jahrelang auf eine Beseitigung des Mangels warten müssen, obwohl man bei bestem Sonnenlicht nicht mal mehr im Wohnzimmer lesen kann.

Würde ich schnell eine adäquate Wohnung finden würde ich unter solchen Umständen sofort aus der Wohnung ausziehen. Auf solche Vermieter kann man gern als Mieter verzichten, zumal wenn es nie zu Problemen bei der Mietabbuchung kommt.

In einem ordentlichem Rechtsstaat sollte man jedoch unter solchen Bedingungen Schadenersatz wegen des erforderlichen Umzugs bekommen, wenn 6 ca. >25m hohe Pappeln, heckenartig vor dem, Balkon das Wohnzimmer in Dämmerlichtzustand versetzen. Mein Nachbar hatte das Glück, das Blitzschlag eine Pappel traf, so daß sie beseitigt werden mußte, leider war es jedoch nicht die welche am meisten störte. Dieses seit ca. mehr als 5 Jahren nach dem letzten Verschnitt, der kaum etwas nutzte und die Probleme nicht beseitigte, weil nach gut einem Jahr alles wieder zugewachsen war.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 24.09.2014 07:51.



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susikath   susikath ist weiblich FT-Nutzer
149 geschriebene Beiträge
Wohnort: Nähe Jena



24.09.2014 ~ 15:58 Uhr ~ susikath schreibt:
images/avatars/avatar-1229.jpg im Forum Thüringen seit: 05.05.2009
2 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716239
gelesener Beitrag - ID 716239


Haben Sie zu viel Zeit oder kein aderes Hobby als überall ein Haar in der Suppe zu suchen verwirrt

Sie sollten sich eine eigene Diskussionsplattform eröffnen und nicht das schöne Forum Thüringen mit Ihren ........ Beiträgen belasten.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von susikath: 24.09.2014 16:00.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
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24.09.2014 ~ 19:47 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716275
gelesener Beitrag - ID 716275


Ich schätze mal Sie haben nichts für Menschen übrig die in der Lage sind sich Wissen selbständig zu erarbeiten. Ich hoffe nur es ist keine Neid der da aus ihnen spricht.
Allerdings wer entsprechende Arbeitsplätze inne hat der sollte es können, oder zumindest entsprechende Lehrgänge besuchen und Prüfungen ablegen.
Diese Unwissenheit und Dreistigkeit mit welcher mit der Bevölkerung umgegangen wird erlauben sich nur solche Menschen. Das stellt sich auf Dauer als unerträglich heraus, solche Leute sind ganz einfach für die Allgemeinheit unzumutbar, sie sind einfach unerträglich inkompetent.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.339 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



25.09.2014 ~ 09:36 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716339
gelesener Beitrag - ID 716339


Tageslicht in Innenräumen =---> Die Gesetzeslage <---=
Siehe Suche:
http://www.fvlr.de/tag_Tageslicht_Innen.htm
http://www.fvlr.de/tag_gesetzeslage.htm
Zitat:
Baugesetzbuch (BauGB) § 136 Abs. 3:

"Bei der Beurteilung, ob in einem städtischen oder ländlichen Gebiet städtebauliche Missstände vorliegen, sind insbesondere zu berücksichtigen:
1. die Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder die Sicherheit der in dem Gebiet wohnenden oder arbeitenden Menschen in Bezug auf die Belichtung, Besonnung und Belüftung der Wohnungen und Arbeitsstätten, ..."

Musterbauordnung (MBO) 2002 § 3 Allgemeine Anforderungen:
(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Musterbauordnung (MBO) 2002 § 47 Aufenthaltsräume:
(2) Aufenthaltsräume müssen ausreichend belüftet und mit Tageslicht belichtet werden können. Sie müssen Fenster mit einem Rohbaumaß der Fensteröffnungen von mindestens 1/8 der Netto-Grundfläche des Raumes einschließlich der Netto-Grundfläche verglaster Vorbauten und Loggien haben.

