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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Das Grundgesetz der Bundesrepublikk » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Seiten (2): « vorherige 1 [2] Neues Thema erstellen
Zum Ende der Seite springen Das Grundgesetz der Bundesrepublikk
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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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16.01.2008 ~ 23:36 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
images/avatars/avatar-432.gif im Forum Thüringen seit: 21.09.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101509
gelesener Beitrag - ID 101509


Zitat:
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.

Soweit so ok.
Dieses Grundgesetz galt für das damalige Gebiet der BRD 1949 bis 1990.

Mit dem Beitritt der DDR wurde dieses 1990 geändert und gilt seit dem für das souveräne wiedervereinigte Deutschland. Natürlich ist das GG von 1949 die Grundlage und der Ausgangspunkt für das seit 1990 gültige Grundgesetz. Warum bewährtes ändern. Deshalb ist es trotzdem seit 1990 für das wiedervereinigte und souveräne Deutschland gültig und nicht mehr für das von 1949-1990.

Klar können Sie gern Ihre Meinung weiter haben, ändert aber nichts an der Stellung des GG für die BRD. Übrigens wird man ja auf das GG auch als Schöffe vereidigt. Worauf haben Sie Ihren Eid als Schöffe abgelegt, wenn das GG Ihrer Meinung nach nicht als Verfassung gilt?

Nichtjuristen
Welchen juristischen Hintergrund haben Sie eigentlich, der Sie qualifiziert?


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Manfred O.: 16.01.2008 23:40.



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 23:42 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101510
gelesener Beitrag - ID 101510


Die vorletzte Frage will ich gern beantworten. Als Schöffe habe ich einen Eid auf das Grundgesetz der Bundespublik Deutschland geleistet, weil es de fakto (nicht aber de jure!) ersatzweise als Verfassung angesehen werden muss, eine Verfassung an sich nicht vorhanden ist, auf die vereidigt werden kann und es keinerlei praktischen Sinn hätte, auf die Weimarer Verfassung zu vereidigen, da diese im Rechtsgebrauch nicht verwendet wird.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 16.01.2008 23:42.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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16.01.2008 ~ 23:45 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
images/avatars/avatar-432.gif im Forum Thüringen seit: 21.09.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101511
gelesener Beitrag - ID 101511


Haben Sie das auch so im Eid gegenüber des zuständigen Gerichtspräsidenten geäußert?



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 23:49 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101512
gelesener Beitrag - ID 101512


Eine solche Suggestivfrage beantworte ich nicht.

Das Grundgesetz ist ein Militärgesetz, was sogar Wikipedia richtig beschreibt, ich zitiere: "Am 1. September 1948 trat der 65-köpfige Parlamentarische Rat unter Vorsitz von Konrad Adenauer in Bonn zusammen und arbeitete in den folgenden Monaten das Grundgesetz aus. Im April 1949 beschlossen die drei Westmächte, die Militärregierungen durch die Alliierte Hohe Kommission abzulösen und das Besatzungsstatut festzuschreiben. Westdeutschland wurde zur Trizone vereinigt. Am 8. Mai 1949 legten die Mitglieder des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz vor. Am 10. Mai wurde die Hauptstadtfrage erörtert und letztendlich zu Gunsten von Bonn geklärt. Die anderen Bewerber waren Kassel, Frankfurt am Main und Stuttgart. Am 12. Mai 1949 genehmigten die drei westlichen Militärgouverneure das Grundgesetz, vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts."
Hier kann es jeder schwarz auf weiß lesen. Grundgesetz = Militärgesetz ist ungleich Verfassung. Ein Fehler im Artikel: Es muss richtig vorläufige Hauptstadt heißen.

Es tut mir leid, aber an weiteren Wortklaubereien zum Thema beteilige ich mich nicht.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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17.01.2008 ~ 06:45 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101549
gelesener Beitrag - ID 101549


Zitat:

Zitat:
Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz.


Bester Beweis wie einem das Wort im Munde rum gedreht wird. Ich habe geschrieben das Google bei der Suche nach der Verfassung nur Einträge über das Grundgesetz findet. Das sagt doch aus das Google den Leser einen Denkanstoß vermitteln soll das die Verfassung eigentlich ein Grundgesetz ist. Das sehe ich jedenfalls so.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 12:28 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101590
gelesener Beitrag - ID 101590


Zitat:
mcbernie hat am 17. Januar 2008 um 06:45 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:

Zitat:
Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz.


