|
RE: Gebietsreform |
Beitrag Kennung: 854267
|
|
|
|
Zur Gebietsreform schreibt der Endschützer Bürgermeister sehr richtig, wie ich finde in der OTZ v. 19.10.2016:
Endschütz/Gera. Das, so wörtlich, "Gejammere" über die wichtige Kreisfreiheit Geras kann Sylvio Nitschke (parteilos) nicht mehr hören. Er ist Bürgermeister von Endschütz im Landkreis Greiz, und der soll nach den Plänen der rot-rot-grünen Landesregierung bei der geplanten Gebietsreform mit dem dann nicht mehr kreisfreien Gera und dem Altenburger Land fusionieren.
Keiner könne abstreiten, so Nitschke, dass der sich negativ fortsetzende demografische Wandel, der Wegfall der Leistungen aus dem Solidaritätspakt II, der Rückgang der Zuweisungen aus Mitteln der Europäischen Union, die anstehenden Änderungen der Bund-Länder-Finanzbeziehungen und die grundgesetzlich eingeführte Schuldenbremse so kommen werden und zu erheblichen finanzpolitischen Verwerfungen im kleinen Freistaat führen werden. Dem gelte es entgegen zu steuern.
"Dies versucht die derzeitige Landesregierung im Gegensatz zu deren Vorgängern jedenfalls", schreibt Nitschke. Er sei keinesfalls mit allen Maßnahmen einverstanden, "aber ich kann dieses Gejammere über die doch so wichtige Kreisfreiheit Geras nicht mehr hören. . . Alle stammeln nur von der Einwohnerzahl, den magischen 100 000". Keiner getraue sich, vielleicht aus Angst vor den Antworten, das wahre Problem anzusprechen, dabei sei es gesetzlich genauso verankert wie die Einwohnerzahl, so Nitschke.
Bereits im Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen", das die Grundlage für alle nachfolgenden Gesetze ist, steht auf Seite 66, ab Randziffer 2042: "Von einer Zukunftsfähigkeit einer kreisfreien Stadt ist grundsätzlich auszugehen, wenn sie dauerhaft (mindestens bis zum Jahr 2035) nicht weniger als 100 000 Einwohner hat und die wirtschaftliche Erledigung der ihr obliegenden Aufgaben gewährleistet werden kann."
Dies wiederhole sich im wichtigsten Abschnitt des gesamten Thüringer Vorschaltgesetzes. "Nur für diejenigen, die lieber polemisieren als sich mit den Fakten zu beschäftigen oder wenigstens mal einen Blick in die gesetzlichen Regularien zu werfen, schreibe ich es noch einmal nieder". Nitschke zitiert Paragraph 1 Absatz 1: "Ziel der Gebietsreform ist die Schaffung leistungs- und verwaltungsstarker Gebietskörperschaften, die dauerhaft in der Lage sind, die ihnen obliegenden Aufgaben in geordneter Haushaltswirtschaft sachgerecht, bürgernah, rechtssicher und eigenverantwortlich wahrzunehmen."
Gera ohne geordnete Haushaltswirtschaft
"Jetzt fragen sie doch mal die Oberbürgermeisterin Hahn ... wie es mit der Umsetzung steht. Auf die Antworten bin ich gespannt".
Gera sei weit weg von einer geordneten Haushaltswirtschaft. Seit Jahren hänge die Stadt am Bedarfstropf des Landes und ein Teil der sich gegenseitig zerfleischenden Stadtpolitiker sei nicht in der Lage dies zu ändern. "Von der Stadtverwaltung will ich gar nicht erst reden", so der Endschützer. "Und weil ich immer gefragt werde, ja, ich nehme für mich in Anspruch, die kommunal- und finanzpolitischen Grundlagen, die zu dieser seit Jahren notwendigen und von CDU geführten Vorgängerregierungen, trotz besseren Wissens, immer verhinderten Verwaltungs- und Gebietsreform, gut zu kennen. Richtig ist auch, dass ich keine Generalrezepte in der Schublade habe. Aber sich hinzustellen, die Augen vor sich anbahnenden Veränderungen zu verschließen, mit den Füßen aufzustampfen und zu quengeln, dass alles bleiben soll wie es war, kann nicht die Lösung sein."
|
|
|
|
|
|
|