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Zum Ende der Seite springen Rentenansprüche
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dieanqi   dieanqi ist weiblich
25 geschriebene Beiträge
Wohnort: Berlin



29.09.2012 ~ 20:27 Uhr ~ dieanqi schreibt:
im Forum Thüringen seit: 10.08.2012
0 erhaltene Danksagungen
Rentenansprüche Beitrag Kennung: 585825
gelesener Beitrag - ID 585825


Hallo,

die ewige Diskussion mit den Rentenansprüchen, ab wann, wer, wieviel...

Langsam kann ich es nicht mehr hören. Gerade eben war ein Herr, um die 60 Jahre, Einwanderer, im TV, der sagte einem Reporter, dass er, wenn er in fünf Jahren in Rente geht, insgesamt 16 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und fast genauso viel Rente bekommt wie sein deutscher Kollege, der ein Jahr älter ist als er und fast 40 Jahre in Deutschland gearbeitet hat.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Warum muss nicht der Staat die Differenz zu einer deutschen Rente zahlen, aus dem der Mann kommt? Ich fände das nur gerecht.
Unsereins muss aufpassen, was er sich mal gönnt. Und wenn es nur ein Oberteil wie dieses hier
xxxxxxxxxxxx ist.
Da kommt man doch arg ins Grübeln, was man falsch macht, oder?

Es heißt in der Politik immer wieder, dass es gerecht zu gehen muss. Aber tut es das?

Ich möchte heute mal eine Diskussion hier im Forum anregen und Eure Meinungen hören.

Mein Vater geht in drei Jahren in Rente. Hat ein Haus, das schuldenfrei ist. Er bekommt dann, nach fast 45 Jahren harter Arbeit, eine Rente von knapp 700 € und eine Witwenrente, da meine Mutter verstorben ist. Er meint, wenn er jetzt noch Miete zahlen müßte, könnte er sich nichts mehr nebenbei leisten...das nur dazu.

Riestert Ihr? Auch so eine zwiespältige Sache lt. Monitor...


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Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von SirBernd: 29.09.2012 20:40.



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do4rd   do4rd ist männlich Zeige do4rd auf Karte FT-Nutzer
890 geschriebene Beiträge
Wohnort: Hier Natürlich



30.09.2012 ~ 06:09 Uhr ~ do4rd schreibt:
images/avatars/avatar-1293.jpg im Forum Thüringen seit: 26.01.2008
55 erhaltene Danksagungen
RE: Rentenansprüche Beitrag Kennung: 585879
gelesener Beitrag - ID 585879


Die letzten 20 Jahre zählen und nicht die gesamte (Arbeits)Zeit. In diesen Letzten 20 Jahren mußt du soviel wie möglich Kohlen scheffeln, Zastermachen usw. Meine Mutter war im Öffentlichen Dienst (Gärtnerin auf dem Friedhöfen Geras) und bekommt nur 500€ Nur durch meinem Vater kommen die beiden gerade mal auf 1100€. Des ist das Problem.

Klar wird die Arbeitzeit inklusive der Lehre noch angerechnet, aber die höhe der Rente wird anhand des Lohndurchschittes der letzen 20 Jahren errechnet!

Achso, bevor ich es vergesse, Vater ist durch die Wismut regelrecht kaputtgespielt und Mutter hat massive Probleme mit dem Beinen, die haben von ihrer bissel Rente nichts mehr. Und meine wenigkeit kämpft mit kaputten Knien und geht Trotzdem noch auf Montage, weil man in Thüringen keinen RICHTIGEN Verdienst hat


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von do4rd: 30.09.2012 06:14.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
14.351 geschriebene Beiträge
Wohnort: Gera



30.09.2012 ~ 09:24 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
RE: Rentenansprüche Beitrag Kennung: 585887
gelesener Beitrag - ID 585887


Betreffs der Knie hilft Vitamin E 268 mg und Omega3 1000mg und dann mal im Urlaub laufen, aber nur auf ebener Strecke, zb. auf einem Weg entlang eines Flusses. Wenn die Schäden noch nicht irraperabel sind dann wird es wieder gut. Die Kapseln sollte man dann aber bis zum ableben schlucken.

So viel ich weiß zählt das gesamte Arbeitsleben da wird jeder Verdienst ermitel und sogar die Krankentage werden berücksichtigt.



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Eisenacher
Benutzerkonto wurde gelöscht



30.09.2012 ~ 10:51 Uhr ~ Eisenacher schreibt:
RE: Rentenansprüche Beitrag Kennung: 585903
gelesener Beitrag - ID 585903


Hallo Meta,
Du hast recht . Letzten Jahre trifft mehr bei der Rentenberechnung der DDR damals zu. Kurzer Anhaltspunkt nachfolgend.


