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Forum-Thueringen» Speziell» Haus, Haushalt, Garten » Heizkostenabrechnung » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Heizkostenabrechnung
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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 13:57 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510465
gelesener Beitrag - ID 510465


Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
7.013 geschriebene Beiträge
Wohnort: Deutschland



16.09.2011 ~ 14:32 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
293 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510467
gelesener Beitrag - ID 510467


Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 13:57 Uhr folgendes geschrieben:
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.


Zu Frage 1: Wegen den Verlusten durch die Rohrleitungen, welche anteilsmäßig getragen werden müssen.

Zu Frage 2: Bei der Warmwasserabrechnung wird die mittlere Temperatur angenommen, außerdem wenn du die Temperatur an der Zapfstelle misst, ist es eine andere, als dort wo die Zirkulationsleitung an die Warmwasserleitung angebunden ist.
Die Zirkulationsleitung sollte eigentlich vor der letzten Zapfstelle eingebunden werden, ist aber teilweise im Installationsschacht schon eingebunden.
Lässt du das Warmwasser länger laufen, stimmt auch die Temperatur wieder.

Zu Frage 3: Eine Heizkostenabrechnung bei Wohnungsleerständen darf es in umliegenden Wohnungen nicht geben, vorausgesetzt das Gebäude bzw. die leere Wohnung ist wie es sein sollte, baulich ordentlich gedämmt, so das sich die Temperatur nicht negativ auswirkt.

Alle Antworten natürlich ohne Gewehr.

Frettchen.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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Wohnort: Gera



16.09.2011 ~ 14:45 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510469
gelesener Beitrag - ID 510469


Strangabgleich Erfordernisse und Folgen:

Wegen der zu betreibenden Pumpe besteht eine generelle Abhängigkeit der Einrohrheizung von der Stromversorgung. Zudem wirken sich Störungen in einem Heizkörper im ganzen Heizungssystem aus. Ein weiterer Nachteil ist, dass auch der gewollte Eingriff in einen Heizkörper (z. B. Abschaltvorgänge) Auswirkungen auf alle weiteren hat.

Da während der Heizperiode alle Rohrleitungen ständig vom Heizwasser durchströmt werden, tritt während dieses Zeitraumes auch ständig eine Wärmeabgabe auf. Bei zu hoch gewählter Vorlauftemperatur kann durch die Wärmeabgabe der Rohrleitungen allein der gesamte Wärmebedarf des Gebäudes gedeckt werden. Die Heizung ist dann über Thermostatventile nicht mehr sinnvoll regelbar. Daher ist ein sauberer hydraulischer Abgleich und eine korrekte Einstellung der Vorlauftemperatur unbedingt erforderlich.

In Heizungssystemen mit Parallelschaltung (verwirklicht als sog. Bypässe) kommt es auch bei nicht gegebener Wärmeabnahme (geschlossenen Heizkörperventilen) zu permanenter Heizwasserströmung. Dies verbraucht nicht nur sinnlos Pumpenstrom, sondern führt auch Heizwasser aus dem Vorlauf unabgekühlt in den Rücklauf und vermindert so die Spreizung der Wassertemperatur was u. a. zu einer schlechteren Wärmeabnahme am Heizkessel führt.


Das verhindern temperaturabhängig geführte Drosseln am Heizstrangrücklauf.

Die Vor-/Rücklauftemperaturen sind unnötig hoch. Insbesondere beim Einsatz moderner Brennwerttechnik oder bei Wärmepumpen und Anlagen mit solarer Heizungsunterstützung verschlechtert sich der Nutzungsgrad.

Aus dem nicht optimalen Betriebsverhalten resultiert ein erheblicher Mehrverbrauch an Strom- und Heizungsenergie. Die Energieeinsparverordnung in Deutschland schreibt aus diesem Grund den hydraulischen Abgleich für zu erstellende oder zu sanierende Anlagen vor.


Der hydraulische Abgleich in der Theorie
Seit dem 1. April 2004 gilt in Deutschland die DIN EN 12831 (Juni 2003). Danach ist eine fachgerechte Planung mit Heizlast-, Rohrnetz-, und Heizflächenberechnung von einem Planer erforderlich. Aus der Planung ergeben sich Wärmebedarf und Volumenströme. In Deutschland ist der Handwerker, der sein Werk im Sinne der Verbände vollständig ausführen möchte, nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil C verpflichtet, Heizungsrohrnetze hydraulisch abzugleichen.
Ein hydraulischer Abgleich ist erreicht, wenn alle parallelen Systeme (etwa Heizkörper an einem Strang oder Wohnungen in einem Gebäude) jeweils den gleichen hydraulischen Widerstand besitzen. Praktisch ist das jedoch nur bei gleichbleibenden Bedingungen möglich. Zum Beispiel darf die Pumpenfördermenge nicht schwanken oder einzelne Heizkörper dürfen nicht geschlossen werden. In der Praxis ist das nicht möglich. Deshalb erfolgt der hydraulische Abgleich für den kritischsten Zustand: der maximalen Heizlast, bei der alle Heizflächen durchströmt werden.
Der hydraulische Abgleich in der Praxis
Um die Durchflussmenge für jeden Heizkörper voreinzustellen, werden entweder Thermostatventile mit Durchflusskennwert (angepasste kV-Kegel) eingesetzt und der berechnete Wert eingestellt oder durch die Rücklaufverschraubungen werden die Durchflusswiderstände reguliert. Auch hier ist eine Einstellung entsprechend der Berechnung möglich.
Es können auch Heizkörperventile mit integriertem Volumenstromregler eingesetzt werden. Bei diesen Ventilen wird der für den Heizkörper maximal erforderliche Volumenstrom einmalig eingestellt. Danach wird der Thermostat auf dem Ventil montiert. Der Thermostat regelt jetzt nur noch im Bereich von Null bis zum voreingestellten Volumenstrom. Eine so ausgerüstete Anlage arbeitet zu jeder Zeit stabil, da die Einflüsse anderer Anlagenteile keine Rückwirkungen auf den Heizkörper haben. Es muss nur dafür gesorgt werden, dass am Heizkörper ein ausreichender Differenzdruck ansteht.


§ 4 Pflicht zur Verbrauchserfassung
(1) Der Gebäudeeigentümer hat den anteiligen Verbrauch der Nutzer an Wärme und Warmwasser zu erfassen.

(2) Er hat dazu die Räume mit Ausstattungen zur Verbrauchserfassung zu versehen; die Nutzer haben dies zu dulden. Will der Gebäudeeigentümer die Ausstattung zur Verbrauchserfassung mieten oder durch eine andere Art der Gebrauchsüberlassung beschaffen, so hat er dies den Nutzern vorher unter Angabe der dadurch entstehenden Kosten mitzuteilen; die Maßnahme ist unzulässig, wenn die Mehrheit der Nutzer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung widerspricht. Die Wahl der Ausstattung bleibt im Rahmen des § 5 dem Gebäudeeigentümer überlassen.

(3) Gemeinschaftlich genutzte Räume sind von der Pflicht zur Verbrauchserfassung ausgenommen.
Dies gilt nicht für Gemeinschaftsräume mit nutzungsbedingt hohem Wärme- oder Warmwasserverbrauch, wie Schwimmbäder oder Saunen.

(4) Der Nutzer ist berechtigt, vom Gebäudeeigentümer die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu verlangen.


§ 5 Ausstattung zur Verbrauchserfassung
(2) Wird der Verbrauch der von einer Anlage im Sinne des § 1 Absatz 1 versorgten Nutzer nicht mit gleichen Ausstattungen erfasst, so sind zunächst durch Vorerfassung vom Gesamtverbrauch die Anteile der Gruppen von Nutzern zu erfassen, deren Verbrauch mit gleichen Ausstattungen erfasst wird. Der Gebäudeeigentümer kann auch bei unterschiedlichen Nutzungs- oder Gebäudearten oder aus anderen sachgerechten Gründen eine Vorerfassung nach Nutzergruppen durchführen.


