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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Das Grundgesetz der Bundesrepublikk » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Das Grundgesetz der Bundesrepublikk
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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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12.01.2008 ~ 09:49 Uhr ~ herrenlos schreibt:
im Forum Thüringen seit: 29.12.2007
13 erhaltene Danksagungen
Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 100501
gelesener Beitrag - ID 100501






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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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12.01.2008 ~ 11:04 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100512
gelesener Beitrag - ID 100512


Der Schlüssel in des Rätsels Lösung ist das das Grundgesetzt der BRD eben nur ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz und keine richtige Verfassung ist. Die entscheidenden Grundlagen zur Handlungsfähigkeit eines Staates werden aber nun mal nur durch eine eigene Verfassung und nicht durch ein Grungesetzt unter dem Einfluss der Westalliierten gegeben. Somit ist Deutschland leider immer indirekt auch dazu gezwungen Politik im Sinne der ehemaligen Westaliierten USA, Großbritannien und Frankreich zu betreiben.

Ansonsten kann ich mit der Definition von herrenlos nichts anfangen. Weiß nicht wie es anderen geht.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Bernhard P.: 12.01.2008 11:16.



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Adeodatus
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12.01.2008 ~ 12:58 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100565
gelesener Beitrag - ID 100565


Zitat:
Der Schlüssel in des Rätsels Lösung ist das das Grundgesetzt der BRD eben nur ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz und keine richtige Verfassung ist.


Da behauptet doch dieses verflixte Grundgesetz wieder was falsches, ich werde das Ding am besten wegwerfen! Aber gut was nützen denn Bücher bisher galt das das GG in Zusammenarbeit unter Kontrolle der Alliierten erarbeitet wurde.

Zitat:
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. - 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.


Am 8. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht und damit war der Krieg in Europa beendet. Die Infrastruktur der Städte war durch die Bombardierungen weitgehend zerstört. Karl Dönitz, Nachfolger von Adolf Hitler, wurde zusammen mit der Regierung am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet. Am 5. Juni 1945 übernahmen die Regierungen der vier Mächte USA, UdSSR, Grossbritannien und Frankreich die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Jede Regierung setzte in ihren Besatzungszonen Militärgouverneure ein. „Jeder dieser Prokonsulen war in seiner Besatzungszone die höchste Autorität; gemeinsam bildeten sie eine Art Regierung, den Alliierten Kontrollrat in Berlin, der wenigstens die wirtschaftliche Einheit Deutschlands bis zur irgendwann erfolgenden staatlichen Neuorganisation aufrecht halten sollte“ (Benz 1999 A, S. 37)

Die Neuorganisation des Deutschen Staates und die damit verbundene Verfassung war schon während des Regimes der Nationalsozialisten ein Diskussionsthema bei den deutschen Widerstandgruppen im Exil. „Besonders sozialistische und sozialdemokratische Gruppen in Grossbritannien und den USA entwarfen Modelle, die sich im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 dadurch auszeichneten, dass sie einen demokratischen Staat vorsahen„ (Feldkamp 1989. S. 13). Es gab nach dem Zusammenbruch der Nationalsozialisten eine grosse Anzahl von Entwürfen und Konzepten für eine neue Verfassung. „Aber erst an der Londoner Aussenministerkonferenz vom 25.11. – 15.12.1947 wurde der Zonenbeirat der britischen Zone aufgefordert, sich Gedanken über die zukünftige politische Struktur Deutschlands zu machen“ (Benz 1999 B, S. 187).

Die Frankfurter Dokumente

Am 1. Juli 1948 wurde den Ministerpräsidenten der elf Länder der Westzone im US-Hauptquartier in Frankfurt ein Dokument übergeben, das die Empfehlungen für eine Staatsgründung enthielt. Die Ministerpräsidenten wurden im ersten Dokument beauftragt eine verfassungsgebende Versammlung bis zum 1. September 1948 einzuberufen:

„In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierung autorisieren die Militärgouverneure der Amerikanischen , Britischen und Französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte“ (2003 doc. B).

Die Alliierten gaben den Ministerpräsidenten einen ganz klaren Auftrag für die Ausarbeitung einer neuen Deutschen Verfassung:

„Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten (…)“ (2003 doc. B).

Der Grundgesetzentwurf

Die Arbeiten der Fachausschüsse wurden an verschieden Lesungen im Hauptausschuss zusammengeführt und diskutiert. Dabei gingen die Meinungen in den verschiedenen Fragen auseinander. Hauptprobleme entstanden bei der Frage des Staatsoberhauptes, der zweiten Kammer und der Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern. Nach der dritten Lesung wurde der Grundgesetz-Entwurf den Alliierten Militärgouverneuren zur Stellungsnahme übermittelt. Diese teilten der Delegation des Parlamentarischen Rates mit, dass der Grundgesetz-Entwurf in acht Punkten von den Forderungen, welche die Alliierten im Memorandum vom 22. November 1948 gestellt hatten, abweiche. „Die beiden wichtigsten waren die Finanzverfassung und die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern“(Benz 1999 A S, 125).

