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Mietminderung wegen Hartz IV-Kunden
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Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
29.12.2006 ~ 15:02 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Mietminderung wegen Hartz IV-Kunden |
Beitrag Kennung: 34225
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein gewerblicher Mieter weniger Miete bezahlen muss, weil sich unter den Besuchern in seinem Bürohaus eine große Anzahl von Hartz-IV-Empfängern befindet.
Die Mieter - Ärzte, Steuerberater und eine Versicherung - zahlten eine Miete über dem Höchstsatz des örtlichen Mietspiegels, wofür ihr ein exklusives Ambiente in dem Mietobjekt in Heilbronn versprochen wurde. Nachdem die Agentur für Arbeit für die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern sowie für eine Suchtberatungsstelle und eine Schuldnerberatung mehrere Etagen angemietet hatte, verkehrten dort täglich bis zu 500 Besucher. Aufgrund der veränderten Besucherverhältnisse im Haus wollten sie nur noch die Hälfte der Miete zahlen, da durch die Masse und das Verhalten der Besucher die Sicherheit in dem Haus nicht mehr gewährleistet sei.
Das Oberlandesgericht entschied, dass in einem solchen Fall eine Mietminderung von 15 Prozent zulässig sei, da ein Teil der Besucher der Agentur für Arbeit nicht dem Durchschnitt der Bevölkerung entspreche. Auch musste während des hohen Besucherandrangs die Sicherheitsanlage im Haus ausgeschaltet werden. Der Zugang zum Gebäude war bis dahin nur mit einer Codekarte oder durch Anmeldung über die Sprechanlage möglich gewesen.
Quelle:http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=16...83z5/index.html
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