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Forum-Thueringen» Politik» Deutschlandpolitik » Das Grundgesetz der Bundesrepublikk » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Das Grundgesetz der Bundesrepublikk
Beiträge zu diesem Thema Autor Datum
 Das Grundgeetz der Bundesrepublik herrenlos 12.01.2008 09:49
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Bernhard P. 12.01.2008 11:04
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Adeodatus 12.01.2008 12:58
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Manfred O. 12.01.2008 13:15
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates U.Walluhn 12.01.2008 17:54
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates herrenlos 12.01.2008 18:40
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates U.Walluhn 12.01.2008 20:11
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Bernhard P. 12.01.2008 20:40
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates U.Walluhn 12.01.2008 20:45
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Adeodatus 13.01.2008 08:31
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates U.Walluhn 13.01.2008 13:54
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Adeodatus 13.01.2008 16:05
 RE: Grundgesetz U.Walluhn 13.01.2008 22:59
 RE: Grundgesetz Adeodatus 14.01.2008 15:41
 RE: Grundgesetz Bernhard P. 14.01.2008 17:05
 RE: Grundgesetz U.Walluhn 14.01.2008 17:45
 RE: Grundgesetz Manfred O. 14.01.2008 20:48
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Manfred O. 14.01.2008 21:03
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Bernhard P. 14.01.2008 23:36
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates U.Walluhn 15.01.2008 03:16
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates herrenlos 15.01.2008 07:13
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Bernhard P. 15.01.2008 08:52
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Adeodatus 15.01.2008 10:34
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates gastli 15.01.2008 10:40
 RE: Grundgesetz U.Walluhn 15.01.2008 16:50
 RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Pfiffikus 15.01.2008 17:48
 Das Grundgesetz der Bundesrepublik U.Walluhn 16.01.2008 01:57
 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Manfred O. 16.01.2008 20:28
 Das Grundgesetz der Bundesrepublik Bernhard P. 16.01.2008 21:00
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik as65 16.01.2008 21:59
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik die_gute_fee 16.01.2008 22:22
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik U.Walluhn 16.01.2008 23:13
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Manfred O. 16.01.2008 23:36
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik U.Walluhn 16.01.2008 23:42
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Manfred O. 16.01.2008 23:45
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik U.Walluhn 16.01.2008 23:49
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Bernhard P. 17.01.2008 06:45
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik die_gute_fee 17.01.2008 12:28
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Bernhard P. 17.01.2008 12:33
 RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Adeodatus 17.01.2008 12:47
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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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12.01.2008 ~ 09:49 Uhr ~ herrenlos schreibt:
im Forum Thüringen seit: 29.12.2007
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Das Grundgeetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 100501
gelesener Beitrag - ID 100501






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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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12.01.2008 ~ 11:04 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
images/avatars/avatar-1861.jpg im Forum Thüringen seit: 19.08.2007
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100512
gelesener Beitrag - ID 100512


Der Schlüssel in des Rätsels Lösung ist das das Grundgesetzt der BRD eben nur ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz und keine richtige Verfassung ist. Die entscheidenden Grundlagen zur Handlungsfähigkeit eines Staates werden aber nun mal nur durch eine eigene Verfassung und nicht durch ein Grungesetzt unter dem Einfluss der Westalliierten gegeben. Somit ist Deutschland leider immer indirekt auch dazu gezwungen Politik im Sinne der ehemaligen Westaliierten USA, Großbritannien und Frankreich zu betreiben.

Ansonsten kann ich mit der Definition von herrenlos nichts anfangen. Weiß nicht wie es anderen geht.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Bernhard P.: 12.01.2008 11:16.



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Adeodatus
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12.01.2008 ~ 12:58 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100565
gelesener Beitrag - ID 100565


Zitat:
Der Schlüssel in des Rätsels Lösung ist das das Grundgesetzt der BRD eben nur ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz und keine richtige Verfassung ist.


Da behauptet doch dieses verflixte Grundgesetz wieder was falsches, ich werde das Ding am besten wegwerfen! Aber gut was nützen denn Bücher bisher galt das das GG in Zusammenarbeit unter Kontrolle der Alliierten erarbeitet wurde.

Zitat:
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. - 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als Zweidritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.


Am 8. Mai 1945 kapitulierte die deutsche Wehrmacht und damit war der Krieg in Europa beendet. Die Infrastruktur der Städte war durch die Bombardierungen weitgehend zerstört. Karl Dönitz, Nachfolger von Adolf Hitler, wurde zusammen mit der Regierung am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet. Am 5. Juni 1945 übernahmen die Regierungen der vier Mächte USA, UdSSR, Grossbritannien und Frankreich die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Jede Regierung setzte in ihren Besatzungszonen Militärgouverneure ein. „Jeder dieser Prokonsulen war in seiner Besatzungszone die höchste Autorität; gemeinsam bildeten sie eine Art Regierung, den Alliierten Kontrollrat in Berlin, der wenigstens die wirtschaftliche Einheit Deutschlands bis zur irgendwann erfolgenden staatlichen Neuorganisation aufrecht halten sollte“ (Benz 1999 A, S. 37)

Die Neuorganisation des Deutschen Staates und die damit verbundene Verfassung war schon während des Regimes der Nationalsozialisten ein Diskussionsthema bei den deutschen Widerstandgruppen im Exil. „Besonders sozialistische und sozialdemokratische Gruppen in Grossbritannien und den USA entwarfen Modelle, die sich im Gegensatz zur Weimarer Reichsverfassung vom 11. August 1919 dadurch auszeichneten, dass sie einen demokratischen Staat vorsahen„ (Feldkamp 1989. S. 13). Es gab nach dem Zusammenbruch der Nationalsozialisten eine grosse Anzahl von Entwürfen und Konzepten für eine neue Verfassung. „Aber erst an der Londoner Aussenministerkonferenz vom 25.11. – 15.12.1947 wurde der Zonenbeirat der britischen Zone aufgefordert, sich Gedanken über die zukünftige politische Struktur Deutschlands zu machen“ (Benz 1999 B, S. 187).