Die Verkündung des Grundgesetzes

Am 8. Mai 1949 wurde im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz mit 53:12 Stimmen angenommen. Mit nein stimmten sechs der CSU Parlamentarier und je zwei der DP-, KPD- und Zentrums-Abgeordneten. Nun mussten die Militärgouverneure der Alliierten das neue Grundgesetz noch annehmen. Dieser Umstand führte im Parlamentarischen Rat immer wieder zu Diskussionen, da man der Auffassung war, unter einem „Diktat der Alliierten“ (Feldkamp 1998, S. 17cool zu stehen. Die Militärgouverneure kamen mit einer Delegation des Parlamentarischen Rates am 12. Mai 1949 zusammen und nahmen das Grundgesetz nicht ohne Vorbehalte an:



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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12.01.2008 ~ 13:15 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100568
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Die DDR betrieb Politik im Sinn der Sowjetunion. Also kein Widerspruch.

Ansonsten:
Artikel 7 im 2+4 Vertrag
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Grundgesetz=Verfassung
Als Verfassung bezeichnet die in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (Staates). Jedoch ist der Begriff "Verfassung" hierfür nicht bindend. Die Grundordnung der BRD ist im Grundgesetz niedergeschrieben.

Zitat:
ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz

Der Deutsche Bundestag erläutert hierzu:
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.

Nach Abschluss der 2+4 Verträge (beachte Artikel 7) wurde diese Grundgesetz Grundage der nun für das wiederveringte Deutschland. Die Präambel wurde nun ohne Zustimmung der Allierten vom ersten Bundestag des wiedervereinigten souveränen Deutschlands wie folgt geändert:
Zitat:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.




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U.Walluhn
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12.01.2008 ~ 17:54 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100613
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Ich möchte bitten, diese Angelegenheit - da themenfremd - vom Thema Bürgerrat abzutrennen. Dann reden wir weiter.



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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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12.01.2008 ~ 18:40 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100627
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walluhn (sinngemäß): bürgerrat bekennt sich zum gg

walluhn: gg hat keinen geltungsbereich

walluhn: bitte nicht weiter darüber diskutieren

ertappt?



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U.Walluhn
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12.01.2008 ~ 20:11 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100646
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Hier werden schon wieder zwei Schuhe miteinander verknüpft, die nicht zusammengehören. Wenn das Grundgesetz (GG) keinen Geltungsbereich hat, dann hat es de jure keine Geltung in Deutschland. Dies wäre zunächst gleichbedeutend mit einem "gesetzlosen Zustand". In solchem Fällen kommt ein de fakto - Recht in Anwendung, das einem sogenannten Gewohnheitsrecht gleichzustellen ist. Das GG gilt gewohnheitsmäßig fort, auch wenn es juristisch nicht exakt ist. Eigentlich gibt die Weimarer Reichsverfassung, nur wendet die niemand seit 1990 an, sondern allgemein wird das GG weiter angewendet.
Ein Bekenntnis zum GG hat darum nichts damit zu tun, dass das GG keinen Geltungsbereich mehr hat. Das leuchtet jedem Schüler ein.

Meine Herren - GG Artikel 146, das GG ist keine Verfassung!

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte wo und wann wurde vom deutschen Volke eine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 12.01.2008 20:19.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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12.01.2008 ~ 20:40 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100648
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Ich bin auch mal gespannt wann manche den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung kapieren. Der Bürgerrat bekennt sich in sozialer und nationaler Verantwoetung zun deutschen Volk und erkennt die Richtlinien der Genfer Menschenrechtskonvention an sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er vereinigt verschiedendste politische Strömungen. Was gibt es daran auszusetzen wenn eine Organisation, ein Verein, eine Partei die gültigen juristischen Spielregeln einhält? Ich denke mal auf der Webseite des Bürgerrates kann man das alles nachlesen. Man muss es nur tun.



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U.Walluhn
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12.01.2008 ~ 20:45 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100650
gelesener Beitrag - ID 100650


Nein es gibt politsche Kräfte und Kreise, die mit aller Macht versuchen, dem Bürgerrat Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und anderes nachzuweisen. Das ist nicht anders als in der DDR, als die Stasi aus Ermangelung von "Erfolgen" den kleinen Rundfunkmechaniker aus Bad Salzungen zum CIA-Agenten machte.



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Adeodatus
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13.01.2008 ~ 08:31 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100704
gelesener Beitrag - ID 100704


@ mcbernie

Manfred O. hat es doch schon richtig geschrieben, ist das nun so schwer zu verstehen?

Zitat:
Grundgesetz=Verfassung
Als Verfassung bezeichnet die in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (Staates). Jedoch ist der Begriff "Verfassung" hierfür nicht bindend. Die Grundordnung der BRD ist im Grundgesetz niedergeschrieben.