Bester Beweis wie einem das Wort im Munde rum gedreht wird. Ich habe geschrieben das Google bei der Suche nach der Verfassung nur Einträge über das Grundgesetz findet. Das sagt doch aus das Google den Leser einen Denkanstoß vermitteln soll das die Verfassung eigentlich ein Grundgesetz ist. Das sehe ich jedenfalls so.


Sorry, da habe ich mich wohl zu früh gefreut. Ich habe Deine Aussage
Zitat:
Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist.
so übersetzt:
"Was sagt uns das? Dass die Verfassung der GRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist."

Aber ich habe immer noch nicht verstanden, wieso Du glaubst, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Es ist doch hier alles sehr schön (und ganz sachlich) erklärt worden?!

Vielleicht noch mal eine Definition von Verfassung (Quelle: Wissen.de)
Zitat:
Verfassung
Staatsrecht
Staatsverfassung, Konstitution
im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.


Oder siehe auch die kurze Definition hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/verfassung.php

Wenn es einschlägige Quellen sein sollen, empfehle ich einen Gang in die Uni-Bibliothek. Dafindet man z.B. den Ipsen (Band I, Staatsorganisationsrecht. - 19., neu bearb. Aufl. - Köln : Heymanns [u.a.], 2007). Damit Du es leichter findest: in Erfurt hat es die Signatur PL 375 I64-1(19).
Aber jedes Lehrbuch zum Staatsrecht sagt in Sachen Grundgesetz=Verfassung das Gleiche. Ich habe mir auch sagen lassen, dass man das als Jurastudent in der Vorlesung zum Staatsrecht gleich in der ersten Vorlesungswoche lernt.

Nun tragen wir zusammen:
-Staatsrechtler sagen, das Grundgesetz ist eine (unsere) Verfassung
-Google sagt es (zugegebenermaßen nicht viel Wert)
-Wikipedia sagt es
-Wissen.de sagt es
-Allerlei andere Lexika sagen es auch
-es lässt sich über die Definition von "Verfassung" herleiten, dass das GG eine -Verfassung ist (es erfüllt die Vorraussetzungen)

Was spricht denn eigentlich dagegen?



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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17.01.2008 ~ 12:33 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101591
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gute fee ich denke ich habe das lang und breit geschrieben. Notfalls bitte noch mal lesen. Keiner sollte vom jeweils anderem verlangen das der ihn versteht aber es sollte wenigstens ein Bemühnen erkennbar sein.



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Adeodatus
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17.01.2008 ~ 12:47 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101597
gelesener Beitrag - ID 101597


@ mbernie

Mach doch mal einen Vorschlag was Du in einer Verfassung festgeschrieben haben möchtest und wie Du das ganze dann in geltendes Recht umsetzen würdest das wäre sehr interessant.

Ich finde wenn man schon eine Behauptung aufstellt sollte man diese auch fundiert belegen können und auch klar definieren was einem persönlich an dem derzeitigen Zustand stört und wie man es verbessern könnte.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 13:04 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
im Forum Thüringen seit: 20.09.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101604
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Zitat:
mcbernie hat am 17. Januar 2008 um 12:33 Uhr folgendes geschrieben:
gute fee ich denke ich habe das lang und breit geschrieben. Notfalls bitte noch mal lesen. Keiner sollte vom jeweils anderem verlangen das der ihn versteht aber es sollte wenigstens ein Bemühnen erkennbar sein.


Ähm, wo? Ich liste mal Deine Beiträge zum Thema auf:
Zitat:
mcbernie hat am 12. Januar 2008 um 11:04 Uhr folgendes geschrieben:
Der Schlüssel in des Rätsels Lösung ist das das Grundgesetzt der BRD eben nur ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz und keine richtige Verfassung ist. Die entscheidenden Grundlagen zur Handlungsfähigkeit eines Staates werden aber nun mal nur durch eine eigene Verfassung und nicht durch ein Grungesetzt unter dem Einfluss der Westalliierten gegeben. Somit ist Deutschland leider immer indirekt auch dazu gezwungen Politik im Sinne der ehemaligen Westaliierten USA, Großbritannien und Frankreich zu betreiben.

Ansonsten kann ich mit der Definition von herrenlos nichts anfangen. Weiß nicht wie es anderen geht.