Die Frankfurter Dokumente

Am 1. Juli 1948 wurde den Ministerpräsidenten der elf Länder der Westzone im US-Hauptquartier in Frankfurt ein Dokument übergeben, das die Empfehlungen für eine Staatsgründung enthielt. Die Ministerpräsidenten wurden im ersten Dokument beauftragt eine verfassungsgebende Versammlung bis zum 1. September 1948 einzuberufen:

„In Übereinstimmung mit den Beschlüssen ihrer Regierung autorisieren die Militärgouverneure der Amerikanischen , Britischen und Französischen Besatzungszone in Deutschland die Ministerpräsidenten der Länder ihrer Zonen eine Verfassungsgebende Versammlung einzuberufen, die spätestens am 1. September 1948 zusammentreten sollte“ (2003 doc. B).

Die Alliierten gaben den Ministerpräsidenten einen ganz klaren Auftrag für die Ausarbeitung einer neuen Deutschen Verfassung:

„Die Verfassunggebende Versammlung wird eine demokratische Verfassung ausarbeiten (…)“ (2003 doc. B).

Der Grundgesetzentwurf

Die Arbeiten der Fachausschüsse wurden an verschieden Lesungen im Hauptausschuss zusammengeführt und diskutiert. Dabei gingen die Meinungen in den verschiedenen Fragen auseinander. Hauptprobleme entstanden bei der Frage des Staatsoberhauptes, der zweiten Kammer und der Finanzverwaltung zwischen dem Bund und den Ländern. Nach der dritten Lesung wurde der Grundgesetz-Entwurf den Alliierten Militärgouverneuren zur Stellungsnahme übermittelt. Diese teilten der Delegation des Parlamentarischen Rates mit, dass der Grundgesetz-Entwurf in acht Punkten von den Forderungen, welche die Alliierten im Memorandum vom 22. November 1948 gestellt hatten, abweiche. „Die beiden wichtigsten waren die Finanzverfassung und die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern“(Benz 1999 A S, 125).

Die Verkündung des Grundgesetzes

Am 8. Mai 1949 wurde im Parlamentarischen Rat das Grundgesetz mit 53:12 Stimmen angenommen. Mit nein stimmten sechs der CSU Parlamentarier und je zwei der DP-, KPD- und Zentrums-Abgeordneten. Nun mussten die Militärgouverneure der Alliierten das neue Grundgesetz noch annehmen. Dieser Umstand führte im Parlamentarischen Rat immer wieder zu Diskussionen, da man der Auffassung war, unter einem „Diktat der Alliierten“ (Feldkamp 1998, S. 17cool zu stehen. Die Militärgouverneure kamen mit einer Delegation des Parlamentarischen Rates am 12. Mai 1949 zusammen und nahmen das Grundgesetz nicht ohne Vorbehalte an:



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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12.01.2008 ~ 13:15 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100568
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Die DDR betrieb Politik im Sinn der Sowjetunion. Also kein Widerspruch.

Ansonsten:
Artikel 7 im 2+4 Vertrag
Artikel 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.

Grundgesetz=Verfassung
Als Verfassung bezeichnet die in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (Staates). Jedoch ist der Begriff "Verfassung" hierfür nicht bindend. Die Grundordnung der BRD ist im Grundgesetz niedergeschrieben.

Zitat:
ein von den westlichen Allierten erabeitetes Grundgesetz

Der Deutsche Bundestag erläutert hierzu:
Das Grundgesetz (GG) ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 beschlossen und von den Alliierten genehmigt.

Nach Abschluss der 2+4 Verträge (beachte Artikel 7) wurde diese Grundgesetz Grundage der nun für das wiederveringte Deutschland. Die Präambel wurde nun ohne Zustimmung der Allierten vom ersten Bundestag des wiedervereinigten souveränen Deutschlands wie folgt geändert:
Zitat:

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen- Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.




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U.Walluhn
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12.01.2008 ~ 17:54 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100613
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Ich möchte bitten, diese Angelegenheit - da themenfremd - vom Thema Bürgerrat abzutrennen. Dann reden wir weiter.



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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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12.01.2008 ~ 18:40 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100627
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walluhn (sinngemäß): bürgerrat bekennt sich zum gg

walluhn: gg hat keinen geltungsbereich

walluhn: bitte nicht weiter darüber diskutieren

ertappt?



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U.Walluhn
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12.01.2008 ~ 20:11 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100646
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Hier werden schon wieder zwei Schuhe miteinander verknüpft, die nicht zusammengehören. Wenn das Grundgesetz (GG) keinen Geltungsbereich hat, dann hat es de jure keine Geltung in Deutschland. Dies wäre zunächst gleichbedeutend mit einem "gesetzlosen Zustand". In solchem Fällen kommt ein de fakto - Recht in Anwendung, das einem sogenannten Gewohnheitsrecht gleichzustellen ist. Das GG gilt gewohnheitsmäßig fort, auch wenn es juristisch nicht exakt ist. Eigentlich gibt die Weimarer Reichsverfassung, nur wendet die niemand seit 1990 an, sondern allgemein wird das GG weiter angewendet.
Ein Bekenntnis zum GG hat darum nichts damit zu tun, dass das GG keinen Geltungsbereich mehr hat. Das leuchtet jedem Schüler ein.

