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RE: Rechtssprechung in Deutschland |
Beitrag Kennung: 851660
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Adeodatus hat am 20. Oktober 2016 um 19:40 Uhr folgendes geschrieben:
Und Taten gegen Leib und Leben von Menschen müssen dann wie du schon schreibst so ausfallen das die Verurteilten nicht zum Schwarzfahrer, GEZ.Verweigerer oder Ladendieb werden. |
Du erinnerst mich an Goethe. Nicht an sein Genie, sondern an eine Aussage im "Faust":
Zitat: |
Ich kenn es wohl, so klingt das ganze Buch;
Ich habe manche Zeit damit verloren,
Denn ein vollkommner Widerspruch
Bleibt gleich geheimnisvoll für Kluge wie für Toren.
Mein Freund, die Kunst ist alt und neu.
Es war die Art zu allen Zeiten,
Durch Drei und Eins, und Eins und Drei
Irrtum statt Wahrheit zu verbreiten.
So schwätzt und lehrt man ungestört;
Wer will sich mit den Narrn befassen?
Gewöhnlich glaubt der Mensch, wenn er nur Worte hört,
Es müsse sich dabei doch auch was denken lassen. |
Ein Totschläger wird in der B'R'D nicht zum Brötchendieb, nur vergleichbar oder milder bestraft.
Kennste "Die Elenden"? Ich meine den Roman, nicht den abartigen Filmabklatsch, der von Jahrzehnt zu Jahrzehnt mit jeder Neuverfilmung übler wird.
Der Klassencharakter der B'R'D-Justiz nimmt immer üblere Formen an, welche den Vergleich mit der frühbürgerlichen Justiz des vorvorigen Jahrhunderts nicht scheuen müssen.
Aber vielleicht kannst Du Dein unlogisches krudes Geschreibsel ja noch irgendwie erklären.
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