Zitat:
mcbernie hat am 14. Januar 2008 um 17:05 Uhr folgendes geschrieben:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.


Zitat:
Ich bin auch mal gespannt wann manche den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung kapieren. Der Bürgerrat bekennt sich in sozialer und nationaler Verantwoetung zun deutschen Volk und erkennt die Richtlinien der Genfer Menschenrechtskonvention an sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er vereinigt verschiedendste politische Strömungen. Was gibt es daran auszusetzen wenn eine Organisation, ein Verein, eine Partei die gültigen juristischen Spielregeln einhält? Ich denke mal auf der Webseite des Bürgerrates kann man das alles nachlesen. Man muss es nur tun.


Da steht eigentlich immer nur die Behauptung, ohne eine Begründung. Das mit dem Art 146 hat Manfred bereits erklärt, aber nochmal kurz: wenn in einer Verfassung steht, dass es später mal eine neue Verfassung geben kann, dann heisst das doch nicht, dass das jetzige keine Verfassung ist.



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schak   schak ist männlich Zeige schak auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 15:24 Uhr ~ schak schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101624
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Verfassung... Grundgesetz.... im Namen des Volkes...
gehört eigentlich unter die Rupli - Begriffe klären-!

Fakt ist, das Deutsche Gerichte, Urteile Landesspezifisch verhängen!
Beispiele gibt es massenhaft!
Kleine Delikte der immer mehr verarmten Bevölkerung werden höher bestraft als Wirtschaftkriminalität!
Einigkeit besteht nur bei bei bei Strafen bei Tempolimit im Straßenverkehr und Verkehrsdelikten!
Das Grundgesetz wird jeweils von der regierenden Koalition zu Ihren Gunsten getreten und Missbraucht!



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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17.01.2008 ~ 15:30 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101626
gelesener Beitrag - ID 101626


Zitat:

Zitat:
Das Grundgesetz wird jeweils von der regierenden Koalition zu Ihren Gunsten getreten und Missbraucht!


Da hast du wohl recht. Wenn man es so sieht spielt es auch keine Rolle ob man Verfassung oder Grundgesetz sagt. Das Volk hat immer das Nachsehen.
Dem Volk ist es egal ob die Regierung die Verfassung mit Füßen tritt oder das Grundgesetz. Dadurch wird die Lage für die vielen Entrechteten auch nicht besser.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 15:48 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101633
gelesener Beitrag - ID 101633


Zitat:
Das Grundgesetz wird jeweils von der regierenden Koalition zu Ihren Gunsten getreten und Missbraucht!


Ich halte das für Unsinn. Nur weil die Rechtsprechung nicht verständlich ist, oder dem eigenen moralischen Empfinden entspricht, bedeutet dass nicht, dass "Rechte mit Füßen getreten" oder gar Unrechtsurteile gesprochen werden.
Einen "Mißbrauch" des Grundgesetzes kann ich auch nicht erkennen. Habt Ihr Beispiele? Es gibt auch noch das BVerG, das sollte im Falle von Rechtbrüchen gegen das GG doch Abhilfe schaffen können.

Wenn "Deutsche Gerichte Urteile landesspezifisch sprechen", dann tun sie das nach den entsprechenden Gesetzen. Es gibt eben auch landesspezifische Gesetze. Zudem gibt es da noch die Möglichkeit der unterschiedlichen Auslegung. Außerdem sind ähnliche Fälle eben trotzdem noch verschieden, so dass es auch Unterschiede im Strafmaß geben kann.
Es gibt also viele plausible Gründe, warum die Rechtssprechung zwischen den Bundesländern abweicht und es wäre eher bedenklich, wenn dem nicht so wäre.

Die Delikte werden in der Regel so bestraft, wie es das Gesetz vorsieht. Wenn man also Wirtschaftkriminalität härter bestrafen will, muss man die Gesetze ändern.



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schak   schak ist männlich Zeige schak auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 16:47 Uhr ~ schak schreibt:
im Forum Thüringen seit: 05.10.2006
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101657
gelesener Beitrag - ID 101657


@die_gute fee_
du lebst an der Realität vorbei!
mcbernie erkennt die Logik
Ich bin kein Freund des schreibens!Themen regen mich an!
Was, Wäre, Wenn!
Logik!
Mein Alter!
65 Jahr!
Meine Devise, riecht mal dahin wo ich mal hinge.....n hab!
Grund.: Hauer bei der Wismut von 1962- 1990



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Adeodatus
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17.01.2008 ~ 16:58 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101659
gelesener Beitrag - ID 101659


@ schak

Mensch Alter: Kennst ja den Spruch " Alter schützt vor Torheit nicht "

Ich entnehme Deinem Satz Du findest mcbernies Kernaussage richtig.