Zitat:
Nein es gibt politsche Kräfte und Kreise, die mit aller Macht versuchen, dem Bürgerrat Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und anderes nachzuweisen. Das ist nicht anders als in der DDR, als die Stasi aus Ermangelung von "Erfolgen" den kleinen Rundfunkmechaniker aus Bad Salzungen zum CIA-Agenten machte.


Das ist schon eine Unverfrorenheit sich mit diesem Mann auf eine Stufe zu stellen.



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U.Walluhn
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13.01.2008 ~ 13:54 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100743
gelesener Beitrag - ID 100743


Also nochmals, wie in der Grundschule:

GG Artikel 146, das GG ist keine Verfassung!

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte wo und wann wurde vom deutschen Volke eine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?



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Adeodatus
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13.01.2008 ~ 16:05 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100765
gelesener Beitrag - ID 100765


Falls Du die deutsche Geschichte kennst noch nie! Ansonsten gilt das GG als Verfassung des Vereinigten Deutschlands.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 13.01.2008 16:06.



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U.Walluhn
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13.01.2008 ~ 22:59 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 100887
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Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Wenn dem so sei, wäre Artikel 146 Grundgesetz gestrichen worden. Es stände also: Artikel 146: gestrichen


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 13.01.2008 23:01.



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Adeodatus
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14.01.2008 ~ 15:41 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101013
gelesener Beitrag - ID 101013


Artikel 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht doch nicht drin das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands eine Verfassung erstellt werden muss, sondern das dieses GG seine Gültigkeit verliert in dem Fall das das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt.

Ansonsten ist es völlig Wurst ob auf dem Einband "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" oder "Verfassung der Bundesrepublik Deutschland"

Mir brennt da aber schon wieder eine Frage auf den Fingern. Was gibt es am Grundgesetz eigentlich auszusetzen.

Dr. Wieland Hempel beschreibt das Grundgesetz folgendermaßen.

Das Grundgesetz dürfte eine der anspruchsvollsten Verfassungen der Welt sein. Zum einen, weil es seine Grundentscheidungen auch gegenüber dem verfassungsändernden Gesetzgeber tabu stellt, ihnen also bis in weite Zukunft hinein Geltung und sachliche Überzeugungskraft zutraut. Und zum anderen, weil es nicht nur wie üblich die Machtarchitektur festlegt (Republik, Demokratie, Gewaltenteilung, Bundesstaat), sondern auch die inhaltliche Gestalt des Gemeinwesens, seine Lebensweise in die “Ewigkeitsgarantie” einbezieht. Diese Bundesrepublik soll ein sozialer Rechtsstaat sein, dem die Achtung und der Schutz der Menschenwürde aufgetragen ist (Art. 79, 1, 20, 28 GG). “Nie wieder” sollten nach der Katastrophe des Nationalsozialismus und dem vorangegangenen Scheitern der Weimarer Republik Entwürdigung der Menschen und die Auslieferung des Gemeinwesens an die Mächtigen und ihre Interessen eine Chance erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Elemente der gegen Verfassungsfeinde zu verteidigenden Grundordnung näher beschrieben und seine frühen Schlüsselentscheidungen immer wieder bekräftigt.

Quelle: Dr. Wieland Hempel



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14.01.2008 ~ 17:05 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101029
gelesener Beitrag - ID 101029


Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.



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U.Walluhn
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14.01.2008 ~ 17:45 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101035
gelesener Beitrag - ID 101035


Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:
1. Wann und wo gab es 1990 oder später eine verfassungebende Versammlung in Deutschland?
2. Wann wurde die Verfassung in Kraft gesetzt und mit welchem staatlichen Akt?
Ich will die Antworten gleich dazustellen.
1. Gab es bis heute nicht.
2. Fand bis heute nicht statt.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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14.01.2008 ~ 20:48 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101094
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Zitat:
U.Walluhn hat am 14. Januar 2008 um 17:45 Uhr folgendes geschrieben:

Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:
1. Wann und wo gab es 1990 oder später eine verfassungebende Versammlung in Deutschland?
2. Wann wurde die Verfassung in Kraft gesetzt und mit welchem staatlichen Akt?
Ich will die Antworten gleich dazustellen.
1. Gab es bis heute nicht.
2. Fand bis heute nicht statt.


Zu 1.) Auf der ersten gemeinsamen Sitzung des ersten souveränen deutschen Bundestages im Oktober 1990 wurde die Präambel im deutschen Grundgesetz in seine heutige Fassung geändert. Dies geschah am 3.10.1990 mit den notwendigen zwei drittel Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat. War übrigens eine der wenigen TAge an denen Bundestag und Bundesrat gleichzeitig tagten, um die Änderungen sofort in Kraft setzen zu können.

