.:. Vielen Dank an KiWi, Susi37, Nic67, Liesa44,
Jumpa, HeMu, welche uns kürzlich finanziell unterstützt haben. .:.
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Kurzarbeitergeld
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Digedag
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FT-Leitung # Moderator Spiele
6.137 geschriebene Beiträge
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Wohnort: Thüringen
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06.02.2009 ~ 16:20 Uhr ~ Digedag schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 01.02.2006
507 erhaltene Danksagungen
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Kurzarbeitergeld |
Beitrag Kennung: 217354
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Da es scheinbar einige betrifft mal ein Thema zur Kurzarbeit.
Kurzarbeit ist nicht weiter schlimm.
Es gibt für verheiratete mit Kind 67% vom Lohn, man gilt nicht als arbeitslos und bekommt sein Gehalt weiterhin von der Firma gezahlt. Die Firma bekommt vom Arbeitsamt nach Antrag einen Zuschuss. Das ganze geht maximal 18 Monate und die Firma kann in der Zeit Weiterbildungen durchführen, welche zum Teil ebenfalls vom Arbeitsamt übernommen werden.
Zitat: |
Zur Ermittlung der Höhe des Kug stellt die Agentur für Arbeit eine „Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug)“ zur Verfügung, aus der bei dem jeweiligen Bruttoarbeitsentgelt (Soll- und Istentgelt) die pauschalierten monatlichen Nettoentgelte unter Berücksichtigung der Leistungssätze 1 und 2 (67 oder 60 Prozent) und der auf der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragenen Lohnsteuerklasse abgelesen werden können (sogen. rechnerische Leistungssätze). Die Differenz zwischen den nach den vorstehenden Kriterien abgelesenen Leistungssätzen stellt das für den Kalendermonat zustehende Kug dar.
Quelle Arbeitsamt |
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