Korrigiere mich bitte wenn ich daneben liege, aber das Grundgesetz eben dieser Bundesrepublik sichert Dir eine Rente die Dir als DDR-Bürger gar nicht zustehen würde. Oder besser gesagt wenn die Wiedervereinigung nicht gewesen wäre müsstest Du jetzt Deinen Gürtel enger schnallen.

Zitat:
Grund.: Hauer bei der Wismut von 1962- 1990


Was ist das besonderes auser das Du in einer unproduktiven, Devisenverschlingenden Firma warst?



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17.01.2008 ~ 17:00 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
im Forum Thüringen seit: 20.09.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101660
gelesener Beitrag - ID 101660


Zitat:
schak hat am 17. Januar 2008 um 16:47 Uhr folgendes geschrieben:
@die_gute fee_
du lebst an der Realität vorbei!
mcbernie erkennt die Logik
Ich bin kein Freund des schreibens!Themen regen mich an!
Was, Wäre, Wenn!
Logik!
Mein Alter!
65 Jahr!
Meine Devise, riecht mal dahin wo ich mal hinge.....n hab!
Grund.: Hauer bei der Wismut von 1962- 1990


Dein Alter in allen Ehren, ich denke aber, dass ist hier nicht ausschlaggebend.
Logik finde ich gut, ich kann aber nicht erkennen, was Deine oder mcbernies Behauptungen mit Logik zu tun haben - sie nähern sich eher dem Gegenteil davon an.

Vielleicht kannst Du ja nochmal präzisieren, was Dir am GG nicht passt bzw. wie konkret (in welchem Fall) es mißbraucht wird/wurde.



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17.01.2008 ~ 17:26 Uhr ~ schak schreibt:
im Forum Thüringen seit: 05.10.2006
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101673
gelesener Beitrag - ID 101673


@Speedy
erst informieren, dann diskutieren!
Erfrage mal deinen gegenwärtigen Rentenbeschescheid!



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17.01.2008 ~ 18:27 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101689
gelesener Beitrag - ID 101689


Zitat:

Zitat:

Dein Alter in allen Ehren, ich denke aber, dass ist hier nicht ausschlaggebend.
Logik finde ich gut, ich kann aber nicht erkennen, was Deine oder mcbernies Behauptungen mit Logik zu tun haben - sie nähern sich eher dem Gegenteil davon an.


Erinnert mich ein bischen an den Spruch: "Die Partei hat immer recht", gute fee.
Natürlich sieht es vomn deinem Standpunkt fast jeder falsch als du. Wenn der schak 65 ist und Hauer bei der Wismust war kann ich vor solchen Menschen nur den Hut ziehen. Da zwei meiner Onkels ebenfalls bei der Wismut arbeiteteten weiß ich aus ihren Erzählungen was für ein harter Job das ist. Solche Menschen verfügen über die nötige Portion Lebbenserfahrung welche der fee offenbar zu fehlen acheint.

Überhaupt fee, wieso redest du eigentlich von Logik? Was ist bei deiner Argumentation denn logisch?
Ich sehe das auch so das du an der Realität vorbei lebst gute fee. Frage mal die vielen Opfer des Kapitalismus. Wenn du selbst einen guten Job hast, ich gönne dirs ja, dann siehst du natürlich nicht die berechtigten Sorgen vieler Menschen. Ein Grundgesetz ist unter anderem auch dafür das die Würde des Menschen geachtet wird. Auch der Menschen denen sich diese Gesellschaft schon lange entledigt hat und sie "dank ALG II" fast verhungern lässt.



