gastli
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Wohnort: terrigenus
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22.09.2014 ~ 10:47 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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RE: Bundeswehreinsatz im Inneren Soldaten gegen aufsässige Volk |
Beitrag Kennung: 715848
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Das deutsche Heer informiert:
Zitat: |
Nach der Übung – ist vor dem Einsatz
Im Übungszentrum Infanterie in Hammelburg haben die Soldaten des Jägerbataillons 292 bereits ihre Leistungsfähigkeit im "Crowd and Riot Control" (CRC) Einsatz unter Beweis gestellt. Es galt, das gesamte Aufgabenspektrum - Kontrollen von Personen und Fahrzeugen, Sicherung der Umgebung, das Auflösen gewaltbereiter Menschenmengen, Absichern von zivilen und politischen Veranstaltungen sowie das Räumen von illegalen Straßensperren - des bevorstehenden KFOR-Einsatzes abzudecken und die gestellten komplexen Aufgaben als Einheit zu lösen.
Während des zweiwöchigen Aufenthaltes auf dem Truppenübungsplatz Altmark wurde den Soldaten nun eine an die Einsatzrealität angelehnte Übungslage geboten. Das Räumen von Sperren, Plätzen und der Umgang mit Menschenansammlungen standen hier im Mittelpunkt. Die für die Soldaten lehrreiche und gewinnbringende Ausbildung auf dem Truppenübungsplatz endete mit einer 72 Stunden Übung. Insbesondere ihre Durchhaltefähigkeit beim Betreiben eines permanenten Lagers außerhalb der Kaserne und die ständige Einsatzbereitschaft als schnelle Eingreiftruppe stellte sie unter Beweis.
Mit Abschluss der Übung waren sich die Ausbilder und der Kompaniechef, Hauptmann Peter Hänisch, sicher, dass die Kompanie für den anstehenden Einsatz gut vorbereitet ist. |
[Quelle: http://www.donotlink.com/bpyh]
All das geht einzig und allein darauf zurück, dass das Bundesverfassungsgericht vor rund zwei Jahren den Aufmarsch bewaffneter Soldaten gegen die eigene Bevölkerung genehmigte. Und diese Genehmigung auch noch aus heiterem Himmel erteilte, ohne dass es von irgendeine Partei einen Gesetzentwurf gab, der die Notwendigkeit einer militärischen Personenvernichtung enthielt.
Denn wie es das BverfG selber schreibt:
Zitat: |
Die Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit ist allein Aufgabe der Polizei. Ihre Funktion ist die der Gefahrenabwehr und nur über hierfür geeignete und erforderliche Waffen darf die Polizei verfügen; hingegen sind Kampfeinsätze der Streitkräfte auf die Vernichtung des Gegners gerichtet. |
[Quelle: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen/bvg12-063.html]
Mit anderen Worten:
Die sozialen Unruhen können ruhig kommen.
Das bewaffnete Militär!!! erwartet euch bereits.
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