§ 6 Pflicht zur verbrauchsabhängigen Kostenverteilung

(4) Die Wahl der Abrechnungsmaßstäbe nach Absatz 2 sowie nach § 7 Absatz 1 Satz 1, §§ 8 und 9 bleibt dem Gebäudeeigentümer überlassen. Er kann diese für künftige Abrechnungszeiträume durch Erklärung gegenüber den Nutzern ändern

1. bei der Einführung einer Vorerfassung nach Nutzergruppen,

2. nach Durchführung von baulichen Maßnahmen, die nachhaltig Einsparungen von Heizenergie bewirken oder

3. aus anderen sachgerechten Gründen nach deren erstmaliger Bestimmung.
Die Festlegung und die Änderung der Abrechnungsmaßstäbe sind nur mit Wirkung zum Beginn eines Abrechnungszeitraumes zulässig.


§ 7 Verteilung der Kosten der Versorgung mit Wärme
(1) Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
In Gebäuden, die das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 (BGBl. I S. 2121) nicht erfüllen, die mit einer Öl- oder Gasheizung versorgt werden und in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend gedämmt sind, sind von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage 70 vom Hundert nach dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen.
In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden.
Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.
Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.


§ 11 Ausnahmen
(1) Soweit sich die §§ 3 bis 7 auf die Versorgung mit Wärme beziehen, sind sie nicht anzuwenden auf Räume,

b) bei denen das Anbringen der Ausstattung zur Verbrauchserfassung, die Erfassung des Wärmeverbrauchs oder die Verteilung der Kosten des Wärmeverbrauchs nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist; unverhältnismäßig hohe Kosten liegen vor, wenn diese nicht durch die Einsparungen, die in der Regel innerhalb von zehn Jahren erzielt werden können, erwirtschaftet werden können; oder
c) die vor dem 1. Juli 1981 bezugsfertig geworden sind und in denen der Nutzer den Wärmeverbrauch nicht beeinflussen kann;

Rohrwärmeabgabe:

Was kann man nun allesin die Rohrwärmeabgabe hineinschummeln?
Treppenhausbeheizung, Anteile der Warmwasseraufbereitung (Erwärmung).
Wer genau seine Abrechnung nachrechnet findet auch nioch anderes.

Also was habt ihr bisher gefunden? 12 Leser, aber keiner antwortet - schade.


##########################
#Aufklärung zur Heizenergieabrechnung:#
##########################

Für Einrohrheizung – bei allein mit den Heizungsrohren geheizter Wohnung – Heizkörper immer ausgeschaltet.

Fall 1 Niemand dreht die Heizkörper an bzw. alle tun es gleichmäßig.
Dann zahlen wir zB. ca. 300 € pro Wohnung.

Fall 2 Sollte diese Wärme jedoch Einem zu wenig sein und alle Anderen heizen nicht mit Heizkörpern zusätzlich, so verteilen sich die Kosten wie folgt:
Bei 10 Wohnungen im Abrechnungsbereich:
Einer Zahlt 10x200 + 100 = 2100,-€
Alle Anderen Zahlen je 100,- €

Sind noch mehr Wohnungen in einer gemeinsamen Abrechnung zusammengefasst, zB. 50, so zahlt der Eine 10100,- €
Alle Anderen Zahlen nur wie zuvor je 100,- €
Über Thermostatventile + Rohre lassen sich ca. 2 - 8°K der Raumtemperatur bei Einrohrheizungen regeln (also zB. von 16 bis 24°C Raumtemperatur), sofern die Vorlauftemperaturen der Heizrohre richtig angepasst sind.

Kritisch wird es wenn Wärmespeicherung des Gebäudes und Heizung in die gleiche Richtung wirken, weil das Heizsystem nur über die Außentemperatur gesteuert ist und keine Rücklauftemperaturregelung hat. So kann es schnell bei hoher Wärmedämmung zur Überheizung des Gebäudes kommen, wenn nicht eine ausreichende Abklingzeit der Temperatur bei der Beheizung einplant wird.

So kann es wegen Überheizung durch die Heizungsrohre sehr schnell zu einer massiv ungerechten Heizkostenverteilung kommen.
Wer unter solchen Bedingungen, als gerade mal Wärmebedürftiger, lieber elektrisch nachheizt kommt allemal besser weg.

Heizkostenverteilung und Strangabgleich
Der Strangabgleich hat einen erheblichen Einfluss auf die Heizkostenverteilung.
Befinden sich innerhalb eines Abrechnungsobjektes Heizstränge, welche mehr Wärme als andere Heizstränge, wegen unzureichenden Abgleichs abgeben so steigt der Verbrauch über die Heizkörper an den Heizsträngen, wo weniger Wärme abgegeben wird.

Die Folge davon ist, das an den Heizsträngen welche weniger Wärme abgeben die Heizkörper länger im Betrieb sind und somit mehr Heizkosten entstehen. Das ist bei unisolierten Einrohrheizungen, welche unzureichend abgeglichen sind, ein Problem, denn dort wo weniger Wärme anliegt entstehen auch noch höhere Heizkosten.
Quintessenz:
Weniger Wärme aus den Rohren, mehr Wärme aus den Heizkörpern, ungerechte Heizkostenverteilung.
Das alles weil der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage nicht stimmt!

Sind zB. die Rohrdurchmesser und die Temperaturen in den Heizrohren konstant, oder sind die Rohre bei unterschiedlichen Temperaturen so dimensioniert das sie die gleiche Wärme abgeben, dann klappt es mit der gerechten Heizkostenverteilung.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 16.09.2011 14:50.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 15:25 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510475
gelesener Beitrag - ID 510475


Zitat:
Frettchen hat am 16. September 2011 um 14:32 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 13:57 Uhr folgendes geschrieben:
Warum wird der Verbrauch der Treppenhausbeheizung bei der Rohrwäreberücksichtigung für die Wohnung mit berücksichtigt?

Warum ist das Warmwasser bei der Warmwasserabrechnung 10° kälter als man die Temperatur real mißt.

Wie findet man die Wohnungsleerstände in der Heizungsabrechnung wieder?

Ich habe da noch einen ganzen Sack voll Fragen, aber ich möchte erst einmal sehen was ich für Antworten hier erhalte.


Zu Frage 1: Wegen den Verlusten durch die Rohrleitungen, welche anteilsmäßig getragen werden müssen.

Zu Frage 2: Bei der Warmwasserabrechnung wird die mittlere Temperatur angenommen, außerdem wenn du die Temperatur an der Zapfstelle misst, ist es eine andere, als dort wo die Zirkulationsleitung an die Warmwasserleitung angebunden ist.
Die Zirkulationsleitung sollte eigentlich vor der letzten Zapfstelle eingebunden werden, ist aber teilweise im Installationsschacht schon eingebunden.
Lässt du das Warmwasser länger laufen, stimmt auch die Temperatur wieder.

Zu Frage 3: Eine Heizkostenabrechnung bei Wohnungsleerständen darf es in umliegenden Wohnungen nicht geben, vorausgesetzt das Gebäude bzw. die leere Wohnung ist wie es sein sollte, baulich ordentlich gedämmt, so das sich die Temperatur nicht negativ auswirkt.

Alle Antworten natürlich ohne Gewehr.

Frettchen.


Zu 1.) Dann könnte man ja auch gleich die Heizkostenanteile der Wohnungsheizkörper mit einrechen, so spart man die Kosten für Erfassungsgeräte für Heizkosten und deren Ablesung. dann wird vieles billiger. verwirrt

Zu 2.) Soll das eine Antwort auf die Frage sein? großes Grinsen

Zu 3.) Oh, oh.