Meine Herren - GG Artikel 146, das GG ist keine Verfassung!

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte wo und wann wurde vom deutschen Volke eine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 12.01.2008 20:19.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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12.01.2008 ~ 20:40 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100648
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Ich bin auch mal gespannt wann manche den Unterschied zwischen einem Grundgesetz und einer Verfassung kapieren. Der Bürgerrat bekennt sich in sozialer und nationaler Verantwoetung zun deutschen Volk und erkennt die Richtlinien der Genfer Menschenrechtskonvention an sowie das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Er vereinigt verschiedendste politische Strömungen. Was gibt es daran auszusetzen wenn eine Organisation, ein Verein, eine Partei die gültigen juristischen Spielregeln einhält? Ich denke mal auf der Webseite des Bürgerrates kann man das alles nachlesen. Man muss es nur tun.



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U.Walluhn
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12.01.2008 ~ 20:45 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100650
gelesener Beitrag - ID 100650


Nein es gibt politsche Kräfte und Kreise, die mit aller Macht versuchen, dem Bürgerrat Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und anderes nachzuweisen. Das ist nicht anders als in der DDR, als die Stasi aus Ermangelung von "Erfolgen" den kleinen Rundfunkmechaniker aus Bad Salzungen zum CIA-Agenten machte.



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Adeodatus
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13.01.2008 ~ 08:31 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100704
gelesener Beitrag - ID 100704


@ mcbernie

Manfred O. hat es doch schon richtig geschrieben, ist das nun so schwer zu verstehen?

Zitat:
Grundgesetz=Verfassung
Als Verfassung bezeichnet die in einer Urkunde niedergelegte Grundordnung eines politischen Gemeinwesens (Staates). Jedoch ist der Begriff "Verfassung" hierfür nicht bindend. Die Grundordnung der BRD ist im Grundgesetz niedergeschrieben.


Zitat:
Nein es gibt politsche Kräfte und Kreise, die mit aller Macht versuchen, dem Bürgerrat Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Rechtsextremismus und anderes nachzuweisen. Das ist nicht anders als in der DDR, als die Stasi aus Ermangelung von "Erfolgen" den kleinen Rundfunkmechaniker aus Bad Salzungen zum CIA-Agenten machte.


Das ist schon eine Unverfrorenheit sich mit diesem Mann auf eine Stufe zu stellen.



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U.Walluhn
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13.01.2008 ~ 13:54 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100743
gelesener Beitrag - ID 100743


Also nochmals, wie in der Grundschule:

GG Artikel 146, das GG ist keine Verfassung!

Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Bitte wo und wann wurde vom deutschen Volke eine Verfassung in freier Entscheidung beschlossen?



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Adeodatus
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13.01.2008 ~ 16:05 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 100765
gelesener Beitrag - ID 100765


Falls Du die deutsche Geschichte kennst noch nie! Ansonsten gilt das GG als Verfassung des Vereinigten Deutschlands.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Adeodatus: 13.01.2008 16:06.



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U.Walluhn
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13.01.2008 ~ 22:59 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 100887
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Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Wenn dem so sei, wäre Artikel 146 Grundgesetz gestrichen worden. Es stände also: Artikel 146: gestrichen


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 13.01.2008 23:01.



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Adeodatus
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14.01.2008 ~ 15:41 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101013
gelesener Beitrag - ID 101013


Artikel 146

[Geltungsdauer des Grundgesetzes]

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

Es steht doch nicht drin das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands eine Verfassung erstellt werden muss, sondern das dieses GG seine Gültigkeit verliert in dem Fall das das deutsche Volk in freier Entscheidung eine Verfassung beschließt.

Ansonsten ist es völlig Wurst ob auf dem Einband "Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" oder "Verfassung der Bundesrepublik Deutschland"

Mir brennt da aber schon wieder eine Frage auf den Fingern. Was gibt es am Grundgesetz eigentlich auszusetzen.

Dr. Wieland Hempel beschreibt das Grundgesetz folgendermaßen.

Das Grundgesetz dürfte eine der anspruchsvollsten Verfassungen der Welt sein. Zum einen, weil es seine Grundentscheidungen auch gegenüber dem verfassungsändernden Gesetzgeber tabu stellt, ihnen also bis in weite Zukunft hinein Geltung und sachliche Überzeugungskraft zutraut. Und zum anderen, weil es nicht nur wie üblich die Machtarchitektur festlegt (Republik, Demokratie, Gewaltenteilung, Bundesstaat), sondern auch die inhaltliche Gestalt des Gemeinwesens, seine Lebensweise in die “Ewigkeitsgarantie” einbezieht. Diese Bundesrepublik soll ein sozialer Rechtsstaat sein, dem die Achtung und der Schutz der Menschenwürde aufgetragen ist (Art. 79, 1, 20, 28 GG). “Nie wieder” sollten nach der Katastrophe des Nationalsozialismus und dem vorangegangenen Scheitern der Weimarer Republik Entwürdigung der Menschen und die Auslieferung des Gemeinwesens an die Mächtigen und ihre Interessen eine Chance erhalten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Elemente der gegen Verfassungsfeinde zu verteidigenden Grundordnung näher beschrieben und seine frühen Schlüsselentscheidungen immer wieder bekräftigt.

Quelle: Dr. Wieland Hempel



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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14.01.2008 ~ 17:05 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101029
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Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.



