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Menschenrechte - Genozidpolitik - Völkermord
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Meta
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FT-Nutzerin
14.340 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Gera
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22.07.2018 ~ 06:10 Uhr ~ Meta schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 16.09.2011
1219 erhaltene Danksagungen
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Menschenrechte - Genozidpolitik - Völkermord |
Beitrag Kennung: 924215
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https://www.grin.com/document/108760
Zitat: |
Völkerstrafrecht und Völkermord als Genozidpolitik
Völkerstrafrecht, Völkermord und/als Genozidpolitik
Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Menschlichkeitsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschheit als Menschheitsverbrechen ? - Marginalie zur politischen Rechts-, Sprach- und Übersetzungsgeschichte des/im 20. Jahrhundert/s in Deutschland.
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Am zweiten Konferenztag sprach unter anderem ein Göttinger Jungordinarius als einer der gegenwärtig führenden deutschen Völkerstrafrechtler[2] über den ´Schutz internationaler Rechtsgüter durch das Strafrecht – Möglichkeiten und Grenzen´. Und weil ich - wie gesagt: Bis vor anderthalb Jahrzehnten - selbst früher mit dem Anspruch, zur Entwicklung eines Gedächtnisses historischer Zeitzeugenschaft (´una memoria historica, testimonial, non ideologica´) im Sinne Jorge Semprúns[3] geforscht hatte, trug ich im Anschluss ans Referat zwei kritisch-fragende Punkte vor. Der Referent ging auf keine dieser ein und ward auch von mir später nicht mehr gesehen.
2.
Zunächst ging es mir um die Besonderheit des staatlich geplanten und organisierten, aber nicht notwendig staatsadministrativ exekutierten, Menschheitsverbrechens, das international genocide und im Deutschen Völkermord, wissenschaftlich auch: Genozid, genannt wird. Denn auch das erste „staatlich geplante und organisierte Menschheitsverbrechen, verübt am armenischen Volk im Osmanischen Reich ´hinten in der Türkei´ 1915“ unter Regie des jungtürkischen Regimes war „im später genauer bestimmten Sinn Völkermord und Genozidpolitik: physische Vernichtung eines Volkes oder einer ethnischen Gruppe mit unwiderruflichen biopolitischen Folgen“ – „a strucural and systematic destruction of innocent people by a state bureaucratic apparatus“ (Irving Louis Horowitz) und „an organized state murder“ (Helen Fein)[4].
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ff
„In diesem Sinn meint das Staatsverbrechen: Völkermord immer staatlich geplanten und organisierten Massenmord als spezifische Form destruktiver Biopolitik und ist gerade in seiner Amoralität als Staatsverbrechen an der Menschheit dem ´gesunden Menschenverstand´ unserer Zeit so schwer verständlich“[6].
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Wir haben in Europa und besonders in Deutschland einen Genozid erlebt welcher durch die sich dramatisch ändernden Lebensumstände der Menschen einsetzte. Familie, Seßhaftigkeit und ein erfülltes Leben gelten nichts mehr. Was zählt ist Umsatz und Konsum, nicht der Wert von Waren und Lebensumständen für den Menschen. So wurden Familiengemeinschaften zerrüttet und zerstört, auf welchen gesunde Länder grundsätzlich aufbauen. Das sollte eine Politik des neuen Menschen sein dessen Chancen zu überleben jedoch marginal sind. Das hat eine so große Breite der Bevölkerung betroffen, so daß die Geburten raten massiv sanken.
http://www.bpb.de/politik/hintergrund-ak...rmordkonvention
Zitat: |
11.1.2016
Vor 65 Jahren trat die UN-Völkermordkonvention in Kraft
Am 12. Januar 1951 trat die "Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes" in Kraft. Sie ist eines der ersten Menschenrechtsabkommen der Vereinten Nationen. Verabschiedet wurde sie vor allem als Konsequenz aus dem Holocaust. Inzwischen haben 147 Staaten das Vertragswerk ratifiziert.
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Einschränkung staatlicher Souveränität
Die UN-Konvention definiert Völkermord als Völkerrechtsverbrechen. Das Völkerstrafrecht und damit der Vorwurf des Völkermordes können sich somit – im Gegensatz zum klassischen Völkerrecht – auch gegen Einzelpersonen und nicht nur gegen Staaten richten. Auch wird Völkermord international strafrechtlich geahndet,
wodurch die Souveränität von Staaten eingeschränkt werden kann.
Bereits Artikel 1 der Konvention macht deutlich, dass Völkermord als "ein Verbrechen gemäß internationalem Recht" definiert wird, und zwar unabhängig davon, ob es "im Frieden oder im Krieg begangen" wurde. Damit wird der Unterschied zu den bereits vor dem Zweiten Weltkrieg international geregelten Kriegsverbrechen deutlich.
Explizit als Völkermord definiert werden in Artikel 2 Handlungen, "die in der Absicht begangen" werden, "eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören". Zu solchen Handlungen zählen nicht nur die gezielte "Tötung von Mitgliedern der Gruppe" sondern auch "die Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischem Schaden" und die "vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung" herbeizuführen. Auch die "Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe" oder die "gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe" fallen unter die Definition von Völkermord.
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So wird verständlich warum Deutschland immer noch unter die Feindstaatenklausel fällt.
Siehe:
https://www.n-tv.de/politik/Deutschland-...cle7267441.html
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 22.07.2018 06:13.
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