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schak   schak ist männlich Zeige schak auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 21:10 Uhr ~ schak schreibt:
im Forum Thüringen seit: 05.10.2006
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101720
gelesener Beitrag - ID 101720


@mcbernie!
Las mal gut sein!
Das Grundgesetz sichert mir als Deutschen Bürger Rechte zu!
Aber wie sieht es zur Zeit aus!
Erwerbe ich Rechte, verlangt der Staat Pflichten in Form von Steuern aus Verfassung-Gesetzregeln von mir.
Meine Leistung basiert aber nur auf Gegenleistung!
Wird aber meine Gegenleistung vom Staat über längere Zeit nicht honoriert, ich unter Niveau meiner Leistung durch überzogene Steuererhebungen des Staates leben soll um Befriedigunggen der MDB (Diätenerhöhungen wegen Inflationsrate),zu erfüllen, gehe ich auf die Barrikaden!
Wer beruft sich zuerst auf das Grundgesetz!
Das Recht auf Rente!
Fehlanzeige! Es zählen nur eingezahlte Beträge!
Jeder Bürger hat die Pflicht das Grundgesetz einzuhalten!
Wie geht aber das staatliche System mit dem Bürger, seinem Recht, um!



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 23:50 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
images/avatars/avatar-432.gif im Forum Thüringen seit: 21.09.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101756
gelesener Beitrag - ID 101756


Schak: vor deiner Lebensleistung kann man nur den Hut ziehen - aber ich denke auf Dich trifft Curd Jürgens trotzdem zu:
Sechzig Jahre und kein bißchen weise
aus gehabtem Schaden nichts gelernt.



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U.Walluhn
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18.01.2008 ~ 00:40 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101765
gelesener Beitrag - ID 101765


Zitat:
Jeder Bürger hat die Pflicht das Grundgesetz einzuhalten! Wie geht aber das staatliche System mit dem Bürger, seinem Recht, um!

Eben! Erster Satz richtig. Zweiter Satz richtig. Ich denke, vor der Lebensleistung eines Wismut-Bergmannes sollten alle tüchtig Respekt haben. Und bezüglich der Wismut sollte sich wirklich nur der äußern, der Fachkenntnisse zum Thema besitzt. Sprücheklopferei wie "devisenverschlingend" zeugen von Unkenntnis der SAG später SDAG Wismut.
Leute bitte. Das Grundgesetz sichert doch keine Rente. Rente erhält jemand aufgrund der derzeit gültigen Rentengesetze. Inwieweit dies gerecht ist, steht auf einem anderen Blatt Papier.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 18.01.2008 00:42.



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Adeodatus
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18.01.2008 ~ 10:24 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101800
gelesener Beitrag - ID 101800


Zitat:
Ich denke, vor der Lebensleistung eines Wismut-Bergmannes sollten alle tüchtig Respekt haben. Und bezüglich der Wismut sollte sich wirklich nur der äußern, der Fachkenntnisse zum Thema besitzt. Sprücheklopferei wie "devisenverschlingend" zeugen von Unkenntnis der SAG später SDAG Wismut.


Warum sollte man davor Respekt haben ist die Leistung eines Bergmannes größer als die der Reinigungskraft oder des Drehers einzuschätzen? Nein das ist sie nicht!

Zitat:
Und bezüglich der Wismut sollte sich wirklich nur der äußern, der Fachkenntnisse zum Thema besitzt. Sprücheklopferei wie "devisenverschlingend" zeugen von Unkenntnis der SAG später SDAG Wismut.


Entschuldigung das ich Übersehen hatte das Du Du jedes Detail kennst. Erstens hatte ich geschrieben "unproduktiv und devisenverschlingend.! Wenn Du mir das Wiederlegen kannst dann können wir ja ein Thema zur Wismut eröffnen. Nur soweit die Wismut hat nichts zur Steigerung des BSP der DDR beigetragen, Bergbaumaschinen mussten für Frei Konvertierbare Währung beschafft werden usw. Daher erkläre ich es Dir noch einmal ein Betrieb der nichts Produziert was er verkaufen kann ist Unproduktiv und für diesen Betrieb vom Staat Devisen beschafft werden mussten kann man davon sprechen das das Unternehmen Devisenverschlingend ist.

Aber das eigentliche Thema heist ja Grundgesetz, somit fehlen noch immer die Aussagen was falsch an diesem ist.



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18.01.2008 ~ 12:58 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101817
gelesener Beitrag - ID 101817


Zitat:
mcbernie hat am 17. Januar 2008 um 18:27 Uhr folgendes geschrieben:
Natürlich sieht es vomn deinem Standpunkt fast jeder falsch als du.

Nö. Aber um mich zu überzeugen, braucht es Argumente. Die konnte ich hier noch nicht lesen.