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U.Walluhn
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14.01.2008 ~ 17:45 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101035
gelesener Beitrag - ID 101035


Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:
1. Wann und wo gab es 1990 oder später eine verfassungebende Versammlung in Deutschland?
2. Wann wurde die Verfassung in Kraft gesetzt und mit welchem staatlichen Akt?
Ich will die Antworten gleich dazustellen.
1. Gab es bis heute nicht.
2. Fand bis heute nicht statt.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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14.01.2008 ~ 20:48 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101094
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Zitat:
U.Walluhn hat am 14. Januar 2008 um 17:45 Uhr folgendes geschrieben:

Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:
1. Wann und wo gab es 1990 oder später eine verfassungebende Versammlung in Deutschland?
2. Wann wurde die Verfassung in Kraft gesetzt und mit welchem staatlichen Akt?
Ich will die Antworten gleich dazustellen.
1. Gab es bis heute nicht.
2. Fand bis heute nicht statt.


Zu 1.) Auf der ersten gemeinsamen Sitzung des ersten souveränen deutschen Bundestages im Oktober 1990 wurde die Präambel im deutschen Grundgesetz in seine heutige Fassung geändert. Dies geschah am 3.10.1990 mit den notwendigen zwei drittel Mehrheiten von Bundestag und Bundesrat. War übrigens eine der wenigen TAge an denen Bundestag und Bundesrat gleichzeitig tagten, um die Änderungen sofort in Kraft setzen zu können.

Zu 2.) In der selben Sitzung wurde das sich in der BRD bewährte Grundgesetz für das wiedervereinigte Deutschland mit Änderung der Präambel und Änderung einiger anderer Artikel übernommen und durch den ersten deutschen souveränen Bundestag in Kraft gesetzt. Ebenfalls mit den notwendigen Mehrheiten.
An dieser Stelle hätte man das Grundgesetz auch in Verfassung umtaufen können. Der Deutsche Bundestag stellte jedoch eindeutig klar, dass das Grundgesetz nun die Verfassung der BRD ist.
Durch diese Änderungen und Übenahme des Grundgesetzes als Verfassung des wiedervereinten Deutschlands unter dem Namen "Grundgesetz" wurde eine Volksabstimmung verhindert. Dies war aber auch nicht zwingend notwendig.
Siehe hier ...

Ansonsten klagt doch einfach ..., dann wird das deutsche Bundesverfassungsgericht, welches ja für die Rechtssprechung in der BRD wenn es um Einhaltung des deutschen Grundgesetzes als Verfasssung zuständig ist, eine Entscheidung treffen.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Manfred O.: 14.01.2008 20:50.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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14.01.2008 ~ 21:03 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101099
gelesener Beitrag - ID 101099


Zitat:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Dieser Artikel sagt nichts weiter aus, als dass das Grundgesetz nach seiner Einheit (Oktober 1990) für das geeinte Deutschland gilt. Machts ja auch.
und dann
seine Gültigkeit verliert, wenn das Volk in einer freien Volksabstimmung der Meinung ist, dass dieses Grundgesetz durch eine neue Verfassung abgelöst werden soll.

Da 1990 das Grundgesetz aber nicht abgestimmt werden musste, sondern durch zwei drittel Mehrheit für das wiedervereinte Deutschland gültiglkeit bekam, gilt als Verfassung das Grundgesetz.
Nun hat damit der Erfurter Bürgerrat die einmalige historische Chance eine neue Verfassung zu formulieren, mit neuer Fahne und diese in freier Volksabstimmung in Kraft treten zu lassen, wenn das Volk denn so will. Ist doch einfach oder ...



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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14.01.2008 ~ 23:36 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101140
gelesener Beitrag - ID 101140


Also über die Art und Weise wie 1990 die Einheit vollzogen wurde bedarf es ein eigenes Thema meine ich. Ich kann mich nicht erinnern in einer freien Abstimmung der Einheit Deutschlands zugestimmt zu haben.



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U.Walluhn
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15.01.2008 ~ 03:16 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101155
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1990 wurden lediglich einige Teile des Grundgesetzes geändert. Unter anderem Artikel 23. Eine Verfassung liegt nicht vor, sonst hieße sie Verfassung und Artikel 146 wäre ersatzlos gestrichen worden. Was man allerdings 1990 gestrichen hat, ist der Geltungsbereich des Grundgestzes. Nebenbei bemerkt hat jedes Land eine Verfassung und es nennt sie auch so.
Ich denke auch dass ein Thema Vereinigung deutscher Gebietsteile nicht in dieses Thema gehört.

Zitat:
Da 1990 das Grundgesetz aber nicht abgestimmt werden musste, sondern durch zwei drittel Mehrheit für das wiedervereinte Deutschland gültiglkeit bekam, gilt als Verfassung das Grundgesetz.

Diese These halte ich de jure für Unsinn. Ich denke, dies sollte mal ein Staatsrechtswissenschaftler lesen und beurteilen. Ich meine allerdings keinen vom Schlage eines Professor Sinn, der bekanntlich alles und nichts beweist.

Zitat:
Ich kann mich nicht erinnern in einer freien Abstimmung der Einheit Deutschlands zugestimmt zu haben.

Ich auch nicht, was der ganzen Angelegenheit zusätzlich Brisanz verleiht. Die Vereinigung von DDR und BRD ist nämlich 1990 überhaupt nicht per Volksentscheid zustande gekommen, sondern per 2+4-Vertrag ohne des Volkes Wille überhaupt zu erfragen. Dies aber - also die Volksabstimmung - wäre die richtige Lösung gewesen.