Darauf kann man nur antworten:
http://www.youtube.com/watch?v=2v-8s6-Zv3k
http://www.youtube.com/watch?v=Z-GCQGIkvTM



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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16.09.2011 ~ 15:44 Uhr ~ Meister schreibt:
images/avatars/avatar-1881.gif im Forum Thüringen seit: 09.08.2008
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510477
gelesener Beitrag - ID 510477


Ja und was möchtest du nun damit sagen?
Wir können dir aus der Einrohrheizung keine Zweirohrheizung machen.
Bei einer Hydraulische Abstimmung von Pumpe und Heizkörper auch nicht. Bei der Wärmedämmung von Rohrleitungen, gem. Heizungsanlagenverordnung und den Wärmerezeuger usw. kann dir doch hier auch keiner weiterhelfen.

Außerdem unterscheidet man nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: (Neubau,Altbau) optimale Regelung, Wärmedämmung Wartung......

Ökologischen Gesichtspunkten: Energieeinsparung, Kraft-Wärme Kopplung, regenerative Energien.

Maßnahmen für Anlagenbetrieb: störungsfreie Betriebsweise, ausreichende Betriebssicherheit,..........

Komfortansprüche und Behaglichkeit: gute Temperaturverteilung einfache Bedienung,, keine Geräusche ausreichende Trinkwassererwärmung (TWE).........

Aber was soll nun der Kramm in der betreffenden DIN ist alles geregelt.

Frettchen.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



16.09.2011 ~ 16:17 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510479
gelesener Beitrag - ID 510479


Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt.

Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 16.09.2011 16:20.



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meilenstein    meilenstein ist männlich Zeige meilenstein auf Karte FTplus bis 01.05.2025
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16.09.2011 ~ 16:44 Uhr ~ meilenstein schreibt:
images/avatars/avatar-2202.jpg im Forum Thüringen seit: 28.08.2007
37 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510483
gelesener Beitrag - ID 510483


Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. .

das stimmt, dabei muss der Verbrauch der Heizkörper in Treppenhäusern nicht einmal gezählt werden, deren Verbrauch ergibt sich aus der Messdifferenz zwischen den beteiligten Wohnungen und dem Gesamtverbrauch

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt..

das ist zumindest für die Wohnungen falsch, weil ein bestimmtes Quorum (30 bis 50 Prozent) der Heizkosten nach der anteiligen Fläche umgelegt werden. D.h., dass auch bei null Prozent direktem Verbrauch immer auch anteilige Kosten entstehen.

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

den Verbrauch von leer stehenden Wohnungen muss der Eigentümer tragen, für jede Wohnung ist eine eigene Heiz- bzw. Betriebskostenabrechung zu erstellen, selbst wenn die Wohnung im gesamten Abrechnungszeitraum unvermietet war.

Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.

jeder Mieter hat das Recht, sich die Abrechnungsunterlagen nach Terminabstimmung beim Eigentümer resp. beim Verwalter einzusehen


Dieser Beitrag wurde 5 mal bearbeitet, zum letzten Mal von meilenstein: 16.09.2011 16:48.



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Meister   Meister ist männlich Zeige Meister auf Karte FT-Nutzer
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16.09.2011 ~ 18:55 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510489
gelesener Beitrag - ID 510489


Eigentlich ist alles richtig.

Besitze ich ein Eigenheim, frage ich auch nicht, wer mir die Rohleitungsverluste bezahlt.
Abgesehen davon, das Haus verliert nichts, natürlich immer unter der Voraussetzung von einem guten (K) Wert sprich Dämmung.
Heizen die Rohre mit, machen eben die Thermostadtventile eher zu.
Schlimmstenfalls ist es eine Verschwendung von Material wenn es bei der Heizlastberechnung nicht mit berücksichtigt wird.

In Friedenszeiten haben wir aus Rohren Heizkörper gemacht, da bekanntlich Heizkörper Mangelware war und die Plattenheizkörper sich nicht so perfekt eigneten, wegen den Druckverlusten für eine Schwerkraftheizung.
Und doch war es dann möglich, auch mit hydraulischen Nachteilen die Häuser zu installieren. Immer vorausgesetzt man klaute sich Heizkörper oder man ist an Bück-dich Ware ran gekommen.

Frettchen.



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danilo
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16.09.2011 ~ 19:12 Uhr ~ danilo schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510490
gelesener Beitrag - ID 510490


Wow, hab mich extra wegen diesem Beitrag hier angemeldet und wollte mich bei allen bedanken. Ich hatte ähnliche Fragen und die sind alle beantwortet worden. Mein Vermieter hat mir Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahgr gestern zugestellt und da sind die oben genannten Fragen aufgetaucht. Danke an alle!!!



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16.09.2011 ~ 19:12 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510491
gelesener Beitrag - ID 510491


Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. Übrigens Heizkosten lassen sich sowohl im Wohnraum als auch im Treppenhaus auf Null senken in dem man die Heizung ausbauen lässt.

Der Leerstand wird in der Betriebskostenabrechnung an den zugrunde liegenden Umlegungsarten wie, Gesamtwohnfläche, Nutzungstagen bzw. Anzahl der Personen sichtbar.

Bei Unklarheiten einfach vom Vermieter erklären lassen bzw. den Mieterschutzbund befragen oder einen Anwalt konsultieren.


Eine Treppenhausbeheizung verbraucht so viel Energie wie 4 Wohnungen a 80m².
Das ist auf keinen Fall ökonomisch und Energieeinsparend, ein Windfang wäre besser.
Die Treppenhausbeheizung dient nur dem Energierzeuger, denn der verdient damit massig Geld, besonders in den Häusern wo während der Heizperiode die Außentüren offen stehen.



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 19:56 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510493
gelesener Beitrag - ID 510493


Zitat:
danilo hat am 16. September 2011 um 19:12 Uhr folgendes geschrieben:
Wow, hab mich extra wegen diesem Beitrag hier angemeldet und wollte mich bei allen bedanken. Ich hatte ähnliche Fragen und die sind alle beantwortet worden. Mein Vermieter hat mir Nebenkostenabrechnung vom letzten Jahgr gestern zugestellt und da sind die oben genannten Fragen aufgetaucht. Danke an alle!!!


Rechnet man die Heizkostenabrechnung einmal nach so kommt man auf einen Gemeinkostenanteil von 55%.
Unter solchen Verhältnissen rechen aber bestimmte Vermieter für WBS 70 Wohnungen 70% nach Verbrauch und 30% nach gleichmäßiger Verteilung auf die Grundfläche ab.

Bezieht man die Treppenhausheizkosten in die Rohrwärme ein, so werden Mieter mit größeren Wohnungen, wegen ihrer Kinderzimmer benachteiligt.
Bei 600€ Heizkosten um ca. 100€ pro Jahr ca, 16,7% müssen diese dann zuviel Zahlen.

Abgesehen davon wollen alle Mieter nur noch mit ihren Heizungsrohren die Wohnung beheizen und beschweren sich beim Vermieter wenn das nicht klappt.
Dadurch werden die Wohnungen überheizt und beobachten Sie mal wieviel Fenter im Gegensatz zu DDR-Zeiten jetzt tagsüber während der Heizzeit stundenlang offen stehen.

So schaukelt man die Heizkosten hoch damit der Energielieferant besser verdient.
Überheizte Räume sind allerdings nicht gesund. Der Körper des Menschen verbraucht dadurch weniger Energie und man muß weniger essen oder wird dicker.

Mit intelligenten Termostatventilen könnte viel Energie einspart werden. Man programmiert die Heizzeit unter Berücksichtigung einer Aufheizzeit ein und schon sinkt massiv der Verbrauch. Wenn, ja wenn die Vorlauftemperaturen der Heizungsrohre gesenkt zB. von 68 auf 63°C werden.

