veilchen Benutzerkonto wurde gelöscht
29.04.2007 ~ 07:55 Uhr ~ veilchen schreibt:
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Ich kann jetzt nicht im Einzelnen sagen, welcher Art Härten hier zutreffen. Meine Informationen habe ich von einem Freund bekommen, der seit gestern dabei ist, die Wohnung zu räumen. Für den Freund und den Sohn der Verstorbenen bedeutet es eine grausame Härte, sich derart von der Verstorbenen verabschieden zu müssen.
Das Restleben in einen Container und zu einer Müllhalde bringen!
Ich möchte nicht einmal die rechtliche Seite der Stadt in den Raum stellen. Die Verstorbene erhielt Hartz4 Leistungen. Seit sie im Krankenhaus war, strich man wohl auch diese Zahlungen, bis auf Strom und Miete. Das Haus, in dem die Verstorbene wohnte, ist Eigentum der Stadt. Man hätte doch ganz einfach einige Tage verstreichen lassen können. Ob dort der nächste Bedürftige einzieht oder nicht, auch für den muss die Miete gezahlt werden! Es ändern sich doch nur die Namen!
Nicht zu verwechseln mit einer privaten Wohnungsbaugesellschaft!
Was das Erben betrifft? Nun ja, da gibt es nichts, aber auch nichts zu erben. Die Gute lebte ziemlich ärmlich und verlassen. Der Sohn hat kein besseres Schicksal, machte sich mal selbständig, ging pleite, hat einen Berg Schulden, Scheidung folgte, keine Aussichten auf Arbeit, bis auf diese 1 Euro Jobs, .................. schrecklich!
So ein Fazit lautet dann: Bloss nicht gegen Ende des Monats sterben?
Pfiffikus, ich weiss um die juristischen Wege! Dieser Anruf, die Wohnung bis Dienstag geräumt zu haben, hätte m. E. überhaupt keine Folgen für den Sohn gehabt. Wenn er nichts hat, nichts erbt, hätte ihm das schon egal sein können, nicht wahr? Dann hätte die Stadt für eine Lösung sorgen müssen!
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