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herrenlos   herrenlos ist weiblich Zeige herrenlos auf Karte FT-Nutzerin
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15.01.2008 ~ 07:13 Uhr ~ herrenlos schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101168
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mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - glaubt hier wirklich irgendjemand, dass eine volksabstimmung im jahre 1990 mit einem anderen ergebnis geendet hätte? heute vielleicht, aber doch nicht in der euphorie jener zeit;

Zitat:
Ich denke auch dass ein Thema Vereinigung deutscher Gebietsteile nicht in dieses Thema gehört.
das sind formulierungen, die bei mir alle alarmglocken schlagen lassen, wo du mal wieder ein wenig tiefer blicken lässt und wo es heißt: wachsam sein! um welche "deutschen gebietsteile" soll es denn noch gehen?



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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15.01.2008 ~ 08:52 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101183
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Zitat:

Zitat:
mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - glaubt hier wirklich irgendjemand, dass eine volksabstimmung im jahre 1990 mit einem anderen ergebnis geendet hätte? heute vielleicht, aber doch nicht in der euphorie jener zeit;


Ach so nennt man das heute wenn ein Staat durch einen anderen annektiert wird.
Ich wage hier zu behaupten das 1989 die meisten Menschen vielleicht die Grenzöffnung begrüßt haben aber wohl in keinster Weise eine so relativ fühe Wiedervereinigung (Wiedervereinnahmung) wollten.

Selbst hier hat man Willy Brandt (SPD) falsch verstanden:

Zitat:
Jetzt wächst zusammen was zusammengehört.


Von Zusammenwachsen keine Rede.
Fasse das mit drei Worten zusammen wie ich es empfinde:

-verinnahmen
-ausplündern
-dichtmachen



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Adeodatus
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15.01.2008 ~ 10:34 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101192
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Zitat:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.



Iich sage es nocheinmal das Grundgesetz ist die Verfassung. Aber ich lass mich auch vom Gegenteil überzeugen!
Nur hierzu musst Du mir schon mal den Artikel 146 richtig erklären da ich diesen Artikel ja falsch verstanden haben muss!

Zitat:
Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:

Meine Frage lautete: Und in welchem Dokument bitte soll dies verankert sein? Ich spreche von einem Dokument, nicht aber von einer persönlichen Beschreibung und/oder Stellungnahme eines Dr. Hempel. Weitere Fragen:
1. Wann und wo gab es 1990 oder später eine verfassungebende Versammlung in Deutschland?
2. Wann wurde die Verfassung in Kraft gesetzt und mit welchem staatlichen Akt?
Ich will die Antworten gleich dazustellen.
1. Gab es bis heute nicht.
2. Fand bis heute nicht statt.



Es ist doch unhöflich Fragen mit einer Gegenfrage zu beantworten.!

Zitat:
Mir brennt da aber schon wieder eine Frage auf den Fingern. Was gibt es am Grundgesetz eigentlich auszusetzen.
Hier fehlt mir die Antwort.

Bevor wir mit dieser Diskusion fortfahren denke ich einmal das es besser ist dieses Thema hier vom Bürgerrat abzutrennen.


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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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15.01.2008 ~ 10:40 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101195
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Habe den Beitrag verschoben.


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U.Walluhn
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15.01.2008 ~ 16:50 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Grundgesetz Beitrag Kennung: 101240
gelesener Beitrag - ID 101240


Zitat:
mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - glaubt hier wirklich irgendjemand, dass eine volksabstimmung im jahre 1990 mit einem anderen ergebnis geendet hätte? heute vielleicht, aber doch nicht in der euphorie jener zeit;

Würde, hätte, wäre - alles Konjuntkiv.

Zitat:
Mir brennt da aber schon wieder eine Frage auf den Fingern. Was gibt es am Grundgesetz eigentlich auszusetzen.

Ich habe nichts daran ausgesetzt, sondern festgestellt, dass Deutschland eine Verfassung fehlt und bei dieser Ansicht bleibe ich. Dem Grundgestz fehlt allerdings das Recht auf angemesssene Arbeit gemäß der Genfer Konvention, ich sagte es bereits mehrfach.



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Pfiffikus   Pfiffikus ist männlich Zeige Pfiffikus auf Karte FT-Nutzer
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15.01.2008 ~ 17:48 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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RE: Geschichtliche Grundlagen des Erfurter Bürgerrates Beitrag Kennung: 101263
gelesener Beitrag - ID 101263


Zitat:
U.Walluhn hat am 15. Januar 2008 um 16:50 Uhr folgendes geschrieben:

Zitat:
mal abgesehen davon, dass ein großteil der ehemaligen ddr-bürger 1989/1990 sehr wohl abgestimmt haben - per fuß nämlich - ...

Würde, hätte, wäre - alles Konjuntkiv.

Nee, die Leute sind wirklich in den Westen übergesiedelt, nicht zu wenige! Kein Konjunktiv!
Oder war das auch bloß Propaganda der PDSED, die im ND stand?


Pfiffikus,
der das ganz real mitbekommen hat

edit as65: Beitragstitel geändert


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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 01:57 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101338
gelesener Beitrag - ID 101338


Wir sind zwar wieder themenfremd, aber macht nichts. Aber es ist doch nicht ein Großteil der DDR-Bürger 1989/90 in den Westen abgehauen und später gegangen. Von 17 Millionen gingen ca. 2 höchstes 3 Millionen, der "Rest" blieb!

Ich sehe auch hier viele Für und Wider. Meine Aussagen zum 146 ändert dies allerdings mitnichten.

Ich habe heute abend einem Rechtsanwalt diese Seiten zum Grundgesetz gezeigt. Er vertrat die gleiche Position wie ich, wir haben ein Grundgesetz, aber keine Verfassung, Artikel 146 trifft eine eindeutige Aussage hierzu, Artikel 146 ist nicht gestrichen! Ich denke, es lohnt, weitere Anwälte zu fragen.