Niedertemperaturheizungen haben weniger Energieverluste und verbrauchen weniger Energie. Allerdings müßte man teilweise die Heizkörper entsprechend anpassen dh. etwas größere Heizkörper verwenden. Ca. 20 - 25% Energieeinsparung könnte man so erziehlen. So,it müßte derjeniger der heute 600€ heizkosten zahlt dann nur noch 450€ zahlen ohne es ungemütlicher in seiner Wohnung zu haben.

Wenn Sie mehr wissen wollen schauen Sie hier unter Informationen:
http://www.****



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5.5. Werbung (wenn überhaupt) nur dort, wo sie zugelassen ist



Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Digedag: 16.09.2011 23:19.



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 20:02 Uhr ~ strubbel schreibt:
images/avatars/avatar-1529.jpg im Forum Thüringen seit: 22.05.2009
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510496
gelesener Beitrag - ID 510496


ah, werbung großes Grinsen oder?



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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 20:07 Uhr ~ Meta schreibt:
im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510497
gelesener Beitrag - ID 510497


Zitat:
strubbel hat am 16. September 2011 um 20:02 Uhr folgendes geschrieben:
ah, werbung großes Grinsen oder?


Warum pöbeln Sie hier?


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 16.09.2011 20:07.



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strubbel   strubbel ist weiblich Zeige strubbel auf Karte FT-Nutzerin
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16.09.2011 ~ 20:31 Uhr ~ strubbel schreibt:
images/avatars/avatar-1529.jpg im Forum Thüringen seit: 22.05.2009
85 erhaltene Danksagungen
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510500
gelesener Beitrag - ID 510500


niemand pöbelt... großes Grinsen die pöbelei findest du in anderen themen

ich überlege nur,warum erst fragen gestellt werden, die nutzer antworten, um zu helfen und dann weiß man plötzlich so viel und dann der link....

alle fragen also beantwortet? großes Grinsen



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Lazarus   Lazarus ist männlich Zeige Lazarus auf Karte FT-Nutzer
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16.09.2011 ~ 21:38 Uhr ~ Lazarus schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510505
gelesener Beitrag - ID 510505


Zitat:
Meta hat am 16. September 2011 um 19:56 Uhr folgendes geschrieben:
Überheizte Räume sind allerdings nicht gesund. Der Körper des Menschen verbraucht dadurch weniger Energie und man muß weniger essen oder wird dicker.

Wo ist das Problem? Was man an der Heizung mehr bezahlt, spart man am Futter. großes Grinsen

Aber gut dass den frisch angemeldeten Usern hier geholfen werden konnte, gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da. Augenzwinkern



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16.09.2011 ~ 22:02 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510508
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Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:

Wo ist das Problem? Was man an der Heizung mehr bezahlt, spart man am Futter. großes Grinsen




Genau, außerdem ist jetzt noch keine Heizkosten Zeit, sondern Pflaumen Zeit. fröhlich

Also Kuchen backen und futtern wie bei Muttern. Ja



Frettchen.



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16.09.2011 ~ 22:33 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510511
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Zitat:
meilenstein hat am 16. September 2011 um 16:44 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
spidy hat am 16. September 2011 um 16:17 Uhr folgendes geschrieben:
Treppenhausbeheizung nützt allen Mietern im Haus und wird demzufolge Anteilig auf die Mieter im Haus umgelegt. (Wer soll sie sonst bezahlen), die Berücksichtigung bei den Heizkosten der Wohnung ist ein normaler Vorgang. .

1.) das stimmt, dabei muss der Verbrauch der Heizkörper in Treppenhäusern nicht einmal gezählt werden, deren Verbrauch ergibt sich aus der Messdifferenz zwischen den beteiligten Wohnungen und dem Gesamtverbrauch.


So ist es leider nicht, denn da ist noch der Warmwasseranteil.
Außerdem können die Heißkostenverteiler keine Wärmemenge messen. Mit ihnen läßt sich nur die Wärmemenge anteilig verteilen.
Siehe:
http://www.delta-t-thueringen.de/gesetz/Info_VDI%202077.pdf
http://www.heiz-tipp.de/forum-heizkosten...sta-35-601.html

Wann kann nach VDI 2077 abgerechnet werden:
Siehe:
http://cdn.ista.com/fa/media_ista/german..._Rohrwaerme.pdf

Was man vergessen hat ist das natürlichdie Anlage gemäß den DIN Bestimmungen errichtet oder zumindest eingestellt sein muß.

Der Nutzen aus einer Treppenhausbeheizung entspricht nicht der m² Grundrißfläche sondern allenfalls der angrenzenden m² Treppenhaus Wandfläche.

Die Warmwassererwärmung muß ab 2013 mit einem Wärmezähler gemessen werden. Das sollte auch für die Treppenhauserwärmung gelten, vor allem das auch alle Treppenhäuser eines Wohnblocks gleich warm sind, auch das ist kaum der Fall schaut da mal genau hin! Fragt mal die Nachbarn.

Auch die nach Abrechnung des Verbrauchs 70% Grunderwärmung 30% ist nicht korrekt, da schon ca. 55% real für die Grunderwärmung anfallen. und zwar Rohrwärme ~30% und Treppenhausbeheizung ~25%.

Rohrwärme und Treppenhausbeheizung sind vom Mieter nicht beeinflußbar, es ist deshalb Schwindel ihn nach Verbrauch abzurechnen.
Nach Verbrauch sollte nur das abgerechnet werden was aus dem Heizkörper kommt.
So wie jetzt die Verhältnisse sind ist nur eine 50% zu 50% Verteilung der Heizkosten gerechtfertigt.

Bei Überheizung der WBS 70 unterschreitet der gemessene Wärmeverbrauchsanteil 34% und die welche den ganzen tag die Fenster offen stehen haben fallen mit ihrem Verbrauch aus dem Rahmen. So kommt es zu den Niedrigverbrauchern von >15%!
Unter solchen Bedingungen kann man nicht mehr von Standart und Standartabweichung reden denn diese sind ja nirgendseingehalten, womit jegliche Vergleichsbasis fehlt welche bei der Berechnung von Standartabweichungen als konstant unterstellt werden.
Siehe:
Anwendungsgrenzen lt. VDI 2077
1. Verbrauchswärmeanteil unterschreitet 34%
kritische Erfassungsrate
2. Standardabweichung der normierten Verbrauchsfaktoren größer gleich 0,85
3. Anteil der Niedrigverbraucher ist größer als 15%

Siehe auch Handbuch für Warmekostenabrechnung:
http://www.staewo.de/downloads/rund-um-h...enverteiler.pdf
Auszugszitate:
Für elektronische Heizkostenverteiler wurden folgende Grenzwerte festgelegt:

Bei einem Verteilerschlüssel von:--------------sollten mindestens erfasst sein:
50% Grundkosten : 50% Verbrauchskosten 250 Einheiten je MWh Energieeinsatz
40% Grundkosten : 60% Verbrauchskosten 300 Einheiten je MWh Energieeinsatz
30% Grundkosten : 70% Verbrauchskosten 350 Einheiten je MWh Energieeinsatz

Tabelle 1: Grenzwerte der Erfassungsrate in Abhängigkeit vom verwendeten Verteilschlüssel.

Mich würde einmal interesssieren wer sich mit diesen Dingen hier professionell auskennt.