Zu 2.) In der selben Sitzung wurde das sich in der BRD bewährte Grundgesetz für das wiedervereinigte Deutschland mit Änderung der Präambel und Änderung einiger anderer Artikel übernommen und durch den ersten deutschen souveränen Bundestag in Kraft gesetzt. Ebenfalls mit den notwendigen Mehrheiten.
An dieser Stelle hätte man das Grundgesetz auch in Verfassung umtaufen können. Der Deutsche Bundestag stellte jedoch eindeutig klar, dass das Grundgesetz nun die Verfassung der BRD ist.
Durch diese Änderungen und Übenahme des Grundgesetzes als Verfassung des wiedervereinten Deutschlands unter dem Namen "Grundgesetz" wurde eine Volksabstimmung verhindert. Dies war aber auch nicht zwingend notwendig.
Siehe hier ...

Ansonsten klagt doch einfach ..., dann wird das deutsche Bundesverfassungsgericht, welches ja für die Rechtssprechung in der BRD wenn es um Einhaltung des deutschen Grundgesetzes als Verfasssung zuständig ist, eine Entscheidung treffen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Manfred O.: 14.01.2008 20:50.



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14.01.2008 ~ 21:03 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101099
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Zitat:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Dieser Artikel sagt nichts weiter aus, als dass das Grundgesetz nach seiner Einheit (Oktober 1990) für das geeinte Deutschland gilt. Machts ja auch.
und dann
seine Gültigkeit verliert, wenn das Volk in einer freien Volksabstimmung der Meinung ist, dass dieses Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden soll.

Da 1990 das Grundgesetz aber nicht abgestimmt werden musste, sondern durch zwei drittel Mehrheit für das wiedervereinte Deutschland gültiglkeit bekam, gilt als Verfassung das Grundgesetz.
Nun hat damit der Erfurter Bürgerrat die einmalige historische Chance eine neue Verfassung zu formulieren, mit neuer Fahne und diese in freier Volksabstimmung in Kraft treten zu lassen, wenn das Volk denn so will. Ist doch einfach oder ...



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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14.01.2008 ~ 23:36 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101140
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Also über die Art und Weise wie 1990 die Einheit vollzogen wurde bedarf es ein eigenes Thema meine ich. Ich kann mich nicht erinnern in einer freien Abstimmung der Einheit Deutschlands zugestimmt zu haben.



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U.Walluhn
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15.01.2008 ~ 03:16 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101155
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1990 wurden lediglich einige Teile des Grundgesetzes geändert. Unter anderem Artikel 23. Eine Verfassung liegt nicht vor, sonst hieße sie Verfassung und Artikel 146 wäre ersatzlos gestrichen worden. Was man allerdings 1990 gestrichen hat, ist der Geltungsbereich des Grundgestzes. Nebenbei bemerkt hat jedes Land eine Verfassung und es nennt sie auch so.
Ich denke auch dass ein Thema Vereinigung deutscher Gebietsteile nicht in dieses Thema gehört.

Zitat:
Da 1990 das Grundgesetz aber nicht abgestimmt werden musste, sondern durch zwei drittel Mehrheit für das wiedervereinte Deutschland gültiglkeit bekam, gilt als Verfassung das Grundgesetz.

Diese These halte ich de jure für Unsinn. Ich denke, dies sollte mal ein Staatsrechtswissenschaftler lesen und beurteilen. Ich meine allerdings keinen vom Schlage eines Professor Sinn, der bekanntlich alles und nichts beweist.

Zitat:
Ich kann mich nicht erinnern in einer freien Abstimmung der Einheit Deutschlands zugestimmt zu haben.

Ich auch nicht, was der ganzen Angelegenheit zusätzlich Brisanz verleiht. Die Vereinigung von DDR und BRD ist nämlich 1990 überhaupt nicht per Volksentscheid zustande gekommen, sondern per 2+4-Vertrag ohne des Volkes Wille überhaupt zu erfragen. Dies aber - also die Volksabstimmung - wäre die richtige Lösung gewesen.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 15.01.2008 03:21.



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15.01.2008 ~ 07:13 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101168
gelesener Beitrag - ID 101168


mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - glaubt hier wirklich irgendjemand, dass eine volksabstimmung im jahre 1990 mit einem anderen ergebnis geendet hätte? heute vielleicht, aber doch nicht in der euphorie jener zeit;

Zitat:
Ich denke auch dass ein Thema Vereinigung deutscher Gebietsteile nicht in dieses Thema gehört.
das sind formulierungen, die bei mir alle alarmglocken schlagen lassen, wo du mal wieder ein wenig tiefer blicken lässt und wo es heißt: wachsam sein! um welche "deutschen gebietsteile" soll es denn noch gehen?



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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15.01.2008 ~ 08:52 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101183
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Zitat:

Zitat:
mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - glaubt hier wirklich irgendjemand, dass eine volksabstimmung im jahre 1990 mit einem anderen ergebnis geendet hätte? heute vielleicht, aber doch nicht in der euphorie jener zeit;


Ach so nennt man das heute wenn ein Staat durch einen anderen annektiert wird.
Ich wage hier zu behaupten das 1989 die meisten Menschen vielleicht die Grenzöffnung begrüßt haben aber wohl in keinster Weise eine so relativ fühe Wiedervereinigung (Wiedervereinnahmung) wollten.

