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BGH: Schadenersatz für Internetausfall möglich
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RudiRatlos Benutzerkonto wurde gelöscht
25.01.2013 ~ 00:22 Uhr ~ RudiRatlos schreibt:
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BGH: Schadenersatz für Internetausfall möglich |
Beitrag Kennung: 606997
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Zitat: |
Bei einem Ausfall des Internetanschlusses können Verbraucher Schadenersatz verlangen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Die Nutzung von Internet und E-Mail-Adresse gehöre heutzutage auch bei Privatpersonen zur Lebensgrundlage, urteilten die Karlsruher Richter. Falle das Internet durch einen Fehler des Telekommunikationsanbieters aus, könne der Kunde Schadenersatz für den Nutzungsausfall verlangen. Verfüge der Kunde aber über ein Handy mit Internetzugang, sei der Nutzungsausfall geringer zu veranschlagen. Zur Höhe des Schadenersatzes sagte der BGH nichts.
http://www.heute.de/BGH-Schadenersatz-be...38.html?tabNo=0
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Müssen dann wohl erst wieder Präzedenzfälle geschaffen werden.
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