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Wurde mir heute gemailt
Was unsere allseits geliebten Politiker mit Hartz IV angestellt haben, kommt nun nach und nach, in kleinen Dosen, ans Tageslicht und bildet eine immer lauter schreiende Anklage gegen dieses System. Hier sind Einzelfälle aus Tausenden, Zehntausenden. Alltag von Hartz IV.
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Landkreis Würzburg: Hier hat man sich ein besonderes Mittel ausgesucht, wie man die Zahl der Arbeitslosen verringern kann: Man schiebt sie auf Dauer in nicht existierende Fördermaßnahmen ab. Dazu wird die katholische „Kolping"-Dienstleistung GmbH benutzt. Die Arbeitslosen werden verpflichtet, dort an „Förderungsmaßnahmen" teilzunehmen, die aber gar nicht bestehen. Einer der Arbeitslosen wird zum Unkrat jäten eingesetzt, ein anderer als Küchenhilfe. Das einzige Angebot ist ein Bewerbungskurs, der aber nach wenigen Tagen beendet ist und ein Computerkurs, in dem andauernd von vorne angefangen werden muß, weil ständig neue Teilnehmer eintreffen. Irgendein Zeugnis über diesen Kurs wird nicht ausgestellt. Diese Fördermaßnahme ist unbefristet! Die Teilnehmer bekommen nichts bezahlt, es sind also keine Ein-Euro-Jobs. Die Anwesenheit der Teilnehmer wird mit Stechkarten kontrolliert. Niemand darf vor 5 Uhr abends gehen. Der Landkreis Würzburg entledigt sich einfach seiner Arbeitslosen und bessert die Statistik auf, indem er sie bei der „Kolping" herumgammeln läßt. Es muß vermutet werden, daß die „Kolping" auch noch dafür bezahlt wird.
Wie ein Hausbesuch von Schnüfflern vor sich geht, berichtet eine Arbeitslose. Zunächst kämen sie zu zweit und erzwingen Eingang in die Wohnung, indem sie ankündigen, andernfalls würden die Leistungen gestrichen. Vorher haben sie dafür gesorgt, daß die Überweisung des Geldes von diesem Monat noch nicht erfolgt ist. Daruf wird jetzt grinsend hingewiesen. Das könnte sich noch länger hinziehen... Die Zimmer der Mitbewohner werden trotz Protest auch inspiziert. Das Bett sei zu breit, das sei für zwei, das sei eine Bedarfsgemeinschaft, wird dann festgestellt. Dann will man in der dreckigen Wäsche wühlen. Man weist darauf hin, man könne sich den Antrag noch einmal vornehmen und etwas finden, wenn das nicht gestattet werde. Es wird nach Klamotten des anderen Geschlechts gesucht.Dann will man die Untermietgenehmigung des Vermieters sehen, obwohl die Mietquittung längst vorgelegen hat. Dann werden alle Zimmer nachgemessen und durch die Küche geschnüffelt. Das Ergebnis: Wahrscheinlich dürfte die Arbeitslose nun gar nichts mehr bekommen, denn was man da so gesehen habe....
Kreis Marburg-Biedenkopf: Ein Arbeitsloser, der sich bereits aus dem Leistungsbezug abgemeldet hatte, bekam von seinem „Fallmanager" trotzdem eine Arbeitstelle angeboten mit der Drohung, die Bezüge zu streichen, wenn es nicht angenommen würde. Es stellte sich heraus, daß die Bewerbungsfrist bereits eine Woche abgelaufen war, bevor der Fallmanager das Angebot weiterleitete.
ARGE Grevenbroich, Nordrhein-Westfalen: Erfahrungen eines Arbeitslosen: Er kam zusammen mit seiner Frau zur ARGE, einen Tag, nachdem sich beide telefonisch dort arbeitslos gemeldet hatten. Es wurde ihm beschieden, daß die telefonische Meldung nicht anerkannt werde. Er wies auf den Leitfaden der Bundesagentur hin, in dem dies ausdrücklich erwähnt wird, bekam aber die Auskunft, dies sei Kokolores. Die Frau des Arbeitslosen wurde gefragt, warum sie denn nicht arbeite. Sie hatte nicht mehr gearbeitet, seit Kinder gekommen waren und diese aufgezogen. Man machte ihr sofort klar, daß sie mindestens fünf Bewerbungen pro Monat nachweisen müßte. Wenn von dem Arbeitgeber die Auskunft: „Stelle schon besetzt" käme, bedeute das, daß man sich zu spät beworben habe und man bekäme Geld gestrichen. Als nächstes wurde sofort der Umzug gefordert, ohne den kein Geld fließen könne. Die maximale Miete für vier Personen in Grevenbroich sei € 466. Der Hinweis, daß solche Wohnungen für vier Erwachsene im unmittelbaren Einzugsbereich des teuren Düsseldorf nicht zu haben seien, nützte nichts.