Zitat:
Lieber versucht man das Recht zu verbiegen und geht auf Dummenfang. Hat ja auch schon in mindestens einem Fall geklappt. Von Links nach Rechts ist es nun mal nur ein klitzekleiner Schritt, aber das merken eben einige nicht.

Abgesehen davon, dass dies wieder Polemik ist - den "Rest des Textes" lassen wir mal besser unter den Tisch fallen, geht es wohl kaum um Verbiegen von Recht, sondern Verstehen von Recht, so wie es ein Jurastudent schon im ersten Semester lernt.

Zitat:
Der Artikel 146 - richtig lesen hilft ungemein.


Ja eben, das haben wir mehrfach und gründlich getan. Also nochmals das Ganze und zum mitschreiben:

Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt. Also nochmals die Frage, an welchem Tage trat die Verfassung in Kraft? Eine Verfassung heißt de jure und de fakto Verfassung!
...die vom deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Dazu hätte es einer verfassungsgebenden Versammlung bedurft. Bitte wann und wo gab es 1990 oder später eine solche? Ich wüsste nicht, ich kenne auch niemanden, der je so etwas hörte, sah oder las.

Also Grundgesetz bleibt Grundgesetz, Artikel 146 ist weiter in Kraft und nichts ist gekonnt.

edit as65: Beitragstitel geändert


Dieser Beitrag wurde 9 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:05.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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16.01.2008 ~ 20:28 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101478
gelesener Beitrag - ID 101478


Diese GG als Verfassung der Bundesrepublik Deutschland trat am 03.Oktober 1990 in Kraft.

Zitat:
Artikel 144
(1) Dieses Grundgesetz bedarf der Annahme durch die Volksvertretungen in zwei Dritteln der deutschen Länder, in denen es zunächst gelten soll.

geschehen am 02.10.1990 (hier muss ich mich berichtigen) - In der Bundestagssitzung und der Bundesratssitzung wurde dieses Grundgesetz als Deutsche Verfassung für das geeinte Deutschland in Abstimmung zu Geltung gebracht.


Zitat:
Artikel 145
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
(3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.

iTag des Ablaufes der Verkündung war der 02.10.1990 - 24.00Uhr - daraus folgt: gültig ab 03.10.1990 (Ist schon gut, wenn man mal in Archiven schnüffelt - Danke Herr Walluhn für den Archivhinweis in irgend einem anderen Thema. Dieser hat mir hier sehr weitergeholfen.)

Zitat:
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Das Bundeskabinett beschloss:
Zitat:
Der Bundesregierung erscheint jeder Beitrittstermin sinnvoll, der nach dem 2. Oktober liegt.


Hier ein Auszug aus dem Protokoll der Sitzung der Volkskammer vom 23. August 1990
Die Präsidentin der Volkskammer, Sabine Bergmann-Pohl, gab um 02:30 Uhr am 23. August als Abstimmungsergebnis bekannt:
Zitat:
„Die Volkskammer erklärt den Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit der Wirkung vom 3. Oktober 1990. Das liegt Ihnen in der Drucksache Nr. 201 vor. Abgegeben wurden 363 Stimmen. Davon ist keine ungültige Stimme abgegeben worden. Mit Ja haben 294 Abgeordnete gestimmt.
Mit Nein haben 62 Abgeordnete gestimmt, und sieben Abgeordnete haben sich der Stimme enthalten. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist ein wirklich historisches Ereignis.


Im Juli 1990 begannen bereits die Verhandlungen zum (für mich in vielen Dingen umstrittenen) Einigungsvertrag.

Mit Abschluß der 2+4 Verträge (Souveränität Deutschlands) und nach dieser Sitzung war der Weg zur Vereinigung von DDR und BRD frei und wurde am 03.10.1990 vollzogen.
Damit trat das geänderte GG als Verfassung (siehe Bundestag) am 03.10.1990 in Kraft
Zitat:
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt
und
es verliert seine Gültigkeit
Zitat:
an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.


Herr Walluhn sie haben mit dem Bürgerrat Erfurt die große historische Chance, eine neue Verfassung zu entwerfen, die nun auch den Namen "Verfassung" tragen darf und diese durch freie Entscheidung des deutschen Volkes (Volksentscheid) zur Geltung zu bringen, um somit die zur Zeit geltende Verfassung mit dem Namen "Grundgesetz" zu kippen. Dafür haben Sie das Recht nach Artikel 146 Grundgesetz.
Nur Mut und viel Glück.


Dieser Beitrag wurde 3 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:04.



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16.01.2008 ~ 21:00 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101483
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Für alle die es nicht glauben wollen: Ruft im Webbrowser eine Suchmaschine z.B. Google auf und gebt folgendes bitte ein:

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Google listet etliche Einträge auf:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist.

Trotzdem danke für deine Mühe, Manfred O.


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:04.



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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16.01.2008 ~ 21:59 Uhr ~ as65 schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101496
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Ich habe bei den letzten drei Beträgen den Beitragstitel geändert damit er auch richtig angezeigt wird.
Bitte bei neuen Beiträgen auf den Titel achten, der da lautet "Das Grundgesetz der Bundesrepublik"


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von as65: 16.01.2008 22:04.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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16.01.2008 ~ 22:22 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101500
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Zitat:
mcbernie hat am 16. Januar 2008 um 21:00 Uhr folgendes geschrieben:



Für alle die es nicht glauben wollen: Ruft im Webbrowser eine Suchmaschine z.B. Google auf und gebt folgendes bitte ein:

Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

Google listet etliche Einträge auf:

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist.

Trotzdem danke für deine Mühe, Manfred O.