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16.09.2011 ~ 22:54 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510514
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Zitat:
strubbel hat am 16. September 2011 um 20:31 Uhr folgendes geschrieben:
niemand pöbelt... großes Grinsen die pöbelei findest du in anderen themen

ich überlege nur,warum erst fragen gestellt werden, die nutzer antworten, um zu helfen und dann weiß man plötzlich so viel und dann der link....

alle fragen also beantwortet? großes Grinsen


Es sind schon noch einige Fragen offen. Aber mit den hier kennengelernten Einstellungen und Wissen werden diese kaum von Euch gefunden werden.

Wer nicht merkt wie es ausgenommen wird und das Fell über die Ohren gezogen bekommt lebt glücklicher. Wenn der Magen knurrt arbeitet bei den meisten der Verstand am besten.

Das zertreten von Gedanken ist eine andere Form des verbrennen´s von Büchern.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 16.09.2011 22:58.



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16.09.2011 ~ 23:54 Uhr ~ Digedag schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510520
gelesener Beitrag - ID 510520


Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:
gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da.


Das finde ich aber auch, gut wenn man kompetente Fragesteller in der Runde hat. cool



Homepage von Digedag Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Zum Ende der Seite springen Zum Anfang der Seite springen
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17.09.2011 ~ 09:26 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510533
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Hier findet ihr die Informationen zur Gesetzesvorlage mit Stellungnahmen zur Heizkostenverordnung:
http://www.umwelt-online.de/cgi-bin/pars...texte=0570_2D08

Übrigens: Erst auf Grund einer Verbrauchsanalyse darf die Rohrleitungswäre in der Berechnung berücksichtigt werden.
Diese Verbrauchsanalyse sollten Sie sich genau ansehen, denn dabei wird geschummelt, indem Wärmeanteile anderer Verbraucher nicht berücksichtigt werden und diese sodann als Rohrwärmeverbrauch in die Verbrauchsabhängige Berchnung verschoben werden - und das obwohl sie auf diesen Verbrauch gar keinen Einfluß haben.

Genutzt wird dazu die Verringerung der Temperatur zur Warmwassererzeugung und Verbraucher wie die Beheizung des Treppenhauses, die man nur wirklich nicht beeinflussen kann. Letzters muß gleichmäßig auf alle Mieter verteilt werden.


Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2011 09:42.



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17.09.2011 ~ 13:22 Uhr ~ strubbel schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510554
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Zitat:
Digedag hat am 16. September 2011 um 23:54 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Lazarus hat am 16. September 2011 um 21:38 Uhr folgendes geschrieben:
gut, die Antworten wurden ja gleich mitgeliefert. Genau dafür ist ein Forum doch da.


Das finde ich aber auch, gut wenn man kompetente Fragesteller in der Runde hat. cool


Ja Augenzwinkern

das thema selbst ist an sich auch nicht ganz uninteressant



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Lazarus   Lazarus ist männlich Zeige Lazarus auf Karte FT-Nutzer
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17.09.2011 ~ 13:29 Uhr ~ Lazarus schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510555
gelesener Beitrag - ID 510555


Die meisten Leser hier interessiert doch ihre HK-Abrechnung gar nicht, die wird eh vom Staat bezahlt. Und die, die sie aus eigener Tasche bezahlen, kennen andere Möglichkeiten um den Preis zu drücken - weil ob meine Wohnung nun von Rohren oder Heizkörpern warmgehalten wird wäre mir völlig Rille, weil's in der Summe nur marginale Abweichungen sind, da die Kosten eh zu 70% gleichverteilt auf die Mieter umgerechnet werden. Da bringt's mehr, wenn ich gegen den MWh-Preis an sich vorgehe, der ist nämlich nicht gottgegeben.



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17.09.2011 ~ 14:04 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510558
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Hallo Laszarus, das ganze ist ein Schummelspiel, um die Mieter gegeneinander aufzubrinden macht man ungerechte Abrechnungen. Beschwert sich dann einer und weist auf den Schmuh hin hat der Andere dann einen Rochuis auf ihn, so ist das mit der Schummelabrechnerei. Die Verwaltung dividiert die Menschen auseinander um sie besser im Griff zu haben und die Deppen spielen da mit.

Schaut man sich die Abrechnungsprobleme an so sind diese vom Vermieter gemacht. Da sind Genossenschaften oft auch keine Ausnahme. Für 100€ im Jahr hassen schon manche mal ihren Nachbarn der sich wert, so ist das und so teuflisch sind die Abrechnungsspielchen. So hämefreundlich wie die sind weiß man genau mit wem man es zu tun hat.
Siehe zur Sachinformation:
http://www.bmgev.de/uploads/media/Heizkosten.pdf

Auszug:
§7 HkVO
In Gebäuden, in denen die freiliegenden Leitungen der Wärmeverteilung überwiegend ungedämmt sind und deswegen ein wesentlicher Anteil des Wärmeverbrauchs nicht erfasst wird, kann der Wärmeverbrauch der Nutzer nach anerkannten Regeln der Technik bestimmt werden.
(Was ist jedoch wenn mehrere wesentliche Wärmeverbräuche nicht erfaßt werden; soll es ja auch geben!? Die Treppenhausbeheizung ist mit ~60% und die Rohrwärme mit ~40%, als wesentliche Anteile des nicht erfaßten Wärmeverbrauchs Vorhanden. Dabei ist die Rohrwärme anders zuzuordnen als die Treppenhausbeheizung. Übrigens die Schummelei bei der Warmwasserabrechnung gehört eigentlich auch dazu. 10°C weniger beim Warmwasser sind ein ganz schöner Batzen der dann zur Heizkostenabrechnung hinzukommt.)
Der so bestimmte Verbrauch der einzelnen Nutzer wird als erfasster Wärmeverbrauch nach Satz 1 berücksichtigt.
Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zu Grunde gelegt werden.

Wozu soll denn ein Vermieter etwas vernünftig machen, wenn er damit die Leute ausspielen und sich so Vorteile verschaffen kann? Schmiergeld und Bestechungsgeschenke etc. pp.. So läuft es doch in der Praxis und deshalb wird es so getan. Selbstbestimmungen werden, wo möglich, hintertrieben zB. bei Genossenschaften. Sonst könnte ja Friede und Eintracht unter den Menschen aufkommen und man kann sie nicht mehr ausnutzen. Unfrieden ist der Gewinnzweig derer die ihn schaffen.


Dieser Beitrag wurde 5 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2011 14:13.



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17.09.2011 ~ 17:12 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510574
gelesener Beitrag - ID 510574


Damit jeder genau weiß was wirklich bei der Heizkostenabrechnung gespielt wird werde ich in den nächsten Tagen einmal vorführen wie man bei einem Grundverbrauch von ca. 55%, womit nie eine 70% (Verbrauch) zu 30% (Grundkosten) Abrechnung möglich ist, diese trotzdem zustande bringt.
Gleichzeitig werde ich zeigen was man macht wie man so eine Abrechnung organisiert, wer davon Vorteile hat und wer die leidtragenden davon sind.
Warum man so eine List anwendet und wie man so die Heizkosten in die Höhe treibt. Erstaunlich ist für mich das sich bisher noch keiner damit beschäftigte. Wo es sich doch, wenn man es genau betrachtet, dabei um eine bandenmäßig organisierte Wirtschaftskriminalität handeln könnte.
Das zeigt wie vertrauensseelig oder nachlässig die Bevölkerung Geras im Blick auf ihr Geld ist.

Hier noch ein Stichwort was dabei nicht vergessen werden darf, die Verlustwärme, welche durch mangelhafte Rohrdämmung von der Energiewäreübergabestation in den Kellern bis in die Wohnräume entsteht. Leider bin ich nicht mehr so fit um mir einmal die Dämmung der Rohrleitungen über der oberen Geschoßdecke der WBS 70 und den Dachgeschoßplatten anzusehen, um mir ein Bild davon machen zu können wieviel Wärme da verschwindet.

