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Zum Sachverhalt siehe auch:
http://www.glasnost.de/hist/apo/radikalerl.html
Zitat: |
1. Nach den Beamtengesetzen in Bund und Ländern darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt, sind Beamte verpflichtet, sich aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen.
2.1 Bewerber
2.1.1 Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.
2.1.2 Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel rechtfertigen in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages.
2.2 Beamte
Erfüllt ein Beamter durch Handlungen oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Anforderungen des § 35 Beamtenrechtsrahmengesetz nicht, aufgrund derer er verpflichtet ist, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des GG zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, so hat der Dienstherr aufgrund des jeweils ermittelten Sachverhaltes die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung des Beamten aus dem Dienst anzustreben ist.
3. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten entsprechend den jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen dieselben Grundsätze.
Quelle: Ministerialblatt von Nordrhein-Westfalen, 1972, S. 324 |
Beispiel:
http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundb...r-a-405708.html
Zitat: |
13.03.2006
Urteil Berufsverbot für linken Lehrer
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Nichteinstellung des Realschullehrers Michael Csaszkóczy bestätigt. Seine Antifa-Vergangenheit macht ihn zum Staatsfeind. Es ist das erste Berufsverbot gegen einen Lehrer in Baden-Württemberg seit 13 Jahren.
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"Diffamierendes Bild des Staates"
Der baden-württembergische GEW-Vorsitzende Rainer Dahlem sagte, das Land dürfe das "undemokratische und antiquierte Mittel" des Berufsverbots nicht weiter anwenden. Es dürfe nicht sein, "dass Lehrer bei politischem Engagement mit Sanktionen rechnen müssen".
Diese Sichtweise teilten die Richter nicht. Bei der Verhandlung sagte der Vorsitzende Bernd Heß, es bestehe "Anlass zur Befürchtung, dass Sie ein Bild unseres Staates propagieren und an Schüler weitergeben, das von Seiten des Landes als diskriminierend angesehen wird". |
Ich denke damit wurde vom Gericht eine klare notwendige Grenze gezogen.
Interressant wäre auch ein Urteil was den Islamismus in dieser Hinsicht anbestrifft.
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Meta: 07.09.2012 09:29.
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