Selbst hier hat man Willy Brandt (SPD) falsch verstanden:

Zitat:
Jetzt wächst zusammen was zusammengehört.


Von Zusammenwachsen keine Rede.
Fasse das mit drei Worten zusammen wie ich es empfinde:

-verinnahmen
-ausplündern
-dichtmachen



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Adeodatus
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15.01.2008 ~ 10:34 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101192
gelesener Beitrag - ID 101192


Zitat:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.



Iich sage es nocheinmal das Grundgesetz ist die Verfassung. Aber ich lass mich auch vom Gegenteil überzeugen!
Nur hierzu musst Du mir schon mal den Artikel 146 richtig erklären da ich diesen Artikel ja falsch verstanden haben muss!

Zitat:
Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:

Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:
1. Wann und wo gab es 1990 oder später eine verfassungebende Versammlung in Deutschland?
2. Wann wurde die Verfassung in Kraft gesetzt und mit welchem staatlichen Akt?
Ich will die Antworten gleich dazustellen.
1. Gab es bis heute nicht.
2. Fand bis heute nicht statt.



Es ist doch unhöflich Fragen mit einer Gegenfrage zu beantworten.!

Zitat:
Mir brennt da aber schon wieder eine Frage auf den Fingern. Was gibt es am Grundgesetz eigentlich auszusetzen.
Hier fehlt mir die Antwort.

Bevor wir mit dieser Diskusion fortfahren denke ich einmal das es besser ist dieses Thema hier vom Bürgerrat abzutrennen.


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Adeodatus
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15.01.2008 ~ 10:39 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Das Grundgesetz der Bundesrepublikk Beitrag Kennung: 101194
gelesener Beitrag - ID 101194


Ich möchte hier ein neues Thema starten da ja recht unterschiedliche Meinungen zum Grundgesetz bestehen, und diese im Thema über den Erfurter "Bürgerrat" diskutiert werden. Möchte ich nun hier die wohl brennendste Frage in den Raum stellen!

Ist das Grundgesetz in seiner jetzigen Form noch Zeitgemäß?



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15.01.2008 ~ 10:40 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101195
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Habe den Beitrag verschoben.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 15.01.2008 10:42.



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15.01.2008 ~ 10:42 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101196
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Zum GG bitte auch hier noch einmal lesen.



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15.01.2008 ~ 14:49 Uhr ~ aeffchen schreibt:
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RE: Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101219
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Weis jetzt zwar nicht ob ich die Frage im richtigen Thema schreibe, aber im Notfall mal verschieben.

"Was ist der grundlegende Unterschied zwischen dem GRundgesetz und der Verfassung?"

Wer kann was wie ändern?



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15.01.2008 ~ 15:04 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101222
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Zitat:
aeffchen hat am 15. Januar 2008 um 14:49 Uhr folgendes geschrieben:



Weis jetzt zwar nicht ob ich die Frage im richtigen Thema schreibe, aber im Notfall mal verschieben.

"Was ist der grundlegende Unterschied zwischen dem GRundgesetz und der Verfassung?"

Wer kann was wie ändern?


Sorry, ich verstehe die Frage nicht ganz. Meinst Du das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland? Und welche Verfassung ist gemeint? Oder geht es um die begrifflichen UNterschiede Grundgesetz-VErfassung?

Bezieht man beides auf Deutschland, so gibt es keinen Unterschied: Unser Grundgesetz ist unsere Verfassung. Es enthält alles, was die Verfassung eines Staates enthalten muss, um Verfassung genannt werden zu können.
Aus den Begriffen "Grundgesetz" oder "Verfassung" kann man nicht herleiten, wer was ändern kann.



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15.01.2008 ~ 15:12 Uhr ~ aeffchen schreibt:
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RE: Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101224
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OK, Danke. Das war die Antwort die ich wollte.
Ich dachte es gäbe, wenn denn eine Verfassung geschrieben würde, unterschiedliche Wege wie diese geändert werden könnten.

-Der Weg der beschritten werden muss um eine Änderung des GG durchzuführen auf der einen Seite
-Der Weg der beschritten werden müsste um eine Änderung der Verfassung durchzuführen wenns es denn eine gäbe.

Und die Frage ob es denn im GG z.B einen Passus gibt der den Weg beschreibt wie es zu einer Verfassung kommen könnte und was deren Aufgabe dann wäre?
(Da würde sich mir anschließend die Frage stellen warum man diese nicht macht)

Klingt ein wenig durcheinander, ich weis. Aber man muss sich ja mal bilden großes Grinsen



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15.01.2008 ~ 16:27 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101233
gelesener Beitrag - ID 101233


Zitat:
aeffchen hat am 15. Januar 2008 um 15:12 Uhr folgendes geschrieben:



OK, Danke. Das war die Antwort die ich wollte.
Ich dachte es gäbe, wenn denn eine Verfassung geschrieben würde, unterschiedliche Wege wie diese geändert werden könnten.

