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nameless hat am 19. März 2011 um 12:10 Uhr folgendes geschrieben:
Mindestlöhne, wenn sie flächendeckend und gesetzlich sind, sind auf keinen Fall die falsche Antwort.
Genau so richtig ist ein gesetzlicher flächendeckende Tariflohn, gerne auch über 10 Euro.
Egal wie du es nennst, es ist immer die richtige Antwort. |
Wenn es keine Zweifel mehr darüber gibt und feststeht, dass es immer die richtige Antwort ist, dann bin ich für eine Einführung in Höhe von 20 Euro pro Stunde. Das wären bei einer 40-Stunden-Woche 3.467 Euro brutto im Monat, wenn nicht noch Sonderzahlungen hinzukommen. Davon würden bei einem Alleinstehenden 723,74 Euro in die Sozialversicherungskassen und 639,07 Euro in die Steuerkasse fließen. Es blieben 2.104,19 Euro Nettoverdienst zum Ausgeben. Verheiratete sowie Menschen mit Kindern hätten noch mehr netto zur Verfügung. Damit wäre die Diskussion dann wohl zufriedenstellend beendet worden und alle wären glücklich!
Hoffentlich kann der so gesetzlich beschlossenen Kaufkraft von mehr als 2.000 Euro pro Arbeitnehmer von der Angebotsseite her auch freiwillig ein entsprechendes Angebot gegenübergestellt werden. Nicht, dass es etwa zu einem Kaufkraftüberhang kommt und dass dann Regale in den Läden leer sind, sich überwiegend Schnaps oder Konservendosen darin stapeln, bestimmte Dinge nur noch unterm Ladentisch erhältlich sind, man auf ein Auto mehr als 10 Jahre warten muss oder beispielsweise eine Tafel Schokolade 5 Euro, eine Dose TrinkFix 8 Euro oder ein Fernseher (in Farbe) 6.000 oder 7.000 Euro kostet.
Falls nicht, könnte man das vielleicht ja auch noch per Gesetz regeln.
Oder eine staatliche Plankommission einsetzen. Gerhard Schürer steht seit einem Vierteljahr allerdings leider nicht mehr zur Verfügung.
Dieser Beitrag wurde 2 mal bearbeitet, zum letzten Mal von Simson: 20.03.2011 21:03.
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