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Nach einer Meldung des Sozialticker wird der Krieg der Behörden gegen die Betroffenen immer brutaler geführt. Entsprechend gestaltet sich auch die Gegenwehr.
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Wo vor der Einführung der Hartz Gesetze ein Widerspruch den Urzustand beibehielt und dann die Unstimmigkeit beigelegt werden konnte, werden zur heutigen Zeit bewusst Existenzen zerstört und Menschen in den Ruin geführt. Das es dabei zu Übergriffen im Amt kommen muss, beweist die noch in 2005 geführte Statistik. Nach der sind es 1600 Fälle gewesen, wo die Betroffenen nach Entrechtung zu drastischen Mitteln gegriffen hatten.
Wie viele noch in Wohnungen, unter Brücken und in Häusern sich zurückgezogen haben bzw. hängen ist derzeit noch nicht bekannt, denn wie sollte es auch anders sein, führt man genau darüber keinerlei Statistiken. Nur die Unfallkassen gaben diese Zahlen bekannt, dass viele Angestellte der Hartz IV Verwaltungen bereits Opfer von externer Gewalt geworden und dabei so stark verletzt worden sind, dass sie Leistungen der Unfallkasse in Anspruch nehmen mussten.
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Ein Beispiel von vielen, für die Drangsalierung der Betroffenen ist der Leserbrief einer verzweifelten Familie an die Norderstedter Zeitung.
Leserbrief an die Norderstedter Zeitung
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Sehr geehrte Damen und Herren,
was uns im Moment widerfährt, ist nicht nur der Hohn an sich, sondern lässt dieses Vaterland, welches sich als Sozialstaat rühmt und so stolz auf die Einhaltung der Menschenrechte und der Menschenwürde ist, in einem ganz anderen Licht erscheinen.
Ich bin nicht studiert, und nur eine einfache Frau, deshalb verzeihen Sie bitte, sollte folgendes nicht immer in richtiger Zeitabfolge sein.
Zu meiner Person. Ich bin 31 Jahre alt, seit 15 Jahren an einer außerordentlich schwierigen Psoriasis-Arthritis erkrankt. Ich bin seit 11 Jahren mit meinem Mann verheiratet, wir haben zusammen 3 Kinder – 6, 7 und 8 Jahre alt. Bei meinem Mann ist vor ca. 8 Jahren eine Krankheit ausgebrochen, die man bipolare Störung nennt – zuvor als manisch-depressive Erkrankung bekannt, leider in seinem Falle ebenfalls sehr ausgeprägt.
Seit 5 Jahren ist er krankgeschrieben und kürzlich vom Amtsarzt/med. Dienst für weitere 2 Jahre arbeitsunfähig geschrieben worden.
Ich selbst mit meiner Krankheit bin nur eingeschränkt arbeitsfähig – und im Moment auch nicht, da die Medikamente ihre Wirkung verloren haben, obwohl ich schon das Neueste bekomme, und selbst die Ärzte in der Uniklinik Kiel kaum noch Rat wissen. Die Belastung wird einfach zu groß.
Trotz allem engagiere ich mich noch ehrenamtlich an der Grundschule. Zwei Stunden in der Woche mache ich mit den Erstklässlern eine englische Spielstunde, damit der Übergang zum Englischunterricht in der 3. Klasse nicht zum Übel für die Kinder wird.
Im August 2004 zogen wir nach Norderstedt, nachdem unser Vermieter uns wegen Eigenbedarfes gekündigt und den daran anhängenden Prozess gewonnen hatte – sowie die Durchsetzung der schnellst möglichen Räumung binnen 3 Monaten nach Urteilsverkündung erwirkt hatte.
Wenig nachdem wir – mit letzten Kräften – umgezogen waren, lief mein Anspruch auf Arbeitslosengeld sowie der Anspruch meines Mannes auf Krankengeld aus, und wir mussten Leistungen nach dem SGB II beantragen. Um eine feste Anstellung habe ich mich nachweislich in all dieser Zeit trotzdem redlich bemüht. Aber Arbeit für eine Mutter mit 3 Kindern, die auch noch ihren Mann in Zeiten der Depression (welche nicht Absehbar sind) pflegen muss, und daher nur in Teilzeit arbeiten kann, und auch noch selbst körperlich eingeschränkt ist, ist heutzutage schwer zu bekommen.
Mit dem Bescheid vom 09.05.05 beziehen ich und meine Familie (= Bedarfsgemeinschaft) Leistungen nach dem SGB II. Sofort wurden wir darauf hingewiesen, dass das von uns angemietete und bewohnte Haus zwar von der Größe aber nicht von dem Mietzins her angemessen sei, und wir uns entweder um Untervermietung oder Mietzinssenkung bemühen sollten. Ersteres ist wiederum wegen der Krankheit meines Mannes nicht möglich, und eine Mietzinssenkung konnte auch nicht erwirkt werden.
Herr L. von der ARGE Norderstedt wies mich allerdings seinerzeit darauf hin, dass wenn ich glaubhaft machen könne, auch ohne weitere Zuwendung seitens der ARGE den Mietzins durch die bezogenen Leistungen nach SGB II + Kindergeld bezahlen zu können, wir nicht zwingend umziehen müssten. Ein weiterer Umzug wäre zur Katastrophe geworden.
Mit Bescheid vom 26.07.2005 wurde uns dann bescheidet, dass wir zum 01.08.2005 nur noch den Regelsatz beziehen würden.
Arbeit hatte ich immer noch keine, unglücklicherweise. Also mussten wir sehen, wie wir damit zu Recht kommen.