-Der Weg der beschritten werden muss um eine Änderung des GG durchzuführen auf der einen Seite
-Der Weg der beschritten werden müsste um eine Änderung der Verfassung durchzuführen wenns es denn eine gäbe.

Und die Frage ob es denn im GG z.B einen Passus gibt der den Weg beschreibt wie es zu einer Verfassung kommen könnte und was deren Aufgabe dann wäre?
(Da würde sich mir anschließend die Frage stellen warum man diese nicht macht)

Klingt ein wenig durcheinander, ich weis. Aber man muss sich ja mal bilden großes Grinsen


Der Weg einer Verfassungsänderung ist in der Verfassung selbst beschrieben. Im Falle des Grundgesetzes ist das wohl in Artikel 79 geregelt. In Absatz 3 ist dort auch geregelt, was nicht geändert werden darf. Diese sog. "Ewigkeitsklausel" bedeutet aber nicht, dass eine neue Verfassung nicht entsprechende Änderungen verwirklichen darf. Das Ganze war als zusätzliche Sicherung gedacht, man hatte eben aus den schlechten Erfahrungen gelernt...

Was nun den Weg zu einer Verfassung angeht: Das Grundgesetz ist bereits eine Verfassung. Der Weg zu einer neuen Verfassung ist in Artikel 146 aufgezeigt:

Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Eine neue Verfassung kann also nur "von dem deutschen Volke in freier Entscheidung" beschlossen werden, solange gilt das Grundgesetz. Das heisst, dass kein Diktator, kein Besatzer usw. das Grundgesetz außer Kraft setzen kann, selbst wenn er seine neuen Gesetze "Verfassung" nennt. Auch so eine Schutzmaßnahme.
Damit wird das Grundgesetz aber nicht abgewertet oder gar der Verfassungscharakter abgesprochen, wie vielfach behauptet.

Was die "Aufgabe" einer neuen Verfassung wäre, ist m.E. nirgendswo im GG festgeschrieben, das wäre auch seltsam. Eine Verfassung beinhaltet eigentlich immer diegrundlegenden Bestimmungen über die Staatsorganisation und und die Staatsfunktionen, die Staatsaufgaben und -ziele sowie die Rechtsposition der Staatsbürger.

Warum man keine neue macht? Warum sollte man? Mit dem Grundgesetz haben wir eine Verfassung. Diese hat sich m.E. bewährt, einen Änderungsbedarf sehe ich nicht. Aber hier sind wir ja an der Frage des Startbeitrages angelangt:
Ist das Grundgesetz in seiner jetzigen Form noch Zeitgemäß?

Ob mit "zeitgemäß" die richtige Stoßrichtung gewählt wurde, wird der Verlauf der Diskussion zeigen. Ich beantworte die Frage jedenfalls mit ja.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von die_gute_fee: 15.01.2008 16:28.



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U.Walluhn
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15.01.2008 ~ 16:50 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101240
gelesener Beitrag - ID 101240


Zitat:
mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - glaubt hier wirklich irgendjemand, dass eine volksabstimmung im jahre 1990 mit einem anderen ergebnis geendet hätte? heute vielleicht, aber doch nicht in der euphorie jener zeit;

Würde, hätte, wäre - alles Konjuntkiv.

Zitat:
Mir brennt da aber schon wieder eine Frage auf den Fingern. Was gibt es am Grundgesetz eigentlich auszusetzen.

Ich habe nichts daran ausgesetzt, sondern festgestellt, dass Deutschland eine Verfassung fehlt und bei dieser Ansicht bleibe ich. Dem Grundgestz fehlt allerdings das Recht auf angemesssene Arbeit gemäß der Genfer Konvention, ich sagte es bereits mehrfach.



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Adeodatus
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15.01.2008 ~ 16:51 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101241
gelesener Beitrag - ID 101241


@ aeffchen

Ich habe das Thema hier eröffnet weil unter Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates , die Frage diskutiert wird ob das Grundgesetz nun die Verfassung ist oder nicht. und ich finde das man darüber schon hier in der Rubrik Deutschland breiter diskutieren würde.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 15.01.2008 16:52.



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15.01.2008 ~ 17:42 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101261
gelesener Beitrag - ID 101261


Zitat:
U.Walluhn hat am 15. Januar 2008 um 03:16 Uhr folgendes geschrieben:
1990 wurden lediglich einige Teile des Grundgesetzes geändert. Unter anderem Artikel 23. Eine Verfassung liegt nicht vor, sonst hieße sie Verfassung und Artikel 146 wäre ersatzlos gestrichen worden.
...
Die Vereinigung von DDR und BRD ist nämlich 1990 überhaupt nicht per Volksentscheid zustande gekommen, sondern per 2+4-Vertrag ohne des Volkes Wille überhaupt zu erfragen. Dies aber - also die Volksabstimmung - wäre die richtige Lösung gewesen.


Der Artikel 146 - richtig lesen hilft ungemein.
In jedem Gesetz gibt es einen Hinweis, dass ein Gesetz seine Gültigkeit verliert, wenn es was neues, besseres etc. gibt, oder das Gesetz aufgehoben wird. Das GG lässt sich jedoch als deutsche Verfassung nur ablösen, wenn dies in einer Volksabstimmung geschieht. Steht doch da, eindeutig.

