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Meine ersten Worte waren:
So sieht es überall in der Stadt aus und woran liegt das?
Ist es Amtsanmaßung oder Willkür?
Alles verkommt und dafür das das verkommene bestehen bleibt gibt es Ämter die es unterstützen.
Sogar die Satzungen der werden missachtet siehe:
http://www.gera.de/fm/sixcms/193/AKTUELL...HUTZSATZUNG.pdf
Zitat: |
Anordnung von Maßnahmen
(1) Die Stadt Gera - Amt für Umwelt und Grünflächen - kann anordnen, dass der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte eines Grundstückes bestimmte Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Erhaltung geschützter Bäume
1. auf seine Kosten selbst trifft, veranlasst bzw. unterlässt oder
2. zu dulden hat, soweit die Durchführung dieser Maßnahmen dem Pflichtigen im Einzelfall nicht zuzumuten ist oder den Belangen des Baumschutzes gemäß § 1 voraussichtlich nicht Rechnung tragen würde und sofern Teile dieses geschützten Baumbestandes in sein Grundstück eingedrungen sind (Überhang).
Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Baumaßnahmen.
(2) Absatz 1 findet auch entsprechende Anwendung, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte als Nachbar eines angrenzenden Grundstücks betroffen ist, auf dem geschützte Bäume stehen.
§ 7
Ausnahmen und Befreiungen (Genehmigungen)
(1) Ausnahmen von den Verboten des § 5 sind zu genehmigen, wenn
1. öffentlich rechtliche Vorschriften den Eigentümer oder Nutzungsberechtigten zur Beseitigung oder wesentlichen Veränderung des Habitus geschützter Bäume verpflichten,
2. eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige oder bereits bestehende Nutzung unmöglich oder unzumutbar beeinträchtigt wäre,
3. die Beseitigung aus überwiegenden, auf andere Weise nicht zu verwirklichenden öffentlichen Interesse dringend erforderlich ist,
4. von geschützten Bäumen einen Gefahr für Personen oder Sachen von bedeutendem Wert ausgeht, die nicht gegenwärtig ist, und die Gefahr nicht auf andere Weise mit zumutbarem Aufwand beseitigt werden kann oder
5. geschützte Bäume so stark erkrankt sind, dass sie mit zumutbaren Aufwand vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten nicht mehr zu erhalten wären.
(2) Befreiungen von den Verboten des § 5 können erteilt werden, wenn
1. durch Lebensäußerung geschützter Bäume die ortsübliche Nutzung von Grundstücken oder Gebäuden erheblich beeinträchtigt wird,
2. geschützte Bäume in ihrer Vitalität bereits erheblich eingeschränkt sind und deshalb in ihrem Bestand erneuert werden sollen,
3. geschützte Bäume die Nutzung von Wohn- oder Arbeitsräumen durch Schattenwirkung erheblich beeinträchtigen oder
4. wenn das Verbot zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde und eine Befreiung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
(3) Die Erteilung einer Ausnahme oder Befreiung ist bei der Stadt Gera, Amt für Umwelt und Grünflächen schriftlich unter Darlegung der Gründe und unter Beifügung einer Lageskizze mit entsprechender Flurstücksnummer, auf der Standort, Art, Höhe, Stammumfang und Kronendurchmesser der Bäume ausreichend dargestellt sind, zu beantragen.
Aus dem Antrag müssen alle für die Beurteilung des Vorganges erforderlichen Voraussetzungen und Einzelheiten ersichtlich sein.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen gefordert werden.
(4) Die Entscheidung über die Ausnahme oder Befreiung wird schriftlich erteilt.
Sie ergeht unbeschadet privater Rechte Dritter und kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden.
Ausnahmen oder Befreiungen werden für die Dauer von 2 Jahren befristet. |
Besonders wichtig Absatz 2 Punkt 1 - 4
Bei Punkt 3 wäre noch zu erwähnen das auch die Standsicherheit der Bäume noch gewährleistet sein muß.
Besonders müssten Bäume unter Kontrolle bleiben bei denen eine Kernfäule besteht; aber in diesen Fällen sind die Ämter untätig und kommen ihren Pflichten nicht nach, oder es liegt eine Überforderung vor, umfänglich oder fachlich.
Die Größte Unverschämtheit ist das Mieter, welche die unterlassene Baumpflege rügen, noch jahrelang auf eine Beseitigung des Mangels warten müssen, obwohl man bei bestem Sonnenlicht nicht mal mehr im Wohnzimmer lesen kann.
Würde ich schnell eine adäquate Wohnung finden würde ich unter solchen Umständen sofort aus der Wohnung ausziehen. Auf solche Vermieter kann man gern als Mieter verzichten, zumal wenn es nie zu Problemen bei der Mietabbuchung kommt.
In einem ordentlichem Rechtsstaat sollte man jedoch unter solchen Bedingungen Schadenersatz wegen des erforderlichen Umzugs bekommen, wenn 6 ca. >25m hohe Pappeln, heckenartig vor dem, Balkon das Wohnzimmer in Dämmerlichtzustand versetzen. Mein Nachbar hatte das Glück, das Blitzschlag eine Pappel traf, so daß sie beseitigt werden mußte, leider war es jedoch nicht die welche am meisten störte. Dieses seit ca. mehr als 5 Jahren nach dem letzten Verschnitt, der kaum etwas nutzte und die Probleme nicht beseitigte, weil nach gut einem Jahr alles wieder zugewachsen war.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 24.09.2014 07:51.
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