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Zitat: |
gastli hat am 30. Juni 2016 um 20:58 Uhr folgendes geschrieben:
Ich fordere hiermit noch einmal öffentlich von der Forum-Administration die Entfernung des Link auf die Seite von Krautheim.
Er verbreitet dort unter Anderem Schriften von Holocausleugnern. |
Die Lügen werden sich nicht mehr***
Beitrag gelöscht, da sich die Betreiber des FT nicht strafbar machen möchten :
Der Europarat verabschiedete 2003 das Additional Protocol to the Convention on Cyber Crime[1] betreffs der Kriminalisierung von Handlungen rassistischer oder ausländerfeindlicher Art mittels Computersystemen. Darin befasst sich Artikel 6 mit „Leugnung, grober Verharmlosung, Zustimmung oder Rechtfertigung von Genoziden oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit“. Das Protokoll hat keinen Gesetzesstatus. Seit 2008 sind die EU-Mitgliedsländer per Rahmenbeschluss verpflichtet, „das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafandrohung zu stellen, wenn diese Verbrechen „nach den Kriterien der Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft“ begangen wurden.[2]
§ 130 Strafgesetzbuch: Volksverhetzung (1985, Ergänzungen 1992, 2002 und 2005)
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, 1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder 2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (…)
Mehr zum Thema: https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetze_ge...locaustleugnung
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von FT-Team: 01.07.2016 14:00.
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