(3) Aufenthaltsräume, deren Nutzung eine Belichtung mit Tageslicht verbietet, sowie Verkaufsräume, Schank- und Speisegaststätten, ärztliche Behandlungs-, Sport-, Spiel-, Werk-und ähnliche Räume sind ohne Fenster zulässig.

Zur individuellen Regelung eines jeden Bundeslandes hinsichtlich der Mindestfenstergrößen in Aufenthaltsräumen hier klicken.


http://www.li.tu-berlin.de/fileadmin/a34...hnik_2012_A.pdf


Schauen Sie sich alle Suchergebnisse der ersten Seite von Google-Suche an.

Nicht unerwähnt möchte ich lassen das es verantwortlichen Mitarbeitern von Wohnungsbaugesellschaften und städtischen Ämtern so weit an Wissen mangelt das sie gegen rechtliche Grundsätze verstoßen, welche zum Schutz der Menschen festgelegt sind.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 25.09.2014 10:12.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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26.09.2014 ~ 07:16 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716451
gelesener Beitrag - ID 716451


Hier findet man die besten Hinweise für Berechnungen usw.:
Suche:
Tageslicht in Innenräumen:
http://service.mvnet.de/_php/download.php?datei_id=45884
Praktisch für alles
http://www.ziegeldach.de/content/themen/.../Belichtung.pdf

https://www.duesseldorf.de/planung/baule...sr_5478_063.pdf

Suche: Licht für Senioren
Leitlinien zur tageslichtorientierten Innenraum-Beleuchtung
von Wohnungen und Heimen für ältere Menschen
FiTLicht e. V.
Fördergemeinschaft Innovative Tageslichtnutzung 2009

Hier findet man auch alles allgemein gültige gut aufgeführt und erläutert.
Abstandsflächen gelten nicht nur für Gebäude sondern auch für Dinge die sich vor dem Gebäude befinden, zB Bäume oder Baumreihen.

Zitat:
Musterbauordnung (MBO) 2002 [6]:

§ 6 Abstandsflächen, Abstände:
(1) Vor den Außenwänden von Gebäuden sind Abstandsflächen von oberirdischen Gebäuden freizuhalten. Satz 1 gilt entsprechend für andere
Anlagen, von denen Wirkungen wie von Gebäuden ausgehen, gegenüber Gebäuden und Grundstücksgrenzen.
(4) Die Tiefe der Abstandsfläche bemisst sich nach der Wandhöhe; sie wird senkrecht zur Wand gemessen. Wandhöhe ist das Maß von der Geländeoberfläche bis zum Schnittpunkt der Wand mit der Dachhaut oder bis zum oberen Abschluss der Wand. … Das sich ergebende Maß ist H.
(5) Die Tiefe der Abstandsflächen beträgt 0,4 H, mindestens 3 m. In Gewerbe- und Industriegebieten genügt eine Tiefe von 0,2 H, mindestens 3 m. Vor den Außenwänden von Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 und 2 mit nicht mehr als drei oberirdischen Geschossen genügt als Tiefe der Abstandsfläche 3 m.


Wenn Bäume zu nah an Gebäuden stehen dann müssen sie auch zur Einhaltung der Abstandsflächen eingekürzt werden. Bei 6 m Abstand dürften sie zB. nur 15 m hoch sein.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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26.09.2014 ~ 08:52 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716463
gelesener Beitrag - ID 716463


Gera-Lusan ist doch eine schöne Siedlung im Wald.



Homepage von gastli Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
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27.09.2014 ~ 21:55 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716675
gelesener Beitrag - ID 716675


Sie Wissen aber schon wann in Deutschland der Siedlungsbau begonnen hat?
http://de.wikipedia.org/wiki/Siedlung_(St%C3%A4dtebau)



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do4rd   do4rd ist männlich Zeige do4rd auf Karte FT-Nutzer
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28.09.2014 ~ 14:46 Uhr ~ do4rd schreibt:
images/avatars/avatar-1293.jpg im Forum Thüringen seit: 26.01.2008
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716754
gelesener Beitrag - ID 716754


Ich würde eher sagen, keine Mäuse fürs Fichtenmoped...



