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Ich halte persönlich nichts von derartigen Test, aber schauen wir mal wie andere in Europa das machen.
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Großbritannien: In Großbritannien ist ein rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens fünf Jahren Voraussetzung für die Erlangung der Staatsbürgerschaft. Seit 2005 müssen Migranten Englischkenntnisse nachweisen und einen „Life in the UK“-Test bestehen. Dieser Test wird am Computer abgelegt. Er umfasst 24 Fragen über Gesellschaft, Religion und Politik, die die Bewerber in 45 Minuten beantworten müssen. Mindestens 75 % der Fragen sind richtig zu beantworten. Einbürgerungsanwärter können sich mit einem Handbuch des Innenministeriums auf die Prüfung vorbereiten.
Dänemark: In Dänemark wurde Ende 2005 ein neues Einbürgerungsgesetz verabschiedet. Auch hier muss ein Test mit Fragen über die dänische Gesellschaft, Geschichte und Kultur abgelegt werden. Noch ist der Test nicht ausgearbeitet, er soll jedoch künftig 40 Fragen umfassen, von denen wenigstens 28 korrekt beantwortet werden müssen. Zusätzlich muss eine Sprachprüfung in Dänisch abgelegt werden, die sich auf dem Niveau der Abschlussprüfung der 9. Schulklassen bewegt. Für eine Einbürgerung müssen die Antragsteller bereits acht Jahre rechtmäßig in Dänemark gewohnt haben.
Frankreich: Nach fünf Jahren rechtmäßigen Aufenthalts im Land ist es möglich, die französische Staatsbürgerschaft zu beantragen. Wer in Frankreich geboren ist, bekommt automatisch die Staatsbürgerschaft zuerkannt (ius soli). In Frankreich gibt es vor dem Hintergrund der Kolonialgeschichte keine Wissenstests für Einbürgerungswillige. Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind ein wichtiges Kriterium für eine Einbürgerung, eine formale Prüfung gibt es aber nicht. Da die meisten Einwanderer aus ehemaligen Kolonien stammen, sind ihnen die französische Sprache und Kultur ohnehin geläufig.
Niederlande: In den Niederlanden gibt es seit diesem Jahr neue Einwanderungsregeln. Schon vor der Einreise müssen Einwanderungswillige einen Test bestehen, der sie nach Normen und Werten der niederländischen Gesellschaft befragt (vgl. MuB 2/06). Zur Einbürgerung müssen sich die Kandidaten einem weiteren vierstündigen Test unterziehen. Er umfasst zwei Teile: Im ersten Teil werden mit Hilfe von 40 Multiple-Choice-Fragen die Kenntnisse des Anwärters über die niederländische Gesellschaft und den Staatsapparat abgefragt. Kann der Anwärter 70 % der Fragen richtig beantworten, beginnt der zweite Teil. Hierbei werden die Sprachfähigkeiten im Hören, Sprechen, Lesen und Schreiben geprüft. Für eine Einbürgerung sind fünf Jahre legaler Mindestaufenthalt Voraussetzung.
Schweiz: In der Schweiz ist das Einbürgerungsverfahren nicht bundeseinheitlich geregelt. Eingebürgert werden kann man nach 12 Jahren rechtmäßigen Aufenthalts. Anwärter müssen „mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten, Sitten und Gebräuchen“ vertraut sein und müssen „die schweizerische Rechtsordnung beachten“. Die erteilte eidgenössische Einbürgerungsbewilligung ist der erste Schritt. Schweizer Bürger wird aber erst, wer auch vom Kanton oder der Gemeinde eingebürgert worden ist. Diese haben dabei relativ freie Hand (vgl. MuB 3/01, 5/01, 6/03). Der Einsatz von Einbürgerungstests ist jedoch eher die Ausnahme. Meist wird in persönlichen Gesprächen ein Urteil über die Sprachkenntnisse des Bewerbers gefällt.
Österreich: In Österreich wurden die Hürden zur Einbürgerung in diesem Jahr erhöht. Bewerber müssen künftig 18 Fragen zur demokratischen Ordnung und zur Geschichte Österreichs beantworten. Beispielsweise wird nach dem Frauenwahlrecht und der föderalen Ordnung des Landes gefragt. Mindestens die Hälfte der Fragen muss korrekt beantwortet werden. Zur Vorbereitung gibt es Lernunterlagen. Zudem werden auch die Sprachkenntnisse getestet. Den konkreten Inhalt der Sprach- und Wissenstests bestimmen die Bundesländer. Die Bewerber müssen sich seit zehn Jahren rechtmäßig in Österreich aufhalten. Für Angehörige von Österreichern gelten sechs Jahre Aufenthaltsfrist.
Italien: In Italien gibt es keine Sprach- und Wissenstests zur Einbürgerung. Wer Italiener werden will, muss seit zehn Jahren rechtmäßig seinen Wohnsitz in Italien haben. Seit dem 11. September 2001 werden Einbürgerungswillige genauer auf mögliche Vergehen in der Vergangenheit überprüft. Außerdem müssen sie über ein ausreichendes Einkommen verfügen.
Spanien: Für einen Erwerb der Staatsbürgerschaft muss ein Anwärter zehn Jahre in Spanien gelebt haben und gute Sprachkenntnisse vorweisen. Diese werden in einem Einbürgerungsinterview geprüft, bei dem aber nicht nach einem Leitfaden vorgegangen wird. Es gibt keinen Einbürgerungstest. Anerkannte Flüchtlinge können sich bereits nach fünf Jahren einbürgern lassen, Lateinamerikaner schon nach zwei Jahren. Sie stellen traditionell einen hohen Anteil der Eingebürgerten. Einbürgerungswillige müssen einen förmlichen Brief an das Justizministerium schreiben, in dem sie darlegen, warum sie den spanischen Pass erwerben möchten. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie Arbeit haben und nicht vorbestraft sind.
Schweden: In Schweden gibt es zwar einen „Schweden-Test“. Dem müssen sich aber nur Einbürgerungsbewerber unterziehen, deren enge Verbundenheit mit dem Land angezweifelt wird. Sie müssen unterschiedliche Fragen zur Landeskunde beantworten. Ansonsten genügt ein legaler Aufenthalt von fünf Jahren, für Ehepartner von Schweden reichen drei Jahre. Geprüft werden auch die Einkommensverhältnisse und die Schuldenfreiheit. Bei anerkannten Flüchtlingen gibt es kaum Hindernisse für eine Einbürgerung.
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