Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
06.06.2006 ~ 14:16 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Gilt diese bisherige Regelung auch für Terroristen, Kriminelle, Kinderschänder u.ä. ? |
Deine Frage erübrigt sich wenn Du Dir die beiden Erläuterungen durchleßt und dich einmal damit Auseinandersetzt, es geht bei der vom Pentagon geforderten Änderung des Verhörhandbuches nicht um Terroristen, Kriminelle oder Kinderschänder, es geht um Kriegsgefangene! Und das ist ganz wichtig um Völkerrecht.
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Die Genfer Konventionen sind zwischenstaatliche Abkommen und eine wichtige Komponente des Humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).
1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Das aus historischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde. Zusammen mit zwei neuen Abkommen wurden beide Konventionen 1949 überarbeitet. Diese Fassungen traten ein Jahr später in Kraft und stellen die aktuell gültigen Versionen dar. Sie wurden 1977 ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle, welche erstmals Regeln zum Umgang mit Kombattanten in den Kontext der Genfer Konventionen integrieren. 2005 wurde ein drittes Zusatzprotokoll zur Einführung eines zusätzlichen Schutzzeichens beschlossen.
Depositarstaat der Genfer Konventionen ist die Schweiz, Vertragsparteien können nur Staaten werden. Derzeit haben 192 Länder die Genfer Abkommen von 1949 und 163 beziehungsweise 159 Staaten die Zusatzprotokolle I und II von 1977 unterzeichnet. Das einzige explizit im Humanitären Völkerrecht benannte Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK).
Humanitäres Völkerrecht (HVR) ist die zusammenfassende Bezeichnung für alle Bestimmungen des Völkerrechts, die im Fall eines bewaffneten Konflikts zwischen zwei Parteien gelten (sollen). Darin enthalten sind Bestimmungen zum Status der Kombattanten, zur Kriegführung und zur Behandlung der Kriegsgefangenen. Die wichtigsten Regelungen des Humanitären Völkerrechts sind die Haager Abkommen und die Genfer Konventionen mit den Zusatzabkommen. |
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