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Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht
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Pfiffikus
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FT-Nutzer
6.954 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Debschwitz
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27.05.2020 ~ 10:09 Uhr ~ Pfiffikus schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 06.04.2006
1399 erhaltene Danksagungen
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RE: Urteile im Zusammenhang mit dem SGB II (Hartz IV) - Mut zu Klage vor dem Sozialgericht |
Beitrag Kennung: 991649
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Zitat: |
gastli hat am 27. Mai 2020 um 07:54 Uhr folgendes geschrieben:
Solange leistungsberechtige Kinder und Jugendliche noch keine Leihgeräte von ihrer Schule erhalten, ... |
Gaaaaanz problematisch! Das liegt aber nicht (nur) am vorhandenen Geld.
Wenn man für irgendeine Sache nichts bezahlen muss, dann genießt ebendiese Sache genauso viel Achtung und Respekt, wie die kostenlose Zeitung, die uns wöchentlich in den Hausflur geworfene Zeitung. Wenn ein Schüler nicht arbeiten kann (und muss), weil von der Schule kein betriebsbereites Gerät zur Verfügung gestellt wird, ist das sehr sehr ungünstig für die Haltbarkeit von Leihgeräten.
Dementsprechend halte ich es für schlicht unbezahlbar, wenn Schulen Leihgeräte für die Schüler zur Verfügung stellen und betriebsbereit halten sollten. Noch teurer wäre es, einen Klassensatz bereit zu halten, der bei Bedarf von Klasse zu Klasse wandert. Einschlägige Erfahrungen liegen bereits vor.
Zitat: |
gastli hat am 27. Mai 2020 um 07:54 Uhr folgendes geschrieben:
muss unseres Erachtens nach das Jobcenter die Kosten für die Anschaffung der digitalen Endgeräte übernehmen. |
In dieser Form wird auch noch nicht bei allen Schülern ausreichend materielle Interessiertheit an diesem Gerät hervorgebracht. Doch das ist möglicherweise nur falsch formuliert.
Für sehr praktikabel halte ich allerdings die Anschaffung der Geräte aus eigenen Mitteln in Eigenverantwortung, wie etwa so wie bei der Anschaffung von Taschenrechnern oder Linealen. Bei diesen Geräten liegt immer ein Gefühl von "Meins" vor und dementsprechend sorgsam geht man damit um.
Überhaupt nichts ist bei Bedürftigen Haushalten gegen einen finanziellen Zuschuss zur Anschaffung eines Endgerätes einzuwenden. Im vorliegenden Fall dürfte es um einen solchen Zuschuss gehen, denn was für ein Gerät würde man für 150 Euro bekommen?
Zitat: |
gastli hat am 27. Mai 2020 um 07:54 Uhr folgendes geschrieben:
damit die Kinder und Jugendlichen nicht wochen- oder monatelang ohne Laptop und Co. vom Unterricht ausgeschlossen sind. |
Das wird auf lange Zeit hin ganz sicher nicht passieren. Aber das hat noch andere Gründe, die garantiert nicht in dieses Thema passen.
Pfiffikus,
der das allerhöchstens für einzelne Stunden so sehen würde
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