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Vielleicht ist es ja eine gänzlich neue Art der Kriegsführung:
Phase I: Destabilisierung
Phase II: Eroberung
So führt man in heutiger Zeit Weltkriege ohne große Kosten und Materialeinsatz, viele Gegenden vernichten sich von selbst. Am Ende braucht man nur noch alles zu besetzen. Es fehlen nur noch Saudi-Arabien, Türkei und Iran dann ist es geschafft. Was für ein Pech für die Henker die in Saudi-Arabien angefangen haben zu arbeiten, die werden dann bestimmt verurteilt.
Was wird aus kämpfenden Flüchtlingen in Europa (IS-Ableger)?
Gelten sie bei aggressiven Handlungen als Partisanen oder als kriminelle Bandenbildung? Gelten Terroristen als Partisanen?
Darüber sollte in heutiger Zeit schon einmal aufgeklärt werden.
http://retro.seals.ch/cntmng?pid=asm-004:1956:122::1291
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Die völkerrechtliche Stellung der Partisanen im Krieg |
http://www.danubia.de/media/Inhalt/PDF/p...anz_seidler.pdf
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KRIEGSVERBRECHEN UND PARTISANENKRIEG IM VÖLKERRECHT.
Nach der Invasion bemühten sich die französischen Partisanen, die sich jetzt Forces Françaises de l´Interieur nannten, um die Anerkennung als Kombattanten. Die deutsche Seite lehnte dies im Juni 1944 ab, weil diese "Terroristen" weder uniformiert waren, noch die Waffen offen trugen. Um die Anerkennung zu erreichen, griffen die Partisanen zu Repressalien. Deutsche Kriegsgefangene wurden als Geiseln ausgegeben, obwohl die Haager Landkriegsordnung dies ausdrücklich verbot, und in mehreren Fällen erschossen, bis das Deutsche Reich in größeren Verbänden kämpfenden, uniformierten Partisanen den Kombattantenstatus zuerkannte. |
https://de.wikipedia.org/wiki/Partisan#Rechtlicher_Status
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Rechtlicher Status
Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.[2] Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des Kriegsvölkerrechts, die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als Kriegsgefangene gelten:
1.An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person.
2.Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
3.Sie tragen ihre Waffen offen.
4.Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.[3]
In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als Kombattant zu gelten.[4]
Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben, entsprechend den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen.
Dabei ist es jedoch notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen o.g. Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung).
Asymmetrische Kriegführung
Ein asymmetrischer Krieg ist eine militärische Auseinandersetzung zwischen Parteien, die waffentechnisch, organisatorisch und strategisch stark unterschiedlich ausgerichtet sind. Weil sich die asymmetrische Kriegführung vom gewohnten Bild des Krieges unterscheidet, wird auch die Bezeichnung asymmetrischer Konflikt verwendet.
Typischerweise ist eine der beteiligten Kriegsparteien waffentechnisch und zahlenmäßig so überlegen, dass die andere Kriegspartei militärisch in offen geführten Gefechten nicht gewinnen kann. Langfristig können jedoch nadelstichartige Verluste und Zermürbung durch wiederholte kleinere Angriffe zum Rückzug der überlegenen Partei führen, bedingt auch durch die Überdehnung von deren Kräften. In den meisten Fällen agiert dabei die militärisch überlegene Partei, meist reguläres Militär eines Staates, auf dem Territorium eines anderen Landes und kämpft gegen eine militante Widerstands- bzw. Untergrundbewegung, die sich aus der lokalen Bevölkerung gebildet hat. Die vermeintlich überlegene Kriegspartei ist daher mit dem Einsatzraum und seiner Bevölkerung nicht vertraut. Sie wird im weiträumigen Einsatzgebiet ihre Kräfte immer nur punktuell ansetzen können. Zudem gerät sie ideologisch oft in eine unterlegene Position und kann auch aus diesem Grund den Kampf nicht gewinnen. Die scheinbar unterlegene Seite hingegen rekrutiert sich zumeist aus der regionalen Bevölkerung immer wieder neu.
Sowohl das Phänomen selbst als auch die militärtheoretischen Grundlagen sind seit der Antike bekannt. Beispiele aus dem 20. Jahrhundert sind die Kolonialkriege, in denen nationale Befreiungsbewegungen in Kolonien gewaltsam gegen die jeweiligen Kolonialmächte und ihr Militär vorgingen (siehe auch Guerilla). Seit etwa dem Ende des Kalten Kriegs 1990 taucht der Begriff, der vorher hauptsächlich Fachleuten bekannt war, zunehmend in öffentlichen Debatten auf, verstärkt in Zusammenhang mit der Besetzung des Irak 2003–2011 und dem NATO-Einsatz in Afghanistan (ISAF).
Militärische Konzepte zur Bekämpfung von Untergrund- oder Widerstandsbewegungen durch reguläres Militär werden auch unter dem Begriff Aufstandsbekämpfung (engl. Counterinsurgency oder COIN) zusammengefasst. Weil derartige Konflikte oft jahrelang andauern, ohne dass es zu größeren Kampfhandlungen kommt, werden sie auch als Konflikte niedriger Intensität bezeichnet (engl. Low Intensity Conflict). |
Diese Abhandlungen schaffen zu den Anfangs gestellten Fragen keine Klärung. Gibt es ein Selbstverteidigungsrecht der Bevölkerung (Bürgerwehr) gegen Terroristen (IS, etc. pp.) und mit welchen Mitteln? Wie kann und darf eine Bürgerwehr ausgestattet werden, wer ist dafür verantwortlich wenn Polizei und Armee regional die Probleme nicht mehr lösen können?
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 17.09.2015 18:01.
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