Also: Was stimmt denn nicht am Grundgesetz? Inwieweit verstößt die Regierung oder "die Politik" gegen das GG? Und wenn Verstöße vorliegen, wieso wird dann nicht gerichtlich dagegen vorgegangen?

Zitat:
Was ist bei deiner Argumentation denn logisch?

Alles Augenzwinkern

Zitat:

Ich sehe das auch so das du an der Realität vorbei lebst gute fee. Frage mal die vielen Opfer des Kapitalismus. Wenn du selbst einen guten Job hast, ich gönne dirs ja, dann siehst du natürlich nicht die berechtigten Sorgen vieler Menschen. Ein Grundgesetz ist unter anderem auch dafür das die Würde des Menschen geachtet wird. Auch der Menschen denen sich diese Gesellschaft schon lange entledigt hat und sie "dank ALG II" fast verhungern lässt.

Niemand verhungert wegen Hartz4, nicht einmal fast. Und es ist eben strittig, dass Hartz4 gegen das GG verstößt. Aber wenn Du der Meinung bist, dann tu' Dich doch mit gleichgesinnten zusammen und ziehe vor das BVerG. Mit Walluhn hast Du ja schonmal einen richtigen Experten bei der Hand...



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U.Walluhn
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18.01.2008 ~ 16:51 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101870
gelesener Beitrag - ID 101870


Auch wenn es themenfremd ist, manchmal wird es ein wenig bedenklich. Die SDAG (Sowjetisch-Deutsche Aktiengesellschaft) war ein Staat im Staate und diente ausschließlich der sowjetischen Rüstungsindustrie. Hier Maßstäbe eines DDR-Wirtschaftsbetriebes anzulegen zeugt von völliger, aber völliger Unkenntnis dieses Teiles der DDR-Geschichte.
Zitat:
Warum sollte man davor Respekt haben ist die Leistung eines Bergmannes größer als die der Reinigungskraft oder des Drehers einzuschätzen? Nein das ist sie nicht!

Brrrr. Die Unkenntnis qaudriert sich. Nein, an einem Thema Wismut nehme ich genauswenig Teil wie an einer verschrobenen, den Realitäten entrückten Grundgesetz-Debatte. Wir sitzen nicht am Bierstammtisch und sind auch nicht bei "Ditsche" (WDR kurz vor Mittermacht, Olli Dittrich, Kommentare eines Arbeitslosen in der Stammknepie).


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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2008 ~ 18:16 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101911
gelesener Beitrag - ID 101911


Etwas vergleichbar besseres wie das Grundgesetz so wie es (noch) besteht werden wir wohl kaum finden.
Etwas unvergleichbar Großartiges wäre es gewesen wenn Merkel die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft genutzt hätte dieses Grundgesetz als neue Verfassung für Europa, statt dieses Machwerkes EU-Vertrag, ins Gespräch zu bringen.
Aber Visionen sind mit Merkel nicht einmal im Ansatz denkbar.



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schak   schak ist männlich Zeige schak auf Karte FT-Nutzer
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18.01.2008 ~ 18:23 Uhr ~ schak schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101916
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@ Spidy!
Dein Beitrag von heute 10.24 Uhr war im Bergmanngebrauch glatt ,,Scheiße,,
Berufsgruppenvergleiche und Verdienste gehören nicht zum Grundgesetz.
Die von Dir angesprochene Reinigungkraft oder der Dreher hätte doch auch bei der Wismut arbeiten können!
Übrigens Lag der Verdienst eines Hauers der Wismut im Schnitt bei 1300,00 Netto!
Ein Hauer im Uranbergbau im Schwarzwald ( 1992 eingestellt ), verdiente zwischen 6000-10000 DM Netto!
Grundgesetz-Übergangsregeln!
Uns wurden blühende Landschaften versprochen!
Was uns blüht sehe ich täglich!



