E-Bikes und S-Pedelecs, die eine Motorunterstützung bis Tempo 45 und eine maximale Nenndauerleistung bis zu 4 kW leisten, sind als Kleinkraftrad eingestuft und benötigen die entsprechende Fahrerlaubnis und ein Versicherungskennzeichen.
Damit darf man nicht auf Gehwegen fahren, ansonsten dürften das auch Mopeds tun, dürfen sie aber nicht! Mit Motorgetriebenen Lastenfahrrädern dürfen die Postler nicht auf Gehwegen fahren (das darf man nicht einmal in China), da sollten Politessen und Polizei endlich einmal richtig aufpassen.
Gibt es da etwa eine Begünstigung als § im Gesetz oder leben wir in einem echten Schlamperstaat M. m. m.?
Gegen das Parken auf der falschen Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung wird auch nichts unternommen, das trifft besonders auf die Paketzusteller zu. Wohin man schaut werden gewisse Dinge zu Lasten und unter inkaufnahme Gefährdung der Allgemeinheit begünstigt.
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293 erhaltene Danksagungen
RE: Verkehrswidrigkeiten bei Postangestellten etc. pp..
Beitrag Kennung: 909783
Zitat:
Meta hat am 09. März 2018 um 06:55 Uhr folgendes geschrieben:
Schauen Sie einmal hier:
Gegen das Parken auf der falschen Straßenseite entgegen der Fahrtrichtung wird auch nichts unternommen, das trifft besonders auf die Paketzusteller zu. Wohin man schaut werden gewisse Dinge zu Lasten und unter inkaufnahme Gefährdung der Allgemeinheit begünstigt.
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