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Baumfällungen: Oberbürgermeister von BUGA nicht informiert |
Beitrag Kennung: 44720
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Gutachten erst auf Verlangen am Mittwoch vorgelegt
Der Oberbürgermeister der Stadt Gera, Dr. Norbert Vornehm, hält es für nicht akzeptabel, dass er selbst und die Stadtverwaltung von den Baumfällungen am Dienstag, 03.04.2007 im Park der Villa Jahr nicht vorher in Kenntnis gesetzt worden sind. Nach Durchsicht des im Nachhinein vorgelegten Gutachtens eines vereidigten Sachverständigten bestünden im Übrigen Zweifel, ob die Fällung rechtmäßig erfolgt sind. ?Es kann nicht sein, dass ich vom Vorsitzenden der Bündnis Grünen in Gera, Herrn Eugen Weber, am Dienstagabend telefonisch über Baumfällungen der BUGA GmbH in Kenntnis gesetzt werde. Und noch schlimmer wäre es, sollte sich herausstellen, dass die Bäume ohne Erlaubnis gefällt worden.?
Mit Schreiben vom 19.März 2007 hatte der Baudezernent, Ramon Miller, auf den Antrag der BUGA GmbH Bäume zu fällen entschieden, dass allein ein Ahorn im rückwärtigen Bereich der Hängebuche unverzüglich zu fällen ist, da dieser von allen Beteiligten unbestritten die Verkehrssicherheit gefährdet. Im Übrigen ist in diesem Bescheid festgelegt, dass weitere Maßnahmen dann durchzuführen sind, wenn im Hinblick auf die Sicherheit für Besucher ?Gefahr in Verzug? ist, d.h. unmittelbar befürchtet werden muss, dass durch herab fallende Äste Menschen gefährdet werden. Hierzu wurde festgelegt, dass diese Feststellung jeweils ein staatlich vereidigter Sachverständiger aktenkundig feststellen muss.
Auf Nachfrage hat die BUGA GmbH der Stadtverwaltung nunmehr eine solche Stellungnahme eines Gutachters mit Datum vom 29.03.2007 zugeleitet. Darin heißt es, dass ?zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit dringender Handlungsbedarf besteht?. Dies könne im Falle der in Frage stehenden Eiche nur eine Fällung sein und im Hinblick auf die beiden gefällten Ahornbäume stellt der Gutachter fest, dass beide Ahorne nicht verkehrssicher sind und umgehend gefällt werden sollten. Die vom Gutachter hierfür gegebene Begründung ist dem Oberbürgermeister nicht ohne weiteres nachvollziehbar. Er hat deshalb die zuständige Fachbehörde der Stadtverwaltung um eine Bewertung dieser gutachterlichen Stellungnahme gebeten.
Davon abhängig wird der Oberbürgermeister erforderlichenfalls die notwendigen Schritte gegen die Verantwortlichen der Fällung einleiten.
Quelle: Stadt Gera |
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