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RE: Bundestag erlaubt Forschung an Demenzkranken |
Beitrag Kennung: 856501
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Zitat: |
gastli hat am 18. November 2016 um 15:09 Uhr folgendes geschrieben:
Dafür sollten freiwillige Probanten gefunden werden. |
Genau darum geht es. Und dieser Grundsatz war bereits vor diesem Beschluss gültig. Und das ist auch gut so! An dieser Stelle stimmen wir vollständig überein. Und das soll auch so bleiben!
Nur als die bisher gültigen Vorschriften vor einigen Jahrzehnten entstanden, da spielten Demenzerkrankungen noch keine große Rolle bzw. standen nicht im Blickpunkt der Öffentlichkeit wie heute. Trotzdem halte ich es für geboten, dass auch für diese Erkrankungen wie für jede andere Erkrankung Medikamente und Therapien entwickelt werden.
Aber bei Demenzerkrankungen gibt es eine Besonderheit: Während bei den meisten anderen Erkrankungen die Geschäftsfähigkeit der Patienten (Krebserkrankungen, Infarkte, HIV, ...) weitgehend erhalten bleibt, geht sie bei Demenz naturgemäß verloren. So ist es praktisch nicht möglich, dass ein geeigneter Proband zum Zeitpunkt des Versuches rechtssicher eine Einwilligung geben könnte. Dadurch war es bisher praktisch ausgeschlossen, (in Deutschland) Medikamente und Therapien gegen Demenzerkrankungen zu entwickeln.
Die neue Regelung bestimmt nun, dass eine solche Einwilligung bereits im Vorfeld der Erkrankung vom Patienten selbst erteilt werden kann, während dieser noch nicht erkrankt und geschäftsfähig ist.
Damit werden auch solche Versuche zur Zulassung von Demenz-Medikamenten möglich.
Weiterhin sei daran erinnert, dass bei allen Medikamententests, also auch bei Demenzmedikamenten, immer umfangreiche Versuche mit Gewebeproben in der Petrischale und mit Tieren durchgeführt werden, bevor es überhaupt eine Zulassung zu Versuchen am Menschen kommt. Daran wird ja nicht gerüttelt und aus diesem Grunde sind überraschende Nebenwirkungen zwar nie auszuschließen, aber der Umfang sollte überschaubar sein. Die Versuche am Menschen dienen nicht zu dem Zweck, herauszufinden, wie verträglich das neue Medikament ist.
Bevor ein Medikament eine Zulassung erhält und auch von der Kasse bezahlt wird, so ist ein Wirksamkeitsnachweis zu erbringen. In einer Patientengruppe erhalten also die Hälfte der Probanden das zu testende Medikament, die anderen nur Placebo-Pillen (die üblicherweise auch keine Nebenwirkungen haben sollten). Nun werden die Heilerfolge verglichen und die Wirksamkeit des echten Medikaments erprobt.
Auch das finde ich völlig in Ordnung, damit die Kassen nicht mit irgendwelchen Zauberpillen abgezockt werden. Du nicht?
Zitat: |
gastli hat am 18. November 2016 um 15:09 Uhr folgendes geschrieben:
An all das wird sich der Patient nicht erinnern können.
Die bevollmächtigte Person könnte natürlich auch alles vergessen, je nach dem wie hoch der Vergessensbonus ausfällt.
[Immer daran denken: Wir leben im widerlichen System, in dem widerliche Menschen ihre widerlichen Motive ausleben.] |
Dieser Effekt ist nicht ganz abzustreiten. Aber das ist allgemeingültig. Abstreiten möchte ich an dieser Stelle die Zusammenhänge mit dem System. Solche Motive bis hin zur Erbschleicherei gab und gibt es in allen Gesellschaftsordnungen. Das System hat also mit der Sache nichts zu tun.
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gastli hat am 18. November 2016 um 15:09 Uhr folgendes geschrieben:
Deshalb KEINE Menschenversuche.
Vor allem nicht an wehrlosen demenzerkrankten Menschen. |
Dann würde ich Dich bitten, uns mal zu schreiben, welche der Folgen Du dann bevorzugst:
- keine Entwicklung von neuen Medikamenten und Therapien gegen Demenz,
- Verzicht auf die Wirksamkeitsstudien, so dass zwangsläufig die ersten Patienten, die das Medikament bekommen, zu unfreiwilligen Testern werden oder
- Verlagerung der Medizinforschung in solches Ausland, wo Medizinforschung nicht so streng geregelt ist, wie hier?
Zitat: |
gastli hat am 18. November 2016 um 15:09 Uhr folgendes geschrieben:
Da muss man nicht extra einen "Nazikeule" schwingen. Das sind für jeden erkennbar Nazimethoden. |
Wir kennen Dich und wissen, wen Du inzwischen schon als Nazi hingestellt hast. Mit Deiner weit reichenden Definition von "Nazi" magst Du möglicherweise sogar Recht behalten. Aber auf diese krude Definition mag ich mich nicht einlassen.
Der echte Nazi, den Du hier als Vergleich benutzt hast, der hat tatsächlich zwangsweise an Unfreiwilligen Versuche vorgenommen. Die Betroffenen hatten keinerlei Möglichkeiten, über den Aufenthalt in seiner "Klinik" zu entscheiden und wurden in keinster Weise darüber befragt, ob sie an den Versuchen mitwirken wollen.
Mit dem Wissen über das nun beschlossene Regelwerk zur Zustimmung zu solchen Versuchen, die ich weiter oben beschrieb, ist ein derartiger Vergleich natürlich völlig unangebracht.
Pfiffikus,
der gespannt ist, ob Du außer der Nazikeule auch noch nachvollziehbare Argumente anbringen kannst
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