Soll das heißen, dass Du es eingesehen hast? Neulich schriebst Du noch:

Zitat:
mcbernie hat am 14. Januar 2008 um 17:05 Uhr folgendes geschrieben:
Das Grundgesetz ist keine Verfassung sondern wie gesagt ein Grundgesetz.
Ansonsten würde es auch Verfassung heißen und Artkel 146 wäre gestrichen.


Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz. Respekt !!!

Manfreds Beitrag enthält übrigens auch eine Richtigstellung, was es mit dem Art.146 auf sich hat. Danke dafür



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 23:13 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101506
gelesener Beitrag - ID 101506


Also - Entschuldigung - so viel Rechtsverdreherei von Nichtjuristen hebt die Finger- und Fußnägel. Das stellt wirklich alles in den Schatten, was normalerweise Winkeladvokaten in Zivilprozessen auf der "Pfanne" haben. Na dann macht mal weiter, ich entschuldige mich aus dergestalt Unsinn, aber einen habe ich noch:

Zitat:
Artikel 145
(2) Dieses Grundgesetz tritt mit Ablauf des Tages der Verkündung in Kraft.
(3) Es ist im Bundesgesetzblatte zu veröffentlichen.

Oh Leute! Der Ablauf des Tages der Verkündung war irgendwann 1949! Wer es jetzt genau haben will, kann ja googeln. Das Grundgesetz trat 1949 in Kraft, nicht 1990! Dieses Grundgestz, oder gibt es in Deutschland parallel noch ein Zweites? Soweit jedem Bürger bekannt, gibt es wohl nur ein, nämlich dieses.

Unsere Verfassung heißt Grundgesetz und unsere Eisenbahn Luftzirkus. Gute Nacht Deutschland.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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16.01.2008 ~ 23:36 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101509
gelesener Beitrag - ID 101509


Zitat:
Der Parlamentarische Rat hat am 23. Mai 1949 in Bonn am Rhein in öffentlicher Sitzung festgestellt, daß das am 8. Mai des Jahres 1949 vom Parlamentarischen Rat beschlossene Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der Woche vom 16. bis 22. Mai 1949 durch die Volksvertretungen von mehr als zwei Dritteln der beteiligten deutschen Länder angenommen worden ist.
Auf Grund dieser Feststellung hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seine Präsidenten, das Grundgesetz ausgefertigt und verkündet.
Das Grundgesetz wird hiermit gemäß Artikel 145 Absatz 3 im Bundesgesetzblatt (BGBl.) veröffentlicht.

Soweit so ok.
Dieses Grundgesetz galt für das damalige Gebiet der BRD 1949 bis 1990.

Mit dem Beitritt der DDR wurde dieses 1990 geändert und gilt seit dem für das souveräne wiedervereinigte Deutschland. Natürlich ist das GG von 1949 die Grundlage und der Ausgangspunkt für das seit 1990 gültige Grundgesetz. Warum bewährtes ändern. Deshalb ist es trotzdem seit 1990 für das wiedervereinigte und souveräne Deutschland gültig und nicht mehr für das von 1949-1990.

Klar können Sie gern Ihre Meinung weiter haben, ändert aber nichts an der Stellung des GG für die BRD. Übrigens wird man ja auf das GG auch als Schöffe vereidigt. Worauf haben Sie Ihren Eid als Schöffe abgelegt, wenn das GG Ihrer Meinung nach nicht als Verfassung gilt?

Nichtjuristen
Welchen juristischen Hintergrund haben Sie eigentlich, der Sie qualifiziert?


Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Manfred O.: 16.01.2008 23:40.



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 23:42 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101510
gelesener Beitrag - ID 101510


Die vorletzte Frage will ich gern beantworten. Als Schöffe habe ich einen Eid auf das Grundgesetz der Bundespublik Deutschland geleistet, weil es de fakto (nicht aber de jure!) ersatzweise als Verfassung angesehen werden muss, eine Verfassung an sich nicht vorhanden ist, auf die vereidigt werden kann und es keinerlei praktischen Sinn hätte, auf die Weimarer Verfassung zu vereidigen, da diese im Rechtsgebrauch nicht verwendet wird.


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 16.01.2008 23:42.



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Manfred O.   Manfred O. ist männlich Zeige Manfred O. auf Karte FT-Nutzer
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16.01.2008 ~ 23:45 Uhr ~ Manfred O. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101511
gelesener Beitrag - ID 101511


Haben Sie das auch so im Eid gegenüber des zuständigen Gerichtspräsidenten geäußert?



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U.Walluhn
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16.01.2008 ~ 23:49 Uhr ~ U.Walluhn schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101512
gelesener Beitrag - ID 101512


Eine solche Suggestivfrage beantworte ich nicht.

Das Grundgesetz ist ein Militärgesetz, was sogar Wikipedia richtig beschreibt, ich zitiere: "Am 1. September 1948 trat der 65-köpfige Parlamentarische Rat unter Vorsitz von Konrad Adenauer in Bonn zusammen und arbeitete in den folgenden Monaten das Grundgesetz aus. Im April 1949 beschlossen die drei Westmächte, die Militärregierungen durch die Alliierte Hohe Kommission abzulösen und das Besatzungsstatut festzuschreiben. Westdeutschland wurde zur Trizone vereinigt. Am 8. Mai 1949 legten die Mitglieder des Parlamentarischen Rats das Grundgesetz vor. Am 10. Mai wurde die Hauptstadtfrage erörtert und letztendlich zu Gunsten von Bonn geklärt. Die anderen Bewerber waren Kassel, Frankfurt am Main und Stuttgart. Am 12. Mai 1949 genehmigten die drei westlichen Militärgouverneure das Grundgesetz, vorbehaltlich der Bestimmungen des Besatzungsstatuts."
Hier kann es jeder schwarz auf weiß lesen. Grundgesetz = Militärgesetz ist ungleich Verfassung. Ein Fehler im Artikel: Es muss richtig vorläufige Hauptstadt heißen.

