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Ich habe heute vom Amtsgericht Sömmerda ein Urteil zugestellt bekommen.
Darin steht, ich sei unentschuldigt der Verhandlung ferngeblieben.
In Wirklichkeit war ich jedoch nachweisbar 4 Tage im Krankenhaus, und habe dem Amtsgericht Sömmerda auch die Bescheinigung des Krankenhauses geschickt.
Die Mitarbeiterin des Amtsgerichts meinte nun, dass ich in Berufung gehen kann.
Ich habe heute auch eine Berufung schriftlich eingelegt, und per Einschreiben abgeschickt.
In der Berufung habe ich lediglich geschreiben, dass eine Berufungsbegründung später erfolgt., um die Frist einzuhalten.
Desweiteren sind auch noch mehr Merkwürdigkeiten im Urteil geschrieben.
So ist aufgeführt, dass ich bereits im März 2013 über einen Rechtsanwalt Akteneinsicht beantragt hätte, was auch stimmt.
Jedoch hatte das Amtsgericht Sömmerda nicht eine weitere zugezogene Akte aus einem anderen Verfahren dem Rechtsanwalt übersandt, also demnach nur die "halbe Akte" übersandt.
Dann muß ich noch erwähnen, dass bereits sechs Termine wegen ein und der selben Sache anberaumt worden sind.
Jedesmal mußte vertagt werden, weil Zeugen unentschuldigt nicht erschienen sind.
So auch der Kläger, bzw. der Hauptzeuge und sein Sohn (beim 1.Termin).
Bei dem Verfahren geht es um einen Autoverkauf mit falschem Namen und gefälschter Unterschrift, wobei schon in einem Zivilverfahren festgestellt wurde, dass ich nicht der Verkäufer des PKW gewesen bin.
Es geht hier um einen Autohandel, womit ich nichts zu tun habe, und es laufen bereits mehrere Verfahren vor verschiedenen anderen Gerichten und Landgerichten.
Jedesmal geht es um Urkundenfälschung usw.
Bei dem Vorletzten Termin (der 5.Termin) ist der Hauptzeuge wieder nicht erschienen.
Das Gericht hatte dann beim Hauptzeugen angerufen, der vom Amtsgericht Sömmerda jedoch eine Abladung erhalten hatte.
Ich hatte noch mitbekommen, dass das Gericht bzw. die Richterin dann noch versucht hatte, den Hauptzeugen wieder zu laden.
Da der aber 300 Kilometer weit weg wohnt, ging das zeitlich nicht mehr.
Dann beim letzten Termin (der 6.Termin) war ich wegen Herzbeschwerden
(wieder auftretendes Herzrasen durch Aufregung) im Krankenhaus für 4 Tage.
Das Amtsgericht Sömmerda hatte auch meine Krankmeldung erhalten.
Dazu kommt noch, dass der Hauptzeuge ein Schreiben an das Amtsgericht Sömmerda geschickt hatte, und darin meine EX-Frau angegeben hatte, die angeblich gegen mich aussagen solle.
Woher und vom wem der Hauptzeuge diese Info hat, ist unbekannt, und das Gericht hatte mir weder eine Kopie dieses Schreibens des Hauptzeugen zukommen lassen, noch sonst irgendwelche Infos gegeben.
Eine Kopie dieses Schreibens hatte ich erst durch Akteneinsichtnahme des Rechtsanwaltes bekommen. (März 2013).
Interessant ist dann wieder, dass das Amtsgericht zuerst meine EX-Frau geladen hatte, dann aber wohl auf die Ladung verzichtet hatte.
Auch von diesem Umstand steht nichts im Urteil niedergeschrieben.
Was soll ich jetzt tun?
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Nougatesser: 30.05.2013 16:34.
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