Solche Einstiege in den Zwischenboden befinden sich im Treppenhaus wo oben eine Leiter an der Wand hängt. Wer kann der schaue sich dort bitte einmal um und teile es mir mit. Ein paar Bilder mit der Digitalkamera von Mängeln an der Dämmung aufzunehmen und mitzusenden wäre auch nicht schlecht.
Schreibt bitte auch einmal wie warm es bei Euch in den Kellern und Treppenhäusern ist sowie was Euch sonst noch auffällt. Je mehr Fakten wir zusammentragen können um so besse, denn am Ende kommt es allen zu gute.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2011 17:16.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



17.09.2011 ~ 17:52 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510578
gelesener Beitrag - ID 510578


Wer im Internet zum Thema Heizkosten Antworten sucht wird auf Fragen stoßen und ihm wird auffallen das sehr viele selbsternannte Fachleute ihr Halbwissen unter die User streuen. Ich hatte ja schon in meinem Post geschrieben das bei Unstimmigkeiten in der BKO Abrechnung zur erst der Vermieter der Ansprechpartner ist sollte man der Meinung sein das der Vermieter einem nicht zuhört geht man zum Mieterschutzbund und lässt sich dort beraten und als letzte Instanz wählt man den Klageweg dieser ist aber nur Ratsam wenn man sich reelle Erfolgschancen ausrechnen kann.

Ich sage es mal so ich bin Immobilienkaufmann und kenne die Pappenheimer die mit ihrem im Internet gefundenen Wissen um eine Nachzahlung der BKO kommen möchten. Wenn Du tatsächliche Probleme hast und Dir Deine Abrechnung zu hoch erscheint dann ist hier die Hilfe nicht zu erwarten die Du möchtest darum empfehle ich Dir Dich hinzusetzen und alle BKO der letzten 4 – 5 Jahre zu vergleichen, dabei wird Dir als erstes auffallen das die Kosten für die Heizung in den beiden langen und kalten Wintern extrem von denen im Jahr 2005 bis 2008 abweichen, wenn Du dies festgestellt hast vergleiche die Kosten für Heizenergie auch hier wirst Du gravierende Unterschiede feststellen, die Kosten für Brennstoffe sind drastisch gestiegen, das allein führt zu höheren Heizkosten ohne das man auch nur einen Heizkörper aufgedreht hat.

Davon abgesehen spielt bei den Heizkosten unter anderem das Heizverhalten der einzelnen Mieter eine große Rolle es gibt Leute bei denen muss es so warm in der Wohnung sein das sich Kerzenwachs verflüssigt andere sind sparsamer und gönnen sich den Luxus die Heizkörper nur minimal aufzudrehen, schon allein dadurch kommt es dazu das der eine Nachzahlt und der andere Geld erstattet bekommt. Weiter sollte man sich im klaren sein das eine Heizungsanlage nicht das Perpetuum mobile ist also nicht nur Energie in Form von Wärme liefert sondern auch Energie verbraucht und was noch schlimmer ist, sie liefert von der Verbrennung bis zur Erwärmung der Raumluft niemals einen Wirkungsgrad von 100 %. Bei einer Heizanlage geht ein Teil der von einem Nutzer bezogenen Energie schon verloren bevor sie auch nur einen Heizköper erreicht entweder weil sie auf Grund schlechter Dämmung oder undichter Fenster aus dem Gebäude entweicht, oder weil sie auf dem Weg in die einzelnen WE auf Grund freiliegender Heizrohre nicht im Heizkörper ankommt und oder sie anderen Nutzern zugute kommt die Wand an Wand mit dem heizenden Nutzer wohnen (Wärmeklau). Selbst wenn niemand heizt, entstehen durch den Bereitschaftsbetrieb der Heizungsanlage Kosten. Daher hat der Gesetzgeber bestimmt, dass nur ein Teil der Kosten, nämlich zwischen 50 und 70 %, nach dem Verbrauch abgerechnet werden darf (Verbrauchskosten) und der Rest nach der (beheizbaren) Wohnfläche bzw. nach dem umbauten Raum umgelegt wird (Festkosten). Seit der Novellierung der Heizkostenverordnung ist in bestimmten Objekten nur noch eine Verteilung im Verhältnis 30/70 erlaubt.

Bei einer Fernbeheizten Wohnung dürften die Verluste von der Energieerzeugung bis zum Verbrauch erheblich größer sein als bei einer im Wohnhaus oder Block befindlichen Heizanlage, aber auch die Kosten für die Lieferung der Heizenergie sind deutlich höher und auch die Kosten für die Wärmemengenmessgeräte.

Und wenn Du am Ende immer noch unzufrieden mit Deiner BKO Abrechnung dann gibt es noch immer den Weg in eine neue Wohnung zu ziehen. Gelle in Gera gibt es nämlich genug davon. Ja Ja Ja Ja



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17.09.2011 ~ 17:55 Uhr ~ Lazarus schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510579
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Zitat:
Meta hat am 17. September 2011 um 17:12 Uhr folgendes geschrieben:
Warum man so eine List anwendet und wie man so die Heizkosten in die Höhe treibt. Erstaunlich ist für mich das sich bisher noch keiner damit beschäftigte. Wo es sich doch, wenn man es genau betrachtet, dabei um eine bandenmäßig organisierte Wirtschaftskriminalität handeln könnte.

Sorry, aber ich versteh immer noch nicht ganz das Problem. smile

Bedingt durch Heizverhalten der Mieter und bauliche Gegebenheiten kauft der Vermieter uebers Jahr eine bestimmte Heizleistung ein, entweder zentral beim Kraftwerk oder in Form von Gas/Oel. Diese Kosten werden dann in irgendeiner Form auf alle Mieter umgelegt, wie genau spielt jetzt erstmal keine Rolle. Der Vermieter kann damit die Heizkosten doch gar nicht hochtreiben, die Rechnung kriegt er ja vom Lieferanten, das kannst Du doch dort auch einsehen, die muss er 1:1 an seine Mieter verteilen ... absolut hochtreiben kann er die nur, indem er künstlich einen Mehrverbrauch schafft, indem er z.B. Rohre durchs kalte Treppenhaus nicht isoliert. Aber anstatt hier irgendwelche Wirtschaftskriminalitaet zu unterstellen wuerd ich als Mieter dann erstmal verlangen diese Rohre zu isolieren, kost irgendwas um die 1€ pro Meter, gibts im Baumarkt, tut das der Vermieter nicht kuerzt man halt (zur Not mit Hilfe des Mieterschutzbundes) die NK-Abrechnung von sich aus. Eine komplette Hausisolierung ad hoc zu veranlassen geht freilich nicht, aber ein paar PU-Rohre durchs Haus zu verlegen ist zuzumuten und angemessen, das kann man vom Vermieter verlangen. Und wenn ich als Mieter der Meinung bin, durch die Waende geht zu viel verloren, weil nix isoliert ist, muss ich mir halt ne andre Wohnung suchen - im Hausflur haengt ja immer der Energiepass fuers Gebaeude. Ich hab das mal nachgerechnet, man kann davon tatsaechlich seine eigenen Kosten ableiten.

Dass derjenige, der seine Wohnung bei 18°C haelt, denjenigen, der bei offenem Fenster auf 25°C heizt, durch die Grundgebühren zum Teil mitbezahlt, ist natuerlich nicht unbedingt angenehm, aber halt so gewollt, damit den Leuten im Erdgeschoss und unter dem Dach nicht uebermaessig Nachteile durch die vielen Aussenwaende entstehen.