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U.Walluhn
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18.01.2008 ~ 22:46 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101997
gelesener Beitrag - ID 101997


Es ist gut, dass ein Bergmann aus der Wismut hier einmal Maß genommen hat. Mit dem Grundgesetz hat die Debatte nämlich schon lange nichts mehr zu tun, sondern nur noch mit Polemik, nicht einmal mit Satire, geschweige denn mit gut gemachter Satire.
Wer den Bergmann nicht ehrt, ist die Winterkohle nicht wert, meine Herren! Es scheint, als haben eine ganze Reihe Forenteilnehmer vom Arbeitsleben der Bergleute nicht die geringste Vorstellung. Insbesondere in der Wismut. Ich sage nur Pechblende.
Ja und weil es so wunderschön hierher passt: In unserer Bürgerratsfahne befindet sich - wie fast alle wissen - in der Mitte das DDR-Emblem. Es steht auch als Ehrerweisung vor der wertschöpfenden Arbeit der Menschen. Und der Hammer steht nicht nur für die Dreher, Fräser, Werkstattarbeiter, sondern auch für die Bergleute. Zwei Hämmer sollten es sein, wie im abgewandelten DDR-Emblem einer Hauswand in Ronneburg!
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Nebenher: Wie verträgt sich eigentlich Artikel 1 mit dem Wegjagen von Bürgern in Gera???


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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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19.01.2008 ~ 06:57 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102048
gelesener Beitrag - ID 102048


Zitat:

Zitat:
Nebenher: Wie verträgt sich eigentlich Artikel 1 mit dem Wegjagen von Bürgern in Gera???


Das würde mich auch mal interessieren. Selnst zuzugeben das man seine Politik wenn es sein muss radikal durchsetzt ist doch schon dumm. Außerdem braucht man viele Menschen gar nicht wegzujagen. Die bleiben von allein den Demos der selbst ernannten Kämpfer für soziale Gerechtigkeit fern.

Aber hier geht es ja ums Grundgesetz und da passt auch das wunderbar rein wie immer versucht wird von einigen andere auszugrenzen und dabei selbst am lautesten gegen Ausgrenzung protestieren.Es ist doch mittlerweile System die Menschen in Gut- und Bösmenschen einzustufen. Ist für mich ungefähr das gleiche wenn jemand laufend auf die Konkurenz schimpft aber nur dort einkaufen geht. Nichts logisch, nichts passt zusammen.

Rosa Luxemburg wird auch noch falsch verstanden:

Zitat:
Freiheit ist auch immer die der Andersdenkenden.


Wo bleiben bei Stalinisten friedlicher Dialog und Toleranz? Wie immer auf der Strecke.

Wie heißt es doch so schön im GG Artikel 1:

Zitat:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.


Und was machen die Steinzeitstalinisten? Wie gehen sie mit der Würde jedes einzelnen Menschen um?



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Adeodatus
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19.01.2008 ~ 09:32 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102070
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Zitat:
Artikel 1 des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Nebenher: Wie verträgt sich eigentlich Artikel 1 mit dem Wegjagen von Bürgern in Gera???


Was soll man darunter verstehen? Falls Du Rechte meinst, dann kann es durchaus sein das die Gerschen auf dem rechten Auge eben nicht blind sind. Darüber bist Du aber nicht der erste der sich darüber aufregt. Der Gauleiter Sauckel bezeichnete Gera mal als "Rote Festung". Nur mal so als Einwand.

Zitat:
Es ist doch mittlerweile System die Menschen in Gut- und Bösmenschen einzustufen.


Tu doch mal allen hier einen Gefallen und lese Deine eigenen Texte. Du teilst die Menschen doch selbst in Gut und Böse wer nicht Deiner und Wallhuhns Meinung ist, wird als Altstalinist, Steinzeitstalinist usw. bezeichnet.
Also beschwere Dich nicht. Oder bezeichnet Dich hier jemand als Altnazi ?



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Käptn Blaubär   Käptn Blaubär ist männlich Zeige Käptn Blaubär auf Karte FT-Nutzer
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19.01.2008 ~ 09:50 Uhr ~ Käptn Blaubär schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102076
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Auch wenn ich mich wiederhole.
@ mcbernie
Kurze knappe Fragen und ich bitte um eine kurze knappe Antworten.

Wann in etwa (+ - 100Jahre) im Laufe der Erdgeschichte haben "Steinzeitstalinisten" gelebt?
Was soll dieses Wortkonstrukt bedeuten?

