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RE: Hoaxmap - Neues aus der Gerüchteküche |
Beitrag Kennung: 834521
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gastli hat am 28. Juni 2016 um 13:43 Uhr folgendes geschrieben:
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Adeodatus hat am 28. Juni 2016 um 11:04 Uhr folgendes geschrieben:
Das ist eine Reale Meldung dazu - die Polizei verschwieg den Vorfall gab damit der AfD die Chance den Fall in die Öffentlichkeit zu ziehen |
Falsch!!!
Die Polizei hält sich bei Minderjährigen zu deren Schutz immer an die Nachrichtensperre. |
Ich sehe das ebenso wie Adeodatus. Wahlkampf für die AfD! Fraglich nur, ob versehentlich, leichtfertig oder eiskaltes Kalkül?
Nebenbei bemerkt: Weshalb eiert der Sprecher der Landespolizeiinspektion Gera, Sebastian Hecker, so herum - er wäre selber nicht im DIenst gewesen?
Und dann gibt es noch einen Pressekodex.
http://www.presserat.de/pressekodex/pres...ersoenlichkeit_
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Richtlinie 8.1 – Kriminalberichterstattung
(1) An der Information über Straftaten, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren besteht ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit. Es ist Aufgabe der Presse, darüber zu berichten. |
Daran hätte sich auch die Polizei halten können und sollen. Verschweigen ist nun mal keine Option!
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Richtlinie 8.2 – Opferschutz
Die Identität von Opfern ist besonders zu schützen. Für das Verständnis eines Unfallgeschehens, Unglücks- bzw. Tathergangs ist das Wissen um die Identität des Opfers in der Regel unerheblich. Name und Foto eines Opfers können veröffentlicht werden, wenn das Opfer bzw. Angehörige oder sonstige befugte Personen zugestimmt haben, oder wenn es sich bei dem Opfer um eine Person des öffentlichen Lebens handelt.
Richtlinie 8.3 – Kinder und Jugendliche
Insbesondere in der Berichterstattung über Straftaten und Unglücksfälle dürfen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in der Regel nicht identifizierbar sein. |
Eine Pressemitteilung, dass im Stadtwald eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung eines Jugendlichen stattgefunden hat, die hätte weder die Persönlichkeitsrechte des Opfers verletzt, noch hätte sie hier einen solchen Aufriss ermöglicht.
Pfiffikus,
der davon ausgeht, dass Du selber auf die Persönlichkeitsrechte eines Jugendlichen geschissen hättest, wenn ein Flüchtlingskind durch eine von Dir als Nazi bezeichnete Person zu Schaden gekommen wäre
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