Also: Wieviel Wärme ein Haus im Jahr kostet, steht praktisch im Hausflur angeschlagen, das ist Pflicht. Und genau diese Kosten werden komplett auf alle Mieter umgeschlagen, halt mehr oder weniger gleich verteilt - es hat ja auch jeder in etwa dieselbe Temperatur. Oder soll der Vermieter draufzahlen? Wenn sich die Mietparteien darueber nicht gruen sind, kann doch der Vermieter nix dafuer, soll er wie ein Kindermädchen Streit schlichten? großes Grinsen

Zitat:
...um mir ein Bild davon machen zu können wieviel Wärme da verschwindet.

Physik 7. Klasse sagt aber, dass Waerme nicht einfach verschwinden kann. Alles was im Haus verlaeuft, kommt wenigstens teilweise den Wohnungen zugute. Und wenn die Daemmung defekt oder nicht vorhanden ist, dann sollte man das doch erstmal angehen, und nicht mit der Wirtschaftskriminalitaetskeule kommen ... dem Vermieter ist der Zustand zwar erstmal schnuppe, aber wenn die Mieter anfangen deswegen zu noergeln und NK-Abrechnungen zu kuerzen wird er denk ich ganz fix die paar Euro investieren.



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18.09.2011 ~ 09:43 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510648
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Zitat:
Meta hat am 17. September 2011 um 17:12 Uhr folgendes geschrieben:

Sorry, aber ich versteh immer noch nicht ganz das Problem. smile

Ich hab das mal nachgerechnet, man kann davon tatsaechlich seine eigenen Kosten ableiten.

Dass derjenige, der seine Wohnung bei 18°C haelt, denjenigen, der bei offenem Fenster auf 25°C heizt, durch die Grundgebühren zum Teil mitbezahlt, ist natuerlich nicht unbedingt angenehm, aber halt so gewollt, damit den Leuten im Erdgeschoss und unter dem Dach nicht uebermaessig Nachteile durch die vielen Aussenwaende entstehen.


Und wie weiter nun? großes Grinsen

Unter dem Dach bekommt man einen Dachschaden.
Im Erdgeschoss friert man an die Hufe.

Also einfach umziehen in die mittlere Wohnung und schon wird man von unten und oben beheizt.

Und wegen der Außenwände habe ich berechnet, fröhlich -hüben und drüben in den Arm nehmen und knuddeln. (Wärme durch Reibung)
Was auch geht, ist Party machen. Jede eingeladene Person gibt bekanntlich Wärme ab.

Was wollen wir nun machen mit dem ganzen Heizungskram? Lachen

Frettchen.



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18.09.2011 ~ 14:03 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510681
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Hallo Frettchen, was halten Sie davon wenn sich die für die Abrechnung Verantwortlichen ganz einfach an die Vorschriften halten würden?

Es müßte doch auch ohne sinnloses Gequatsche und krumme Turen gehen!

Je länger die faulen Sachen gemacht werden um so mehr Ausreden haben diese Praktiker natürlich parat. Daran erkennt man ihrer Einstellung zu den Dingen.

Unser TV usw. heuzt die Wohnung mindestens uim 1°C auf. zieht man die Übergardienen zu so macht das mindestens noch 1°C.

Aber was tut man wenn im Hause Leute den ganzen tag das Fenster in der Heizperiode offen die Heizung am Anschlag, auf 5 beteiben und sich beschweren das ihre Wohnung zu kalt ist, etc. pp.?

Was macht man 2 Etagen darüber, wenn dann in der Wohnung 25°C sind und man dann noch zusätzlich für Wärme bezahlen soll welche man nicht will? Ganz abgesehen davon das man sich auch in so warmen Wohnungen nicht wohl fühlt.

Ich halte die Treppenhausbeheizung für groben Unfug. Damit könnte man 4 80m² Wohnungen beheizen; also weg damit und den Erdgeschoßmietern einen Bonus von 20% auf die Heizkosten gewähren, welche man dann umverteilt, das müßte Reichen um Probleme auszugleichen. Vielleicht sollte man noch bei der nächsten Eingangsrekonstruktion an einen kleinen Windfang denken.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 18.09.2011 14:17.



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18.09.2011 ~ 16:44 Uhr ~ meilenstein schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510711
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Zitat:
Meta hat am 18. September 2011 um 14:03 Uhr folgendes geschrieben:
....
Ich halte die Treppenhausbeheizung für groben Unfug. Damit könnte man 4 80m² Wohnungen beheizen; also weg damit und den Erdgeschoßmietern einen Bonus von 20% auf die Heizkosten gewähren, welche man dann umverteilt, das müßte Reichen um Probleme auszugleichen. Vielleicht sollte man noch bei der nächsten Eingangsrekonstruktion an einen kleinen Windfang denken.


so berechtigt Deine Klagen über alte, schlecht gedämmte, schlecht eingestellte, schlecht gewartete und auch noch falsch abgerechnete Heizungsanlagen sind, so halte ich Deine Einschätzung bezüglich der Treppenhausheizung in dieser Absolutheit für falsch; eine Treppenhausheizung ist dann sinnvoll, wenn sie so eingestellte ist, die Temperaturdifferenz zwischen Treppenhaus und Wohnung auf einem definierten Niveau zu halten; das verhindert zum einen allzu große Wärmeverluste in den Wohnungen und zum anderen das Verwerfen von Wohnungseingangstüren (und damit ebenfalls Wärmeverlusten); natürlich kann man bei Neubauten und komplexen Sanierungen Wohnungseingangstüren mit entsprechender Klimaklasse einbauen, die aber sind zum einen sehr teuer und zum anderen auch nicht überall einsetzbar (z.B. im Denkmal) oder nicht wünschenswert (kein Denkmal, aber eine bestimmte Bauzeit, z.B. Jugdenstil etc. repräsentierend); ein Heizkörper, der nur "anspringt, wenn eine bestimmte Temperatur ansteht und die abschaltet, wenn eine andere bestimmte Temperatur erreicht ist, ist heutzutage regelungstechnisch überhaupt kein Problem;

da solche Heizkörper sinnvollerweise im EG installiert werden, ist ein weitere Bonus für die im EG befindlichen Wohnungen m.E. nicht notwendig;

ein Windfang ist darüber hinaus natürlich immer sinnvoll, wenn der entsprechende Platz zur Verfügung stehen sollte ....



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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510750
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Im Beitrag geht es um die WBS 70 Neubauten aus DDR-Zeiten, welche inzwischen teilsaniert sind. Das Treppenhaus erwärmt sich auch ausreichend selbst, wenn ein Windfang vorhanden ist. Abgesehen davon sind eh alle Keller ohne Heizkörper warm.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 18.09.2011 21:27.



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18.09.2011 ~ 22:05 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510757
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In Ordnung die Punkte gehen alle an @meta. Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen Lachen




Frettchen.



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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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19.09.2011 ~ 10:03 Uhr ~ Digedag schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510837
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Ich muss mich glücklicher Weise nicht wegen einer Heizkostenabrechnung mit Vermietern herumplagen. Mich würde mal zum Vergleich Interessieren, was ihr so im Jahr für Heizkosten ausgeben müsst.

Ich tanke alle 2 Jahre rund 3000 Liter Öl und das wird bekanntlich immer teurer.
Beim momentanen Heizölpreis von 85 Cent sind das 2550 €.

Im Übrigen habe ich vor 12 Jahren noch 45 Pfennig je Liter gezahlt.
Das entspräche heute bei der selben Menge Öl rund 675 € !!!


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19.09.2011 ~ 11:28 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510847
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Also ich habe gerade 2000 Liter Heizöl getankt. =1647,78 Euro
Dazu Kaminholz fertig gespalten und getrocknet 3,5 m. für =240,00 Euro
Was mir meine Solarzellen an Geld bringen, weiß ich nicht, da es auch vom Verbrauch des warmen Wassers und der Sonnenstrahlung abhängig ist.

Das muss reichen für eine Heizperiode.

