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Wie die jetzigen Abrechnungsmethoden nach VDI 2077 vereinfacht
und gerechter durchgeführt werden können.
Grundlagen:
Die Heizungsanlagen in den WBS 70 Bauten waren einst so ausgelegt das mittels der Rohrleitungen ~16°C in innenliegenden Wohnungen erreicht werden konnten, wenn alle außenliegenden voll beheizt wurden (20 bis 22°C Raumtemperatur). Danach wurden einst die Heizkörper in den Giebel-, Dach-, und Erdgeschoßwohnungen dimensioniert.
Die Rohrheizfläche in den Wohnungen entspricht ~ 1/8 der Heizkörperheizfläche.
Die Erfassung der Heizkörperwärme über die Heizkostenverteiler soll 1KW/hm² Heizfläche für eine gemessene Einheit betragen. Das ist jedoch nur der Fall wenn die richtigen Heizkostenverteiler eingebaut sind und die Heizungsanlage in den projektierten Parametern betrieben wird.
Durch Wärmedämmmaßnahmen ändern sich jedoch diese Parameter. In den letzten Jahrzehnten wurden Fenster-, Kellerdecke-, Dachdecke-, Giebel- und Kelleraußenwanddämmung im Erdreich sehr stark erhöht, was einen erheblichen Einfluß auf den Verbrauch hat. Jedoch wurden zur richtigen Heizungsregulierung keine neuen Berechnungen der Heizanlagen durchgeführt.
Zu allem Überfluß wurde bei durchschnittlich sinkenden Rohrleitungstemperaturen die Heizkostenverteiler auf dafür ungeeignete Geräte umgestellt.
Siehe:
Heizkostenverbräuche 1995-2011, mit diesem Heizkostenverteilern sank die Erfassungsrate von 1 auf ~1/3.
Je weiter die Klimaerwärmung voranschreitet um so niedriger wird die Erfassungsrate, weil die Durchschnittstemperaturen sinken und die Heizkostenverteiler im unteren Temperaturbereich eine schlechter werdende Erfassungsrate haben.
Nun versucht man durch einheizen mit höheren Temperaturen das auszugleichen, was jedoch zur maßloser Raumüberheizung, allein durch die Heizungsrohre, führt. Erst war die niedrigste Vorlauftemperatur 35°C jetzt 40°C. Erst wurde bis zu einer Außentemperatur von 15°C geheizt (zZt. der Projektierung vorhandene Standartwert) jetzt bis 21°C, schlimmer geht es nicht.
Bei einem Verbrauchsanteil von >0,43 entfällt die Abrechnung nach VDI 2077!
Dh. aber nicht das nun die Heizkosten gerecht verteilt sind.
Deshalb mein Vorschlag zur Abrechnung:
1.) Verwendung von 2-Fühler Heizkostenverteilern für alle WBS 70 Bauten.
2.) Die Wärme welche nicht über die Heizkörper verbraucht wird ist Rohrabwärme, im Keller, im Bereich der Attika des Daches und in den Wohnungen. Diese Rohrwärme wird nach m² Grundfläche abgerechnet.
3.) Was bleibt ist die meßbare verbrauchsabhängig abrechenbare Wärme, welche bei der Betriebsweise der Heizungsanlagen kaum zu Buche schlagen dürfte, zumal man die Wohnungsbeheizung auf Rohrwärme umgestellt hat und die Heizkörper nur noch Attrappen sind, sie werden eigentlich gar nicht mehr benötigt.
Siehe:
http://www.vermieter-forum.com/abrechnun...vdi-2077-a.html
Ein weiteres Problem, das ein Autor hier beschrieben hat ist, dass die Einstellung der Heizungen immer noch zu hoch ist.
Wer weiß, weshalb dies so ist.?!. Entweder hat einer eine Provision für die Erzielung eines hohen Verbrauchs oder es ist nur Dummheit.
Die von der VDI2077 angesprochenen Probleme werden meist nicht in Angriff genommen:
Außentemperatur. geregelte Heizung - Nachtabsenkung - hydraulischer Abgleich - überhitzte Wohnungen wegen zu hohem Wärmebereitstellungsaufwand (meist wird argumentiert: der letzte Mieter muss mindestens 20°C) in der Wohnung erzielen. Mag sein. Die Konsequenz wäre, zu schauen, wie man den Bereitstellungsaufwand reduziert - z.B. Dämmung der Heizrohre in den Wohnungen habe ich gerade gemacht.
Beispiel Rohrwärme 146000E =---> 146+128= 274 das entspricht 70%; 100% wären: 391,5
Gemessene Wärme 128000E =--->
Grundanteil 30% der Grundanteil würde also 391,5-274=117,5 entsprechen
Daraus folgt der wirklich gemessene Verbrauchsanteil 128/391,5x100=32,7%
Das ist der Anteil des Wärmeverbrauchs der wirklich Verbrauchsabhängig abgerechnet werden kann. Das setzt allerdings voraus das wenigstens die Messungen exakt erfolgten, dieses ist jedoch infolge der falschen Heizkostenverteiler nicht der Fall.
Die gemessenen Werte müßten zur Fehlerbeseitigung mit 2,65 multipliziert werden, weil die Einfühler- Heizkostenverteiler nur 1/2,65 des Wärmeverbrauchs gegenüber Zweifühler Heizkostenverteilern erfassen. Damit würde sich die Rohrwärme erheblich reduzieren!
2,65x128=339,2 das ergibt jedoch eine Erfassungsrate von 339,2/391,5x100=86,6%
Wie Sie unschwer an den Zahlen erkennen können ist die VDI Methode grober Unfug, wenn die technischen Randbedingungen nicht eingehalten werden.
Abschließend wäre noch zu bemerken:
Das eine Kostenumverteilung von Giebel- Erd- und Dachgeschoßwohnungen auf die innenliegenden Wohnungen erfolgt, indem 30 bzw. 50% der Gesamtkosten umverteilt werden, also auch der Kosten welche die Extremverbraucher verursachen.
Bei 50 Wohnungen mit je 30% Mehrverbrauch wegen Randlage ergibt sich:
EG + DG je 10 Wohnungen,
Giebel 6 Wohnungen. Summe 26 von 50 Wohnungen haben Mehrverbräuche, das sind 52% mit 30% Mehrverbrauch=--->(26x1,3+24)/50=57,8/50=1,156=---> 15,6% des kostenabhängigen Verbrauchs müßten umverteilt werden. Dh. die Erfassungsrate wird um diesen Betrag gekürzt.
86,6-15,6= 71% Daraus folgt: wenn 29% des Wärmeverbrauchs nach m² Grundfläche und 71%des Wärmeverbrauchs nach Einheiten abgerechnet werden dann ist eine gerechte Kostenverteilung erreicht.
So nun habe ich einmal die inneren Zusammenhänge bloßgelegt; jetzt müßten wir nur noch überlegen wie wir mit denen umgehen wollen die den Blödsinn verzapften; ab in den Knast mit denen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses etc. pp. und Lebenslanges Berufsverbot in diesem Bereich für solche Leute.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 13.04.2014 13:15.
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