Das man das Volk nicht bei der Wiedervereinigung gefragt hat, war von rechtswegen nicht nötig. Stand so im alten Grundgesetz. Da gab es den Passus des Beitritts in den Geltungsbereich des Grundgesetzes oder so ähnlich. Nach diesem ist die DDR dem Geltungsbereich des GG beigetreten und somit der BRD. Die Väter des GG haben mit Absicht diese Möglichkeit ins GG eingebaut.
Ob das so der schönste Weg war, ist eine andere Frage. Ich hätte auch gern abgestimmt. Aber das Recht gab der Regierung und dem Bundestag die Möglichkeit. Die Volkskammer wurde entsprechend beeinflusst (vom eigenen Volk von der damaligen Regierung der BRD) diesen Weg zu nutzen und hat sich als vom Volk der DDR gewählte Vertreter dafür entschieden.

In den 2+4 Verträgen erhielt ein vereintes Deutschland unter bestimmten Bedingungen seine Souveränität. z.B. der 1990 geltenden Grenzen zu Polen. Alles was danach geschah, geschah durch die gewählten Volksvertreter im deutschen Bundestag aus Ost und West.
Unsere Volksvertreter haben nun so mal so entschieden. Wir haben sie gewählt (oder einzelne eben auch nicht. Selbst Schuld, nun muss man mit den Folgen leben.)
Wem das aus den Reihen der neuen Nationalsozialisten, des Erfurter Bürgerrats oder sonstwem nicht passt, der kann gern eine Volksentscheidung zu Wege bringen und das Grundgesetz als deutsche VErfassung gegen eine neue Verfassung ablösen. Unser Rechtssystem erlaubt dies ausdrücklich, Zwar mit Auflagen, aber es geht. Nur hat das auch keiner von denen vor. Lieber versucht man das Recht zu verbiegen und geht auf Dummenfang. Hat ja auch schon in mindestens einem Fall geklappt. Von Links nach Rechts ist es nun mal nur ein klitzekleiner Schritt, aber das merken eben einige nicht.
Und das sollte ein Herr Walluhn als ehrenamtlicher Richter, mit dem Stimmrecht eines Berufsrichters bei seinen Verhandlungen, eigentlich wissen. Ansonsten kann ich nur sagen, mir kraut vor Ihrem Urteilsvermögen.



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15.01.2008 ~ 17:48 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101263
gelesener Beitrag - ID 101263


Zitat:
U.Walluhn hat am 15. Januar 2008 um 16:50 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - ...

Würde, hätte, wäre - alles Konjuntkiv.

Nee, die Leute sind wirklich in den Westen übergesiedelt, nicht zu wenige! Kein Konjunktiv!
Oder war das auch bloß Propaganda der PDSED, die im ND stand?


Pfiffikus,
der das ganz real mitbekommen hat

edit as65: Beitragstitel geändert


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 07:57.



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 01:57 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101338
gelesener Beitrag - ID 101338


Wir sind zwar wieder themenfremd, aber macht nichts. Aber es ist doch nicht ein Großteil der DDR-Bürger 1989/90 in den Westen abgehauen und später gegangen. Von 17 Millionen gingen ca. 2 höchstes 3 Millionen, der "Rest" blieb!

Ich sehe auch hier viele Für und Wider. Meine Aussagen zum 146 ändert dies allerdings mitnichten.

Ich habe heute abend einem Rechtsanwalt diese Seiten zum Grundgesetz gezeigt. Er vertrat die gleiche Position wie ich, wir haben ein Grundgesetz, aber keine Verfassung, Artikel 146 trifft eine eindeutige Aussage hierzu, Artikel 146 ist nicht gestrichen! Ich denke, es lohnt, weitere Anwälte zu fragen.

Zitat:
Lieber versucht man das Recht zu verbiegen und geht auf Dummenfang. Hat ja auch schon in mindestens einem Fall geklappt. Von Links nach Rechts ist es nun mal nur ein klitzekleiner Schritt, aber das merken eben einige nicht.

Abgesehen davon, dass dies wieder Polemik ist - den "Rest des Textes" lassen wir mal besser unter den Tisch fallen, geht es wohl kaum um Verbiegen von Recht, sondern Verstehen von Recht, so wie es ein Jurastudent schon im ersten Semester lernt.

Zitat:
Der Artikel 146 - richtig lesen hilft ungemein.


Ja eben, das haben wir mehrfach und gründlich getan. Also nochmals das Ganze und zum mitschreiben:

Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt. Also nochmals die Frage, an welchem Tage trat die Verfassung in Kraft? Eine Verfassung heißt de jure und de fakto Verfassung!
...die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dazu hätte es einer verfassungsgebenden Versammlung bedurft. Bitte wann und wo gab es 1990 oder später eine solche? Ich wüsste nicht, ich kenne auch niemanden, der je so etwas hörte, sah oder las.