Meine Recherchen ergeben folgende Zeiträume. Steinzeit ca. 2.500.000 J.v.C. bis ca. 2500 J.v.C. und Josef Stalin: 1878 bis 1953. Selbst geschichtlich völlig unewanderte Menschen können erkennen das zwischen der Steinzeit und Stalin kein Zusammenhang bestehen kann. Daraus leite ich ab, das Personen die das nicht erkennen unwissend sind oder provokativ und störend agieren. Diskussionen mit einem derart ausgeprägten Unwissen nicht möglich. Diskussionen über das Für und Wider des Grundgesetz eingeschlossen.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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19.01.2008 ~ 09:53 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102078
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Zitat:

Zitat:
Wann in etwa (+ - 100Jahre) im Laufe der Erdgeschichte haben "Steinzeitstalinisten" gelebt?
Was soll dieses Wortkonstrukt bedeuten?


Kurze knappe Antwort in Form einer Gegenfrage:
Wieso haben gelebt?



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19.01.2008 ~ 10:10 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102084
gelesener Beitrag - ID 102084


Zitat:
mcbernie hat am 19. Januar 2008 um 09:53 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Zitat:
Wann in etwa (+ - 100Jahre) im Laufe der Erdgeschichte haben "Steinzeitstalinisten" gelebt?
Was soll dieses Wortkonstrukt bedeuten?

Kurze knappe Antwort in Form einer Gegenfrage:
Wieso haben gelebt?

mal abgesehen, dass dies eine unhöfliche art und weise von dir ist, beweist du nur, dass du offensichtlich ein bornierter steinzeitdenker bist



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19.01.2008 ~ 10:40 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102089
gelesener Beitrag - ID 102089


Zitat:

Zitat:
mal abgesehen, dass dies eine unhöfliche art und weise von dir ist, beweist du nur, dass du offensichtlich ein bornierter steinzeitdenker bist


Frage:
Was ist daran unhöflich und unverständlich?

Gegenfrage:
Woher willst du wissen das man in der Steinzeit gedacht hat?



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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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19.01.2008 ~ 12:03 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102104
gelesener Beitrag - ID 102104


Zitat:
Frage: Im Allgemeinen wird angenommen, es sei unhöflich, eine Frage mit einer Gegenfrage zu beantworten. Ist diese Annahme richtig bzw. welcher Knigge findet hier seine Anwendung?

knigge.de: Nun, zumindest sollte der Eindruck vermieden werden, man nehme den Frager und sein Interesse nicht ernst. Was spricht dagegen, die Frage zunächst zu beantworten?




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U.Walluhn
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19.01.2008 ~ 16:38 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102139
gelesener Beitrag - ID 102139


Aber meine Herren!
Steinzeitstalinisten leben seit 1924. Der erste Steinzeitstalinist war Joseph Tschugaschwilli. Auf deutschem Boden wurden Steinzeitstalinisten erstmals 1945/46 gesichtet. 1990 tauchten die meisten Spezies in der Versenkung ab. Nun tauchen sie wieder auf und vermehren sich auf sonderbare Weise. Es sind auch bereits Fälle westdeutscher Konvertiten bekannt geworden.
Steinzeitstalinisten von heute meinen, das Grundgesetz nach Gutdünken zurechtbiegen zu können. Erstes Hauptmerkmal. Zweites Hauptmerkmal - ihre Unbelehrbarkeit. Drittes Hauptmerkmal - feuerfester Betonkopf.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 19.01.2008 16:39.



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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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19.01.2008 ~ 18:56 Uhr ~ herrenlos schreibt:
im Forum Thüringen seit: 29.12.2007
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102169
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Zitat:
U.Walluhn hat am 19. Januar 2008 um 16:38 Uhr folgendes geschrieben:
Steinzeitstalinisten von heute meinen, das Grundgesetz nach Gutdünken zurechtbiegen zu können. Erstes Hauptmerkmal. Zweites Hauptmerkmal - ihre Unbelehrbarkeit. Drittes Hauptmerkmal - feuerfester Betonkopf.


ah, jetzt habe ich eine weitere walluhn´sche lektion verstanden - sag es doch gleich, dass ihr euch damit immer selbst gemeint habt, dann hätte man nicht so lange rätseln müssen; und die "konvertiten" gaben ja hier auch schon ihre gastrolle ....



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U.Walluhn
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19.01.2008 ~ 22:52 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 102210
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Falsch verstanden. Westdeutsche Kovertiten sind Adorno-Mainstream-Linke, die zu Steinzeitstalinisten wurden. Im Schnellzugtempo! Markanteste Beisipiele: DGB Thüringen, Bodo Ramelow und Bürgerinititative Wiesenhügel Mister Phlak.



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