TISA: Alles wird vermarktet
Derzeit wird angenommen, dass hoheitliche Aufgaben wie Polizei, Justiz, Strafvollzug und Verteidigung, die weder auf kommerzieller Basis, noch im Wettbewerb erbracht werden, von den beiden Abkommen TTIP und TISA ausgenommen werden. Für alle anderen Bereiche der sogenannten öffentliche Daseinsvorsorge gilt dies jedoch nicht - und damit kommt nicht nur die von kommunalen Unternehmen erbrachte Trinkwasserversorgung wieder in den Fokus des Privatisierungsdrucks, sondern auch praktisch alle Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit und Bildung. Mit TISA steht jedoch auch das Banken-System in Deutschland wieder einmal zur Disposition. Hier sind es in erster Linie die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen, die in ihrer derzeitigen Form nicht so recht ins Beuteschema der internationalen Finanzkonzerne passen wollen. Und mit der in den Vertragsentwürfen enthaltenen Ratchet-Klausel besteht in der Praxis bei einmal erfolgter Privatisierung ein vollständiges Rekommunalisierungsverbot. Mit der ebenfalls geplanten Standstill-Klausel wird gleichzeitig festgelegt, dass neue Dienstleistungen nicht mehr von Unternehmen der öffentlichen Hand erbracht werden dürfen, sondern dem privaten Wettbewerb unterliegen. |