Also Grundgesetz bleibt Grundgesetz, Artikel 146 ist weiter in Kraft und nichts ist gekonnt.

edit as65: Beitragstitel geändert


Dieser Beitrag wurde 9 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:05.



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16.01.2008 ~ 20:28 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101478
gelesener Beitrag - ID 101478


Diese GG als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trat am 03.Oktober 1990 in Kraft.

Zitat:
Artikel 144
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

geschehen am 02.10.1990 (hier muss ich mich berichtigen) - In der Bundestagssitzung und der Bundesratssitzung wurde dieses Grundgesetz als Deutsche Verfassung für das geeinte Deutschland in Abstimmung zu Geltung gebracht.


Zitat:
Artikel 145
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
(3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.

iTag des Ablaufes der Verkündung war der 02.10.1990 - 24.00Uhr - daraus folgt: gültig ab 03.10.1990 (Ist schon gut, wenn man mal in Archiven schnüffelt - Danke Herr Walluhn für den Archivhinweis in irgend einem anderen Thema. Dieser hat mir hier sehr weitergeholfen.)

Zitat:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Das Bundeskabinett beschloss:
Zitat:
Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.


Hier ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Volkskammer vom 23. August 1990
Die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, gab um 02:30 Uhr am 23. August als Abstimmungsergebnis bekannt:
Zitat:
„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt.
Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis.


Im Juli 1990 begannen bereits die Verhandlungen zum (für mich in vielen Dingen umstrittenen) Einigungsvertrag.

Mit Abschluß der 2+4 Verträge (Souveränität Deutschlands) und nach dieser Sitzung war der Weg zur Vereinigung von DDR und BRD frei und wurde am 03.10.1990 vollzogen.
Damit trat das geänderte GG als Verfassung (siehe Bundestag) am 03.10.1990 in Kraft
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt
und
es verliert seine Gültigkeit
Zitat:
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Herr Walluhn sie haben mit dem Bürgerrat Erfurt die große historische Chance, eine neue Verfassung zu entwerfen, die nun auch den Namen "Verfassung" tragen darf und diese durch freie Entscheidung des deutschen Volkes (Volksentscheid) zur Geltung zu bringen, um somit die zur Zeit geltende Verfassung mit dem Namen "Grundgesetz" zu kippen. Dafür haben Sie das Recht nach Artikel 146 Grundgesetz.
Nur Mut und viel Glück.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:04.



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16.01.2008 ~ 21:00 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101483
gelesener Beitrag - ID 101483


Für alle die es nicht glauben wollen: Ruft im Webbrowser eine Suchmaschine z.B. Google auf und gebt folgendes bitte ein:

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Google listet etliche Einträge auf:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist.

Trotzdem danke für deine Mühe, Manfred O.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:04.



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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16.01.2008 ~ 21:59 Uhr ~ as65 schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101496
gelesener Beitrag - ID 101496


Ich habe bei den letzten drei Beträgen den Beitragstitel geändert damit er auch richtig angezeigt wird.
Bitte bei neuen Beiträgen auf den Titel achten, der da lautet "Das Grundgesetz der Bundesrepublik"


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:04.



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16.01.2008 ~ 22:22 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101500
gelesener Beitrag - ID 101500


Zitat:
mcbernie hat am 16. Januar 2008 um 21:00 Uhr folgendes geschrieben:



Für alle die es nicht glauben wollen: Ruft im Webbrowser eine Suchmaschine z.B. Google auf und gebt folgendes bitte ein:

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Google listet etliche Einträge auf:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist.

Trotzdem danke für deine Mühe, Manfred O.


Soll das heißen, dass Du es eingesehen hast? Neulich schriebst Du noch:

Zitat:
mcbernie hat am 14. Januar 2008 um 17:05 Uhr folgendes geschrieben:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.


Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz. Respekt !!!

Manfreds Beitrag enthält übrigens auch eine Richtigstellung, was es mit dem Art.146 auf sich hat. Danke dafür



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 23:13 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101506
gelesener Beitrag - ID 101506


Also - Entschuldigung - so viel Rechtsverdreherei von Nichtjuristen hebt die Finger- und Fußnägel. Das stellt wirklich alles in den Schatten, was normalerweise Winkeladvokaten in Zivilprozessen auf der "Pfanne" haben. Na dann macht mal weiter, ich entschuldige mich aus dergestalt Unsinn, aber einen habe ich noch:

Zitat:
Artikel 145
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
(3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.

Oh Leute! Der Ablauf des Tages der Verkündung war irgendwann 1949! Wer es jetzt genau haben will, kann ja googeln. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft, nicht 1990! Dieses Grundgestz, oder gibt es in Deutschland parallel noch ein Zweites? Soweit jedem Bürger bekannt, gibt es wohl nur ein, nämlich dieses.

Unsere Verfassung heißt Grundgesetz und unsere Eisenbahn Luftzirkus. Gute Nacht Deutschland.



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