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RE: Elsterüberquerung im BUGA-Gelände immernoch fraglich |
Beitrag Kennung: 42048
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Original von videodok
Dass die Elsterüberquerung im BUGA-Gelände immernoch fraglich ist, ist schon etwas befremdend. Nur zur Erinnerung für die Verantwortlichen.
Es sind nur noch klick hier Tage bis zur Eröffnung der BUGA. |
Ich muss euch sagen, eine komplette Sperrung und Nutzung der Untermhäuser Brücke durch die BUGA-GmbH wird nicht möglich sein.
Grund: Sondernutzungssatzung der Stadt Gera
Darin heißt es:
Zitat: |
§ 3
Erlaubnispflichtigkeit
(1)Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf die Sondernutzung der Erlaubnis durch die Stadtverwaltung. |
Die Stadverwaltung darf keine solche Erlaubnis erteilen!
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§ 7
Erlaubnisversagung
(1)Die Erlaubnis ist zu versagen,
a)wenn durch die Sondernutzung eine nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist, die auch durch Bedingungen oder Auflagen nicht ausgeschlossen werden kann, |
Schauen wir uns doch mal ganz unvoreingenommen an, ob durch eine halbjährliche Vollsperrung der Untermhäuser Brücke eine "nicht vertretbare Beeinträchtigung der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs zu erwarten ist" ...
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Buga GmbH in der OTZ vom 06.03.07
zusätzliche Aus- und Eingänge an beiden Enden der Brücke, was zusätzliche Personalkosten mit sich bringen würde, |
Die Herrschaften von der Buga haben schon wieder schlecht recherchiert.
Zitat: |
Original von spidy
Beispielsweise erhielten Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsgewerbe im Objektsicherheitsdienst in Hessen einen tariflichen Stundenlohn von 5,78 Euro im Nachtdienst und 6,72 Euro im Tagdienst. |
Diese Kosten sollte man einmal vergleichen mit den Kosten für einen mehrere hundert Meter langen Zaun an der Westseite des Faulenzerweges. Und den nächsten großen Batzen haben sie auch vergessen:
Die Stadt Gera hat eine Sondernutzungsgebührensatzung. Und wenn diese Satzung für die Brücke und den Faulenzerweg konseqent angewandt wird, dann dürfte
a) dieses Argument mit zusätzlichen Kosten für die BUGA-GmbH aus der Welt geschafft worden sein und
b) die Finanzierung des Elserradweges zwischen der ARAL-Tankstelle und der Liebschwitzer Mühle gesichert sein.
Eine Rabattstaffel für Grossnutzer ist in der Satzung nicht vorgesehen.
Abgesehen davon - welcher verantwortungsbewusste Stadtverordnete, welcher Mitarbeiter der Stadtverwaltung, welcher Finanzdezernent könnte angesichts der Kassenlage in Gera einer Rabattregelung zustimmen?
Die preiswerteste Möglichkeit für die Buga-GmbH und die verträglichste Lösung für die betroffenen Anwohner wäre so, wie es zur LaGa in Zeitz praktiziert worden ist: An der Ostseite der Untermhäuser Brücke, am Eingang zum Gut am Mohrenplatz und am Eingang zum Garten der Villa Jahr jeweils eine nette Dame zu postieren, welche die Buga-Eintrittskarten in Augenschein nimmt und sowohl Faulenzerweg, als auch Untermhäuser Brücke öffentlich begehbar zu lassen.
Pfiffikus,
der gleiches Recht für alle fordert
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