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29.09.2014 ~ 10:05 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716819
gelesener Beitrag - ID 716819


Erklär mir doch bitte einmal näher was Du hier mit den Stadtwerken meintest.
Siehe:
Die neuesten Horrormeldungen aus Gera



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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29.09.2014 ~ 14:49 Uhr ~ as65 schreibt:
images/avatars/avatar-1455.jpg im Forum Thüringen seit: 28.01.2006
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716848
gelesener Beitrag - ID 716848


ich vermute einfach mal:

heizkostenabrechnung zu hoch widerspricht dem minus bei dem stadtwerkken.
um das minus auszugleichen müsste doch die heizkostenabrechnung höher sein. :-)



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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29.09.2014 ~ 15:43 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716863
gelesener Beitrag - ID 716863


Zitat:
as65 hat am 29. September 2014 um 14:49 Uhr folgendes geschrieben:
ich vermute einfach mal:


um das minus auszugleichen müsste doch die heizkostenabrechnung höher sein. :-)

Tot gespart?
oder Menschen zu geizig? großes Grinsen


Meister



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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29.09.2014 ~ 16:39 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716883
gelesener Beitrag - ID 716883


Gera hat schon mit die höchsten Heizkostenpreise im mdr-Raum. Außerdem ging meine Frage an do4rd.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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29.09.2014 ~ 17:56 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
293 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 716902
gelesener Beitrag - ID 716902


Zitat:
Meta hat am 29. September 2014 um 16:39 Uhr folgendes geschrieben:
Außerdem ging meine Frage an do4rd.


Fragezeichen beachten!

Meister



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do4rd   do4rd ist männlich Zeige do4rd auf Karte FT-Nutzer
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03.10.2014 ~ 07:01 Uhr ~ do4rd schreibt:
images/avatars/avatar-1293.jpg im Forum Thüringen seit: 26.01.2008
55 erhaltene Danksagungen
RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 717882
gelesener Beitrag - ID 717882


Welche? Da bin ich mal gespannt.

Ach übrigens, man kann doch nicht einfach Fuchs und Hase obdachlos machen. Die freuen sich doch über mehr Grün. Sonst täte es Ärger mit diversen Umweltverbänden geben. Was es auch noch gibt, sind diverse Genehmigungsverfahren zum Bäume absäbeln.

Also meine Mutter hat unterm Rauch auf dem Friedhof gearbeitet, beim Vornehm ist sie in Rente. Innerhalb der kurzen Zeit wurden 10 Mitarbeiter gekündigt und dafür keine neue Mitarbeiter eingestellt. Da brauch man sich nicht zu wundern, wenn es Grüner wird...



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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04.10.2014 ~ 09:24 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Wildwuchs statt fachgerechter Baumschnitt Beitrag Kennung: 718103
gelesener Beitrag - ID 718103


Ich warte immer noch auf eine Antwort von Dir hierzu:
Die neuesten Horrormeldungen aus Gera

Zitat:
do4rd hat am 21. September 2014 um 11:37 Uhr folgendes geschrieben:
ab 1.10 wird unsere lieb frau META wohl mit stinkenten RVG-Bussen in die Stadt fahren müssen, GVB gibt es dann nicht mehr.
Scheiß Heizkostennebenabrechnung, hat den Stadtwerken viel Verluste eingefahren.

Erklär das bitte mal näher, denn das abgerechnete Jahr hatte doch am Jahresanfang einen ewig kalten Winter, bis Anfang April.
Ich hatte schon gehofft das dadurch keine Abrechnung nach VDI 2077 mehr möglich ist.



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