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Oh oh, kaum ist Sonntag, steht im Weltnetz wieder viel neuer Unsinn.
1. Verfassungsklagen gegen Hartz 4 sind halbherzig von Links versucht worden. Keiner traut sich ran, keiner will sich die Finger verbrennen. Eva-Herman-Prinzip linksherum. Man nennt das auch kognitive Dissonanz. Es ist nicht opportun, etablierte Parteien als grundgesetzwidrig anzuprangern, also tut man es nicht. Keiner wirft den ersten Stein weil alle Angst um ihr Pöstchen haben. Denn: Wer einen Stein wirft, wie Eva Herman, der hat anschließend kein Pöstchen mehr.
2. Was ist dies hier nun wieder: "Beim "Aufstand der Anständigen" oder wie auch immer man den Kampf gegen die extreme Rechte nennen will, geht es nicht um die Ausschaltung eines politischen Konkurrenten. NPD&Co bezeichnen sich selbst als verfassungsfeindlich, sie erkennen die Deutschen Grenzen nicht an und betreiben (und befürworten) Volksverhetzung. Sie leugnen oder relativieren die Verbrechen des Nazionalsozialismus. Genau darum geht es und deswegen haben die (wie Du es ausdrückst) "verspielt". Und wenn es der Staat nicht schafft, dem Einhalt zu gebieten, dann müssen es eben andere machen." Hier müsste ich jetzt einen Roman schreiben, weil sich diese Thematik nicht in 3 Sätzen erläutern lässt. Dies hier sind pauschale platte Behauptungen, die so schon gar nicht stimmig sind. Es erinnert mich an ein ML-Lehrbuch aus der DDR oder das Statut der Jungpioniere: Wir lieben den Frieden und hassen die imperialistischen Kriegstreiber. So einfach kann die Welt sein. Ein Standpunkt ist ein Horizont mit dem Radius Null - gute Fee.
a) Eine Verfassung haben wir gar nicht, daher kann auch nichts verfassungsfeindlich sein. Das Grundgesetz ist ein Militärgesetz und seit 1990 nach Streichung § 23.2 ohne (!) Geltungsbereich. De jure gilt die Verfassung der Weimarer Republik, also des Deutschen Reiches. Gelle!
b) Was sind die Deutschen Grenzen? Die Festlegung der Deutschen Außengrenzen hat die Konferenz von Potsdam 1945 einem Friedensvertrag auferlegt. Den haben wir nicht. Also gelten je jure die alten Außengrenzen. Eben! Und daran entzünden sich alle Gemüter. Die ungelöste deutsche Frage! Sie scheint uns beinahe täglich auf die Füße zu fallen.
c) Mit dem Vorwurf der Volksverhetzung solte man vorsichtig sein. Wer wie die Antifa AG 17 dem Bürgerrat schwere und schwerste Straftaten die überhaupt nicht vorliegen unterstellt, der begeht Volksverhetzung (§ 130 StGB). Der Voerwurf muss am Einzelfall konkret und schlüssig bewiesen sein.
d) "Und wenn es der Staat nicht schafft, dem Einhalt zu gebieten, dann müssen es eben andere machen". Das ist Weimar II. Man nennt dies auch Selbstjustiz. Könnte vom Parteigenossen Przewosnik stammen. Die Polizei in Erfurt ist in heller Freude, wenn sie sowas liest.
Dieser Beitrag wurde 4 mal bearbeitet, zum letzten Mal von U.Walluhn: 14.10.2007 15:49.
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