Es tut mir leid, aber an weiteren Wortklaubereien zum Thema beteilige ich mich nicht.



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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17.01.2008 ~ 06:45 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101549
gelesener Beitrag - ID 101549


Zitat:

Zitat:
Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz.


Bester Beweis wie einem das Wort im Munde rum gedreht wird. Ich habe geschrieben das Google bei der Suche nach der Verfassung nur Einträge über das Grundgesetz findet. Das sagt doch aus das Google den Leser einen Denkanstoß vermitteln soll das die Verfassung eigentlich ein Grundgesetz ist. Das sehe ich jedenfalls so.



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die_gute_fee   die_gute_fee ist männlich Zeige die_gute_fee auf Karte FT-Nutzer
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17.01.2008 ~ 12:28 Uhr ~ die_gute_fee schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101590
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Zitat:
mcbernie hat am 17. Januar 2008 um 06:45 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat:

Zitat:
Aber schön, dass -nachdem es etliche mit Argumenten versucht haben- Dich Google überzeugt hat. Richtig: unsere Verfassung heißt Grundgesetz.


Bester Beweis wie einem das Wort im Munde rum gedreht wird. Ich habe geschrieben das Google bei der Suche nach der Verfassung nur Einträge über das Grundgesetz findet. Das sagt doch aus das Google den Leser einen Denkanstoß vermitteln soll das die Verfassung eigentlich ein Grundgesetz ist. Das sehe ich jedenfalls so.


Sorry, da habe ich mich wohl zu früh gefreut. Ich habe Deine Aussage
Zitat:
Was sagt uns das das die Verfassung der BRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist.
so übersetzt:
"Was sagt uns das? Dass die Verfassung der GRD Grundgesetz heißt bzw. ein Grundgesetz ist."

Aber ich habe immer noch nicht verstanden, wieso Du glaubst, das Grundgesetz sei keine Verfassung. Es ist doch hier alles sehr schön (und ganz sachlich) erklärt worden?!

Vielleicht noch mal eine Definition von Verfassung (Quelle: Wissen.de)
Zitat:
Verfassung
Staatsrecht
Staatsverfassung, Konstitution
im politisch-soziologischen Sinn die Grundordnung eines Staates, d. h. die tatsächlich bestehenden Formen der Machtausübung, Verwaltung sowie der Rechtsstellung seiner Bürger. Ein Staat hat auch dann eine Verfassung, wenn er keine schriftliche Verfassungsurkunde besitzt, z. B. Großbritannien. Im rechtlichen Sinn ist mit Verfassung die Gesamtheit aller Rechtsnormen gemeint, die sich auf die Verfassung beziehen sowie die Urkunde selbst, das sog. Staatsgrundgesetz. In zahlreichen Staaten gibt es ein Verfassungsgericht, das feststellt, ob einzelne Regierungsakte im Einklang mit der Verfassung stehen.


Oder siehe auch die kurze Definition hier:
http://www.lexexakt.de/glossar/verfassung.php

Wenn es einschlägige Quellen sein sollen, empfehle ich einen Gang in die Uni-Bibliothek. Dafindet man z.B. den Ipsen (Band I, Staatsorganisationsrecht. - 19., neu bearb. Aufl. - Köln : Heymanns [u.a.], 2007). Damit Du es leichter findest: in Erfurt hat es die Signatur PL 375 I64-1(19).
Aber jedes Lehrbuch zum Staatsrecht sagt in Sachen Grundgesetz=Verfassung das Gleiche. Ich habe mir auch sagen lassen, dass man das als Jurastudent in der Vorlesung zum Staatsrecht gleich in der ersten Vorlesungswoche lernt.

Nun tragen wir zusammen:
-Staatsrechtler sagen, das Grundgesetz ist eine (unsere) Verfassung
-Google sagt es (zugegebenermaßen nicht viel Wert)
-Wikipedia sagt es
-Wissen.de sagt es
-Allerlei andere Lexika sagen es auch
-es lässt sich über die Definition von "Verfassung" herleiten, dass das GG eine -Verfassung ist (es erfüllt die Vorraussetzungen)

Was spricht denn eigentlich dagegen?



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Bernhard P.   Bernhard P. ist männlich Zeige Bernhard P. auf Karte Nutzer ist im Jahr 2015 verstorben
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17.01.2008 ~ 12:33 Uhr ~ Bernhard P. schreibt:
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RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101591
gelesener Beitrag - ID 101591


gute fee ich denke ich habe das lang und breit geschrieben. Notfalls bitte noch mal lesen. Keiner sollte vom jeweils anderem verlangen das der ihn versteht aber es sollte wenigstens ein Bemühnen erkennbar sein.



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Adeodatus
Benutzerkonto wurde gelöscht



17.01.2008 ~ 12:47 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
RE: Das Grundgesetz der Bundesrepublik Beitrag Kennung: 101597
gelesener Beitrag - ID 101597


@ mbernie

Mach doch mal einen Vorschlag was Du in einer Verfassung festgeschrieben haben möchtest und wie Du das ganze dann in geltendes Recht umsetzen würdest das wäre sehr interessant.

Ich finde wenn man schon eine Behauptung aufstellt sollte man diese auch fundiert belegen können und auch klar definieren was einem persönlich an dem derzeitigen Zustand stört und wie man es verbessern könnte.



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