Und das hat der Staat an Heizöl verdient:http://www.betriebsausgabe.de/blog/2008/...m-liter-diesel/
In dem dokumentierten Jahr, geht es um Diesel, aber bitte es kommt mir auch nicht um ein paar Kröten mehr oder weniger an.

Also bin ich doch ein guter Bürger. großes Grinsen


Frettchen.


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19.09.2011 ~ 13:01 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510852
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Ja warum verfeuert ihr eigentlich Euer Heizöl? Man kann schließlich auch mit BHKW´s heizen. Ich weiß zwar nicht wieviel Heizleistung Ihr benötigt, aber die habt Ihr umsonst wenn es genug Geld für den Strom gibt.
Bei den heutigen Strompreisen könnte man jedoch auch einen Teil des Stromes selbst verbrauchen, dann spart man nochmals Geld.
Das BHKW ist preiswerter als ein Kessel und es gibt sie für Diesel und Gas.
Siehe:
http://www.baumarkt.de/nxs/514///baumark...izwert-hat-Holz

Aus 3000 Liter Heizöl lassen sich für ca. 10°000 KWh Strom herstellen und ca. das doppelte an Heizenergie.
Verbraucht man den Strom selbst so spart man ca. 2200 - 2400€.



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19.09.2011 ~ 14:56 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510866
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Zitat:
Meta hat am 19. September 2011 um 13:01 Uhr folgendes geschrieben:
Ja warum verfeuert ihr eigentlich Euer Heizöl? Man kann schließlich auch mit BHKW´s heizen.


Berechtigte Frage.

Block-Heiz-Kraftwerke haben nur einen Wirkungsgrad von 94%

Brennwertkessel oder Thermen haben noch einen höheren Wirkungsgrad.
Im Moment stellt sich aber die Frage ob Wasserstoff die Zukunft bedeutet.

Beides bedeutet natürlich Neuinvestitionen.
Also muss man erst abwarten was die Zukunft bringt, bevor man alles umbaut und neu investiert.


Frettchen.



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19.09.2011 ~ 15:31 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510871
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Schon klar, aber so ein Kessel hält ja auch nicht ewig. Verwandte von mir haben schon den 2ten Holzvergaserkessel der erste war nach nicht mal 5 Jahren Durchgeheizt. Holz ist zur Zeit der billigste Brennstoff auf dem Land.



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19.09.2011 ~ 16:25 Uhr ~ Meister schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510874
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Ja das ist richtig, aber man hat natürlich das Problem mit der Asche.

Ein Verwandter von mir, der den Euro nicht umdrehen muss hat im letzten Jahr ein Vermögen verbaut in eine neue Anlage.

Die Alte Ölanlage demontiert, das Gebäude gedämmt, neue Fenster, den Garten aufgerissen und im Erdreich Rohre verlegt und dann eine Wärmepumpe mit Speicher installiert.
Das ganze sollte ein Null Emissionshaus werden.

Ist es auch geworden, nach der letzten Heizperiode hat er sich einen Holzkamin in die Stube gestellt. fröhlich

Wer nicht hören will muss fühlen. (auch Wärme) großes Grinsen
Ich hatte ihm mein fachliches Wissen als Heizungs- Projektant (Planer) zur Verfügung gestellt, aber die Werbung war eben stärker.
Man darf nicht immer auf schöne Sprüche der Werbung rein fallen.
Nicht alles was veröffentlicht wird, ist auch brauchbar und praxistauglich.
Zur Zeit spielen alle verrückt und suchen alternative Energien, stellen Musterhäuser vor, die aber alles andere als Praxistauglich sind.
Also gut Ding will Weile haben.
Wer investiert tut es nicht für ein Labor sondern möchte auch für die Zukunft (10-20 Jahre) was vernünftiges haben.
Von der Theorie und Schulweißheiden, bekommt keiner einen warmen Hintern.

Frettchen.


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Meta   Meta ist weiblich Zeige Meta auf Karte FT-Nutzerin
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19.09.2011 ~ 19:12 Uhr ~ Meta schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510893
gelesener Beitrag - ID 510893


Hinsichtlich Wärmedämmung kenne ich ähnliche Probleme. Ein Haus mit geringer Masse hat schnell ein barackenartiges Klima, wogegen 60cm starke Lehmwände eine sehr gute Dämmung und Wärmespeicherung besitzen. Allerdings braucht man auch eine bestimmte Fenstergröße damit es zusammen harmonisch funktioniert. Obwohl ich mich auf diesem Gebiet auskenne habe ich noch keine Bewertungen von Gebäuden hinsichtlich optimaler Massen und Fenstergrößen gefunden.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



20.09.2011 ~ 09:02 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510975
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Wenn Du schon von Wärmedämmung sprichst musst Du auch von unterschiedlichen Wärmeleitfähigkeiten der Baustoffe reden, die Vor- und Nachteile einer Wärmedämmung an und im Gebäude benennen, den tatsächlichen Nutzen für Natur und Umwelt herausstellen etc. Und wenn Du meinst das Du als Mieter bei einer Wärmedämmung die allen Vorschriften entspricht auch nur einen Cent einsparst wirst Du enttäuscht werden, denn alles was sich auf mittlere Sicht rechnen soll kostet erst einmal und zwar dem Vermieter eine richtige Stange Geld die er sich vom Mieter in Form einer saftigen Mieterhöhung zurückholt, ergo es sinken zwar die Heizkosten aber die Kaltmiete steigt, mit viel Glück und Billigarbeitskräften aus Fernost könnte es klappen das eine Nullnummer entsteht also das man nach der Energetischen Sanierung ebenso viel Miete zahlt wie davor, aber das wird wohl nix die Mieten werden mit Umlagen das Niveau von vorher weit übersteigen, und die Zeche zahlen so oder so die kleinen Leutchen hat aber den Vorteil es gibt wieder was zum Diskutieren!


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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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20.09.2011 ~ 11:27 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Heizkostenabrechnung Beitrag Kennung: 510989
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mein mütterlein sagte immer: "freuden, die man übertreibt, werden schmerzen", und sie hat recht, und ich kann mich dem eindruck nicht entziehen, dass neben waffen-, atom-, öl-, pharma- und auotlobby die dämmstofflobby dieses land derart dominieren, dass gesunder menschenverstand und praxiserfahrungen außen vor bleiben

wer eigentlich hat schon einmal eine gesamtgesellschaftliche betrachtung gemacht, wieviele jahre benötigt werden, um die energie einzusparen, die bei der produktion des dämmstoffes aufgewendet wurden? das dürften jahrzehnte sein

das nächste ist, das je dicker (und dichter) unsere häuser eingepackt werden, desto schwieriger wird die gewährleistung des notwendigen klimas; schwarzschimmel innen und algenbefall außen sind derzeit probleme, die hausbesitzer, hausverwalter und bewohner in einer art beschäftigen, die beängstigend ist

die ddr ist aus vielen gründen gescheitert, auf ökonomischen gebiet unter anderem, weil das verhältnis einmaliger aufwand zu laufendem aufwand sträflich zugunsten des einmaligen aufwandes betrieben wurde (das von meta genannte einrohr-heizsystem ist ein solches beispiel, aber eben auch die "einsparung" von wasserzählern etc. pp); wenn das so weiter geht, wird die jetzige gesellschaft vielleicht an dem umgekehrten verhältnis zugrunde gehen, denn die zusätzlichen aufwendungen von einmaligem aufwand zugunsten einer einsparung des laufenden aufwandes armortisieren sich (wenn überhaupt) bei gesamtgesellschaftlicher betrachtung erst nach generationen (da kann aber, nicht zuletzt dank dem wirken der menschheit) das klima schon ein ganz anderes sein ... und die produktion der dämmstoffe dürfte auch nicht ohne co2-abgabe vollzogen werden ....



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