ARGE Magdeburg, Sachsen-Anhalt: Ein Arbeitsloser gewann den Prozeß gegen die Arge. Sie wurde verurteilt, ihm sein Arbeitslosengeld II (ALG II) auszuzahlen. Trotzdem zahlte die ARGE nicht. Das Sozialgericht mußte einen Zwangsvollstreckungsbefehl ausstellen. Das reichte der ARGE nicht. Sie legte Beschwerde beim Landessozialgericht ein, der abgewiesen wurde. Bis zum Tag der Zwangsvollstreckung hatte die ARGE immer noch nicht gezahlt.
Kreis Marburg-Biedenkopf: Von einem Arbeitslosen wurde ein ausgefüllter Berufsbogen angefordert. Als Sanktion im Falle des Nicht-Einreichens wurde die Ablehnung des Antrags auf ALG II angedroht. Der Antrag war aber schon seit Monaten genehmigt. Beim Anruf sagte der Sachbearbeiter, er habe keinen geeigneteren Textbaustein gefunden.
Nagold, Baden-Württemberg: Die Agentur für Arbeit ignorierte einen Beschluß des Sozialgerichts Karlsruhe, daß einem Arbeitslosen ALG II zusteht. Der Arbeitslose war gezwungen, das Geld per Zwangsvollstreckung einzutreiben.
Kreis Marburg-Biedenkopf: Arbeitslose, die im ALG II-Bezug sind, bekommen bei der örtlichen Agentur für Arbeit keine „Kundennummer" und können daher nicht auf Arbeitsangebote zurückgreifen, die nur mit Chiffre-Nr. Zugang zu Name und Adresse des Arbeitgers erlauben. Versuche, diese Nummern zu bekommen, trafen auf erbitterten Widerstand der Angestellten der Arbeitsagentur. Damit werden die Chancen der Arbeitslosen noch geringer, eine Arbeit zu finden.
Kreis Offenbach: Der dortige Landrat Peter Walter hat eine private Detektiv-Firma beauftragt, hinter dem Privatleben der dort gemeldeten Arbeitslosen hinterherzuschnüffeln. Die Firma hatte kürzlich Anzeigen in Tageszeitungen, in denen sie private Schnüffler sucht. Das ist natürlich schon allein deshalb unzulässig, weil damit der Datenschutz ausgehebelt wird, in dem kritische Daten der Arbeitslosen an private Unternehmen weitergegeben werden. Aber CDU-Landräte stehen ja bekanntlich über dem Gesetz. Der forsche CDUler begründet seine Schnüffelorgien damit, daß angeblich viele Arbeitslosen einer Beschäftigung nachgingen. Belegen konnte er das zwar nicht, aber CDU-Landräte brauchen nie etwas zu belegen, nicht
wahr?
In einem Jobcenter im Norden... Die Antragstellerin hat keine Vermögen über der Freigrenze und hat daher das Zusatzblatt über Vermögen nicht ausgefüllt, weil sie ja schon den negativen Fall im Hauptantrag angekreuzt und unterschrieben hat. Der Sachbearbeiter besteht trotzdem darauf , daß sie das Zusatzblatt ausfüllt, ohne genügende Erklärung. Als er feststellt, daß sie über 3000 Euro auf dem Konto hat, sagt er: „Und da stellen Sie Antrag auf ALG II?". Auf die Antwort, das sei doch unter der Freigrenze, meint er, nun wisse er wenigstens, daß ihr Antrag nicht vorrangig bearbeitet werden müsse.
ARGE Düsseldorf: Eine Arbeitslose kann telefonisch keinen Termin bekommen und geht persönlich vorbei. Am Eingang wird sie abgewiesen: Ohne Termin kein Zugang. Da schickt sie ein Einschreiben mit Bitte um Termin. Das Einschreiben wird nicht angenommen.
