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RE: Hartz IV ist offener Strafvollzug |
Beitrag Kennung: 869243
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:
Die Zahl junger Erwachsener ohne Wohnung, die betteln und oft nicht einmal krankenversichert sind, wächst. |
Das erschüttert uns offenbar beide. Nur unterscheiden wir uns wahrscheinlich bei den Visionen, wie dieser Zustand geändert werden könnte und sollte.
Aber zum Thema Krankenversicherung: Ist jemand einmal krankenversichert, so wird das Versicherungsunternehmen diesen Versicherten so lange nicht wieder los, bis er eine neue Versicherung gefunden hat. (Gilt für gesetzliche wie private Versicherungen) Selbst wenn er keine Beiträge mehr zahlt, muss ihm das Unternehmen noch eine Grundversorgung gewährleisten. Dann müssen alle zahlenden Versicherten die mangelnden Beitragseingänge dieser Leute ausgleichen.
(Völlig klar, dass dann in der Basis-Versorgung komfortabler Zahnersatz nicht mit eingeschlossen ist.)
Jugendliche sind üblicherweise in der gesetzlichen KV beitragsfrei familienversichert, bis sie sich selbst versichern. Und wenn ein Jugendlicher wenigstens wenige Wochen versicherungspflichtig tätig war, dann ist er mindestens AOK-Mitglied. Und die AOK wird ihn so schnell nicht wieder los. Das Gesetz dazu habe ich Dir bereits genannt.
Bei den jungen Leuten, die Du hier ansprichst, kann es sich wahrscheinlich nur um Leute gehandelt haben, die in ihrem Leben noch nie gearbeitet haben.
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:
Kein Unfug, sondern eine Tatsache die dir jeder Sozialverband bestätigen kann. |
Dass die Zahl steigt, will ich ja gar nicht bestreiten.
Als Unfug bezeichne ich es, dass diese Zahl durch die Sanktionen der Jobcenter verschuldet ist.
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gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:
Und selbstverständlich treiben Sanktionen zu 100% Jugendliche in die Obdachlosigkeit. Es werden für mindestens 3 Monate keine KdU gezahlt. |
Das ist Deine Meinung. Meine Meinung sieht anders aus.
Nach meiner Meinung haben sich die von den Sanktionen betroffenen Jugendlichen mehr oder weniger vorsätzlich selbst in diese Lage gebracht, indem sie eine Integration ins Arbeitsleben verweigern und noch nicht einmal bereit sind, sich auf nachgewiesene freie Stellen zu bewerben. Und allein die Bewerbungen hätten die Jugendlichen, um die es hier geht, vor Sanktionen und Obdachlosigkeit bewahrt, selbst wenn die Bewerbungen vergeblich gewesen wären.
Du meinst, es wäre zu viel verlangt, sich ein paar mal zu bewerben? Aber ich bin da anderer Ansicht.
Und als Beleg für diese These verlinkst Du eine Seite, die auf orca-Niveau "argumentiert"? Da werden die Personen, die die Rechtslage umsetzen, als "Politverbrecher" bezeichnet usw. Das hältst Du für seriös? Das wäre ebenso niveaulos, als wenn ich die hier in Rede stehenden Jugendlichen als "Sozialschmarotzer" bezeichnen würde. Mache ich aber nicht, denn ich begebe mich ja nicht auf dieses Niveau.
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Dieser JW-Redakteur hat folgendes geschrieben:
Nicht nur, dass die so unter Druck Gesetzten im Schnitt fünf Prozent weniger Lohn in Kauf nehmen als die übrigen Vermittelten, wobei Hartz-IV-Beziehern im ersten halben Jahr kein Mindestlohn zusteht. |
Stimmt zwar erstmal. Praktisch kann man natürlich bei den hier diskutierten Jugendlichen die Frage aufkommt, ob sie bei dem in ihrem Verhalten bereits deutlich gewordenen Arbeitseifer sogar noch überbezahlt sind.
Zitat: |
gastli hat am 17. Februar 2017 um 15:34 Uhr folgendes geschrieben:
Die nächste Folge ist, dass eine erneute Anmietung einer Wohnung, wegen negativer "Unbedenklichkeitsbescheinigung Mietrückstände" und negativer "Mieterselbstauskunft", welche von Vermietern gefordert, wird nicht mehr möglich ist.Folge: Obdachlosigkeit. |
Gut so! Denn welchem Vermieter soll denn ein solcher Mieter zugemutet werden? Unterschreibt ein Vermieter einen Mietvertrag mit einer solchen Person, dann gibt es für ihn keinerlei Probezeit mehr. Dann wird man ihn so schnell nicht wieder los. Und die Sanktionen, die eigentlich den Mieter treffen sollen, treffen mit voller Wucht den Vermieter, der die Sanktionen nicht verschuldet hat und sich wiederum wegen der geltenden Mieterschutzbestimmungen nicht dagegen wehren kann.
Ich selbst bin als Vermieter bereits zweimal Opfer solcher völlig unverschuldeten Sanktionen geworden, die ich nicht zu verantworten hatte.
Dass diese Sanktionen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche nach sich ziehen, sollte sich inzwischen herum gesprochen haben und allgemein bekannt sein. Aus diesem Grunde ist es mir wirklich noch viel unverständlicher, dass die Jugendlichen im Ansehen dieser Tatsache darauf verzichten, sich auf angebotene oder auf selbst recherchierte Stellen zu bewerben und diesem Teufelskreis zu entgehen.
Pfiffikus,
der das, was Du da schreibst, nicht als "gerade rücken" bezeichnen will
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