Rentenformel für die Altersrente:
Monatliche
Rentenhöhe
= Entgeltpunkte
x Zugangsfaktor
x aktueller
Rentenwert
x Rentenartfaktor
5
in der Sozialversicherung der DDR das Entgelt nur bis zu 600 Mark monatlich versichert werden. Ab März 1971 gab es jedoch die Möglichkeit, für das über
600 Mark liegende Entgelt Beiträge zur Freiwilligen Zusatzrentenversicherung
(FZR) zu zahlen.Bis Februar 1971 werden bei der Rentenberechnung
die tatsächlichen Entgelte berücksichtigt. Danach zählen bei Versicherten, die der FZR beitreten konnten,Entgelte über 600 Mark bei der Rentenberechnung nur
mit, soweit entsprechende Beiträge auch tatsächlich gezahlt wurden.
Bei der Rentenberechnung wird das Entgelt Jahr für Jahr zu dem jeweiligen Durchschnittsentgelt aller Arbeitnehmer ins Verhältnis gesetzt.Für Versicherte und Rentner aus den neuen Bundesländern sollen sich aus den vergleichsweise niedrigen
Arbeitsentgelten in der DDR und dem heute noch bestehenden
Unterschied im Lohnniveau keine Nachteile bei der Rentenberechnung ergeben.
Aus diesem Grund werden die Entgelte auf Westniveau angehoben. Das
heißt, ein in den neuen Bundesländern oder in der DDR
bezogenes Entgelt wird mit einem Umrechnungsfaktor erhöht. Der Faktor entspricht etwa dem Verhältnis West-Durchschnittsentgelt zu Ost-Durchschnittsentgelt.

Beispiel:Für einen Durchschnittsverdiener in den neuen Bundesländern,der im
Jahr 1989 für ein Jahresentgelt von 12 392 M Beiträge gezahlt hat, wird
dieser Wert mit dem Umrechnungsfaktor 3,2330 erhöht. Für die Berechnung
der Entgeltpunkte wird also ein Entgelt von 40 063 DM (12 392 M ×3,2330) zugrunde
gelegt. Dieses Entgelt wird dann ins Verhältnis zum Durchschnittsentgelt
(1989: 40 063 DM) gesetzt. Der Durchschnittsverdiener in den
neuen Bundesländern bekommt so für das Jahr 1989 einen Entgeltpunkt
zugeordnet.
Dieser Wert wird als Entgeltpunktwert des entsprechenden Jahres bezeichnet.
In der DDR gab es außerdem für bestimmte Personengruppen
Zusatz- beziehungsweise Sonderversorgungssysteme.


Tabelle 1: RentenartfaktorenRenten wegen Alters 1,0
Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung 0,5
Renten wegen voller Erwerbsminderung 1,0
Erziehungsrenten 1,0
kleine Witwenrenten und kleine Witwerrenten bis zum Ende des dritten
Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist
(„Sterbevierteljahr“)
anschließend
1,0
0,25
große Witwenrenten und große Witwerrenten bis zum Ende des dritten
Kalendermonats nach Ablauf des Monats, in dem der Ehepartner gestorben ist
(„Sterbevierteljahr“)
anschließend
1,0
0,55*
Halbwaisenrenten 0,1
Vollwaisenrenten 0,2

Meta solltest Du PDF Dateien lesen können mit Deinem Computer empfehle ich
www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/....e_bundeslaender

Da ist es recht übersichtlich.Auch Krankentage ist richtig übrigens.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
32.273 geschriebene Beiträge
Wohnort: terrigenus



30.09.2012 ~ 17:54 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2268 erhaltene Danksagungen
RE: Rentenansprüche Beitrag Kennung: 585943
gelesener Beitrag - ID 585943


Zitat:
Langsam kann ich es nicht mehr hören. Gerade eben war ein Herr, um die 60 Jahre, Einwanderer, im TV, der sagte einem Reporter, dass er, wenn er in fünf Jahren in Rente geht, insgesamt 16 Jahre in Deutschland gearbeitet hat und fast genauso viel Rente bekommt wie sein deutscher Kollege, der ein Jahr älter ist als er und fast 40 Jahre in Deutschland gearbeitet hat.
Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Warum muss nicht der Staat die Differenz zu einer deutschen Rente zahlen, aus dem der Mann kommt? Ich fände das nur gerecht.
Unsereins muss aufpassen, was er sich mal gönnt. Und wenn es nur ein Oberteil wie dieses hier
xxxxxxxxxxxx ist.
Da kommt man doch arg ins Grübeln, was man falsch macht, oder?


Ja wenn man dem Unterschichtenfernsehen der Privaten oder der Unterschichtenpresse BILD irgendeine Bedeutung oder Glauben schenkt, dann kommen solche Unterschichtenbeiträge im Forum dabei heraus.
Da muss man wirklich nicht grübeln.



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