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Der Depp des Tages: Ein Beamter aus Thüringen
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Urteil in Thüringen
Beamter muss auch unter Ramelow dienen
Ein Linken-Politiker als Landesvater? Für unzumutbar hielt das ein 54-jähriger Sachbearbeiter der Thüringer Landesanstalt für Geologie und Umwelt in Jena.
Kaum hatte der Landtag Bodo Ramelow Anfang Dezember 2014 zum Ministerpräsidenten gewählt, beantragte der Beamte seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand - bei vollen Bezügen.
Zur Begründung berief sich der technische Oberinspektor auf sein Gewissen: Durch die Wahl des linken Landeschefs sei er in einen "Gewissenskonflikt" gestürzt worden, der nur durch den Ruhestand bei vollen Bezügen aufgelöst werden könne.
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... der zog daraufhin mit einem Eilantrag vor Gericht, um schneller Richtung Ruhestand zu kommen. Diesen Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Gera jetzt abgeschmettert: Weder aus dem Grundgesetz noch aus dem Beamtenrecht ergebe sich beim Wechsel eines Ministerpräsidenten die Ruhestands-Option für Beamte. Auch einen "verfassungsrechtlich relevanten Gewissenskonflikt" konnten die Richter nicht feststellen.
Zwar gibt es grundsätzlich die Regel, dass sogenannte politische Beamte an Schlüsselstellen in den Ruhestand versetzt werden können, wenn eine neue Landesregierung neue politische Schwerpunkte setzen will. Das sei aber nur eine Option für den Dienstherrn, nicht für den einzelnen Beamten, so die Richter - und im aktuellen Fall ohnehin bedeutungslos, denn so eine Schlüsselposition habe der Kläger überhaupt nicht inne. [ein kleiner Wicht]
Im Gegenteil: Gerade "vor dem Hintergrund seines Tätigkeitsbereichs als Sachbearbeiter" sei ein so dramatischer Konflikt "nicht erkennbar", stellte das Verwaltungsgericht Gera fest (Aktenzeichen 1 E 132/15 Ge). Schließlich müsse der Kläger bei seiner Arbeit ja kein politisches Bekenntnis zugunsten der Landesregierung ablegen oder sich mit Ramelows politischen Zielen identifizieren. "Der Antragsteller muss nur für die freiheitliche Grundordnung eintreten", so die Richter.
Und süffisant fügten sie noch hinzu: Wenn ihm das alles nicht passe, stehe es ihm selbstverständlich frei, "notfalls die Entlassung aus dem Beamtendienst zu beantragen". |
[Quelle: http://www.spiegel.de/karriere/berufsleb...-a-1026473.html]
Die ewig Gestrigen.
Die können es nicht lassen.
Popcorn.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von gastli: 01.04.2015 09:10.
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