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spidy hat am 01. Dezember 2009 um 14:45 Uhr folgendes geschrieben:
Ich bin jetzt etwas irritiert @ die_gute_fee das Verbot zum Errichten von Minaretten in der Schweiz tangiert noch nicht einmal Ansatzweise die Religionsfreiheit der Muslime, denn die Freiheit Gebetsräume zu schaffen bleibt unangetastet. |
Ich zähle den Bau und die Ausgestaltung von Einrichtungen einer Religionsgemeinschaft, die dem Zwecke der Religionsausübung dienen, als Bestandteil der Religionsfreiheit. Das Minerett ist ganz klar ein religiöses Symbol und genau darum ging es auch bei dem Verbot. Es geht um eine Einschränkung der Verbreitung muslimischer Symbole.
Zudem diskriminiert man hier Muslime gegenüber Christen. Die dürfen ja scheinbar weiterhin ähnlich hohe Gebäude zu einem ähnlichen Zwecke errichten.
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Wie sieht das Gegenteil aber in islamisch geprägten Ländern wie z. b. der Türkei dort wurden zwar im so genannten Vertrag von Lausanne den Kirchen Minderheitenrechte geregelt, diese beziehen sich aber weitestgehend auf Armenier, Bulgaren, Griechen und Juden und selbst diese Rechte sind sehr eingeschränkt, die Kirchen haben in der Türkei keinen anerkannten Rechtsstatus woraus folgt das die Kirchen in ihrer administrativen und wirtschaftlichen Selbstverwaltung eingeschränkt sind. |
Ja, das ist natürlich kritikwürdig. Aber wo ist das Argument? Weil anderenorts Menschen auf Grund ihrer Religion diskriminiert werden, ist es auch gut und billig, wenn das in der Schweiz genauso geschieht?
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Und hier wird vom 3.Reich und Religionseinschränkungen von Minderheiten fabuliert das kann einfach nicht wahr sein es geht den Schweizern nicht darum die Muslime zu bekehren und ihnen die Ausübung ihres Glaubens zu verbieten. |
Es geht um eine Machtdemonstration und um die Kommunikation der Nachricht:" Ihr seid hier nicht erwünscht". Von den Schweizern kann man aber nicht sprechen. Nicht alle und auch nicht mehr als die Hälfte der Schweizer hat für das Verbot gestimmt.
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Welche Freiheitsrechte werden denn von diesem Verbot betroffen sein? |
Bezogen auf die Schweizer Verfassung unmittelbar:
- Glaubens- und Gewissensfreiheit (deren Schutzobjekt ist auch die Religionsausübung)
- Kunstfreiheit
Weiterhin wird unmittelbar gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen.
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Du kannst doch nicht die Rechte der Mehrheit zu Gunsten einer Minderheit beschneiden wollen |
Welche Mehrheit?
Welche Rechte werden durch den Bau von Mineretten verletzt?
Wenn Rechte miteinander konfligieren, muss eben abgewogen werden, was schwerer wiegt. Mir ist nicht klar, welche "Rechte" Du da beim Bau von Mineretten in die Waagschale werfen willst.
Welche Gründe sprechen denn für ein Verbot? Was wird geschützt?
Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von die_gute_fee: 01.12.2009 17:43.
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