Verfolgungsbetreuung in einem kleinen Ort im Siegerland: Ein Arbeitsloser hilft seinem 90jährigen Nachbarn, indem er ihm ab und zu den Rasen mäht. Daraufhin wird er zum Arbeitsamt einbestellt, ob er gewerbsmäßig Gartenpflege anbiete. Der Arbeitslose klärt das als Nachbarschaftshilfe auf und bekommt die Antwort, Nachbarschaftshilfe sei abgeschafft.Tage später tauchten zwei Zollfahnder auf, die in Sachen „Schwarzarbeit" ermittelten. Die Beamten befragten ihn und die ganze Nachbarschaft. Schließlich stellte sich heraus, daß sie auch noch bei den Gewerbebetrieben im Ort nachgefragt hatten. Seitdem wird der Arbeitslose im Ort schief angesehen. Wer will schon mit jemand zu tun haben, der im Visier der Behörden steht?
Der „Verlag der deutschen Wirtschaft AG" hat einen Praxistip veröffentlicht, in dem er die Ein-Euro-Jobs für Privatunternehmen anpreist. Jedes Unternehmen, das einen öffentlichen Auftrag ausführe, könne bei den lokalen Ämtern Arbeitslose anfordern, die nur einen Euro bekämen , maximal 120 Euro im Monat, der Betrieb aber 200 bis 500 Euro. Man bekäme also die Arbeit gemacht und noch Geld dazu.
Buchholz, Landkreis Hamburg: Zusammen mit einer privaten Schule hat die dortige Agentur in einer Zeremonie 20 Arbeitslose gemeinsam eine „Zielvereinbarung" unterschreiben lassen, die allerdings keine der Anforderungen der „Zielvereinbarung" laut Sozialgesetzbuch II erfüllt, die nämlich individuell sein müssen. Auch hier wieder das Problem, daß die „Agentur" an ein Privatunternehmen auslagert, was sie selbst machen muß und dazu wieder sensible Daten der Arbeitslosen auf den öffentlichen Markt kommen. Das Ganze hat auch noch den Projektnamen „Besserungsprogramm". Wiederum der Verdacht, daß öffentliche Gelder in private Kassen geschoben werden.
Die Berliner Arbeitsagentur lehnte den Antrag eines zuckerkranken Arbeitslosen ab, einen Vorschuß zu bekommen, um sein Insulin kaufen zu können. Er trat ins Zuckerkoma!
Die ARGE Neumünster und die dortige Agentur bedauern in einem Schreiben, daß sie „nicht nachvollziehbare" Bescheide ausstellen müssen, aber sie seinen gezwungen, die Software des ALG II zu benutzen.
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Warum all diese unwürdige Behandlung, warum die bewußte Nicht-Information und Nicht-Ausbildung der Sachbearbeiter, warum all dieser Wahnsinn? Etwas näher kommen wir der Antwort auf diese Frage, wenn wir nachlesen, was der Deutsche Industrie- und Handelskammertag von der Politik fordert und diese umsetzt: „Es muss selbstverständlich und 'zumutbar' werden, Jobs zu Stundenlöhnen von zum Beispiel 3 oder 4 Euro anzunehmen. (...) Beschäftigung in der Privatwirtschaft muss immer Vorrang haben."
3 Euro stündlich, das wären für einen Vollzeitjob weniger als 700 Euro brutto. Das ist es, was die Politiker der etablierten Parteien mit uns vorhaben! Die Montagsdemobewegung hat eine Früjahrsoffensive angekündigt. Die ist dringend nötig!
Und als ob das alles noch nicht genug wäre meldet sich Herr Rappe ein Mitglied des sogenannten Ombudsrates für (gegen) ALG II Empfänger zu Wort. Auf die Frage:
Ende Juni zieht der Ombudsrat seine Hartz-IV-Bilanz. Wird es ein positives Fazit sein?
antwortet er:
Das wird eine positive Bilanz werden. Unser fester Eindruck ist, dass die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe den zweiten Arbeitsmarkt aus der Schmuddelecke herausgeholt hat. Das ist ein wichtiger Erfolg. Außerdem glaube ich, dass der gesetzliche Nachbesserungsprozess mit dem Optimierungsgesetz in diesem Sommer endlich abgeschlossen sein wird.
Krank der Mann!!
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