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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik |
Beitrag Kennung: 101590
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Zitat: |
mcbernie hat am 17. Januar 2008 um 06:45 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:
Zitat: |
Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz. |
Bester Beweis wie einem das Wort im Munde rum gedreht wird. Ich habe geschrieben das Google bei der Suche nach der Verfassung nur Einträge über das Grundgesetz findet. Das sagt doch aus das Google den Leser einen Denkanstoß vermitteln soll das die Verfassung eigentlich ein Grundgesetz ist. Das sehe ich jedenfalls so. |
Sorry, da habe ich mich wohl zu früh gefreut. Ich habe Deine Aussage
Zitat: |
Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist. |
so übersetzt:
"Was sagt uns das? Dass die Verfassung der GRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist."
Aber ich habe immer noch nicht verstanden, wieso Du glaubst, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Es ist doch hier alles sehr schön (und ganz sachlich) erklärt worden?!
Vielleicht noch mal eine Definition von Verfassung (Quelle: Wissen.de)
Zitat: |
Verfassung
Staatsrecht
Staatsverfassung, Konstitution
im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen. |
Oder siehe auch die kurze Definition hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/verfassung.php
Wenn es einschlägige Quellen sein sollen, empfehle ich einen Gang in die Uni-Bibliothek. Dafindet man z.B. den Ipsen (Band I, Staatsorganisationsrecht. - 19., neu bearb. Aufl. - Köln : Heymanns [u.a.], 2007). Damit Du es leichter findest: in Erfurt hat es die Signatur PL 375 I64-1(19).
Aber jedes Lehrbuch zum Staatsrecht sagt in Sachen Grundgesetz=Verfassung das Gleiche. Ich habe mir auch sagen lassen, dass man das als Jurastudent in der Vorlesung zum Staatsrecht gleich in der ersten Vorlesungswoche lernt.
Nun tragen wir zusammen:
-Staatsrechtler sagen, das Grundgesetz ist eine (unsere) Verfassung
-Google sagt es (zugegebenermaßen nicht viel Wert)
-Wikipedia sagt es
-Wissen.de sagt es
-Allerlei andere Lexika sagen es auch
-es lässt sich über die Definition von "Verfassung" herleiten, dass das GG eine -Verfassung ist (es erfüllt die Vorraussetzungen)
Was spricht denn eigentlich dagegen?
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