Am 06.11.2006 dann – aber erst nachdem ich einen Antrag auf außerordentliche Kostenübernahme gestellt hatte - wurde ich von Herrn H. – ARGE Norderstedt -, schriftlich aufgefordert, ihm zu nachzuweisen, wie die Mietdifferenz von uns aufgebracht worden ist bzw. wird.
Folglich dessen traf ich mich persönlich mit Herrn H., um möglicherweise dadurch einen Großteil an schriftlichem hin und her sowie Missverständnisse zu vermeiden. Es war ein sehr freundliches Gespräch, und ich empfand Herrn H. als allgemein sehr fairen Ansprechpartner. Warum fair? Weil er mich über die Anrechnung von Einkommen auf mein Nachfragen sehr freundlich und ehrlich informiert hat, ohne Fakten nicht zu benennen.
Für mein Empfinden konnten wir alle Dinge schnell und unbürokratisch lösen. Ich brachte – freiwillig – unseren Budgetplan bei, und erklärte außerdem unsere derzeitige Lebensweise. Nämlich, dass ich meine 10 Jahre alten (und teilweise noch älteren) Sachen auftrage - obwohl sie durch Gewichtszunahme schon teilweise zu eng, meine Jungs Kleidung vom Flohmarkt bekommen, selbst mein Mann wird von mir nicht anders eingekleidet, und meine Tochter die abgetragene Kleidung der Tochter meiner Cousine, welche 2 Jahre älter als meine Tochter ist, als Leihgabe bekommt, solange sie sie braucht (nach Gebrauch muss ich sie zurückgeben). Nur selten sind für meinen Mann mal ein Paar neue Socken von ***** drin. Nahrungsmittel erwerben wir überwiegend bei *****, **** (Sonderpostenmarkt – Ware aus Versicherungsschäden. Wenn einen Kochschinken bei **** € 1,19 kostet, kann man ihn unter Umständen bei **** für die Hälfte und teilweise auch noch wesentlich weniger erwerben, einen Sack Kartoffeln oftmals schon für € 1,00 – die Ware unterscheidet sich vom Inhalt qualitativ nicht von der anderer Discounter) sowie **** und *****. Gern gehe ich auch zur TAFEL. Trotzdem – meine Familie ist sauber gekleidet und weder Mangel- noch Fehlernährt.
Ich hatte mich seinerzeit auf alle von Herrn H. getätigten Aussagen verlassen, u. a., dass er mich nun persönlich kenne, und sich somit ein Bild von uns und unserer Lebensweise machen könne, und diese Sache nun so in Ordnung wäre. Ich müsse ihn nur verstehen, da er es im Falle einer Prüfung auch erklären können müsse. Stellte überhaupt kein Problem für mich dar, deswegen gab ich ihm auch mehr Informationen, als ich hätte von meiner Nachweispflicht her hätte geben müssen. Zudem habe ich anschließend keine weiteren Aufforderungen mehr bekommen.
Am 12.02. bekamen wir nun einen Brief von Herrn G., ARGE Norderstedt. Hierin forderte er uns zu verschiedenen Dingen auf. Unter anderem zur Darlegung gesamter Kontoauszüge sowie anderer Bescheinung.
Vorsorglich hätte er jedoch schon einmal die uns nach SGB II zustehenden Zahlungen storniert.
Die Arbeitslosentelefonhilfe half mir, ein Widerspruchsschreiben zu verfassen, da mir gar nicht klar war, ob ich überhaupt noch alle Kontoauszüge habe, die er von uns verlangt, da unser Konto wegen bestehender Kontopfändungen von Gläubigern gekündigt wurde.
Diesen Widerspruch, sowie einen von drei geforderten Nachweisen, überbrachte ich der ARGE Norderstedt gestern persönlich. Ich bat die Dame am Empfang, ob Sie dieses Herrn G. vorlegen könne, damit er sich evtl. noch äußern kann, solange ich vor Ort war. Da er ja schon schriftlich mitgeteilt hatte, die Zahlungen bereits storniert zu haben. Andernfalls muss ich zum Sozialgericht nach Lübeck. Der 1. März steht vor der Tür. Meine Kinder werden wie immer am 1. des Monats in den Kühlschrank schauen und Hunger haben. Der Vermieter wird seinen Mietzins verlangen – kann ich ihn nicht beibringen, kann ich mich im darauf folgenden Monat fristlos kündigen – welches er mit Sicherheit tun wird, und ich und meine Familie wären dann Obdachlos.
Herr G. entschied sich allerdings mir mitzuteilen, dass er zu meinem Widerspruch gar nichts sagen möchte und (wörtlich) ‚ wir uns dann vor Gericht sehen’.
Das Gericht teilte mir aber mit, dass ich für meinen Antrag einen Bescheid bräuchte, und das das Schreiben von Herrn G. nicht ausreicht, da es sich eben nur um ein Schreiben handelt, und nicht um einen Bescheid. Obwohl er bereits alle Mittel storniert hat und es somit schon laut Gericht zu einem Verwaltungsakt gekommen ist.
Nach Erhalt dieses Schreibens hat mein Mann eine schwere Depression bekommen, und laut seinem beh. Arzt wohl eine der schwersten, die er je hatte. Ich bin diesbezüglich wirklich am Rande der Verzweiflung. Ein ärztliches Gutachten des mediz. Dienstes liegt der ARGE über die Erkrankung auch schon vor.
Meine Kinder sind wohlerzogene, vorbildliche Kinder.
Meine Tochter ist auf der Leistungsebene eine der Jahrgangsstärksten und hat sogar die Tage einen Malwettbewerb, den die Grundschule Falkenberg für die Stadt Norderstedt gemacht hat, gewonnen. Es sollen neue Verkehrsschilder gedruckt werden.
Mein Sohn L., obwohl ebenfalls schon an derselben Krankheit wie mein Mann erkrankt, trotz seiner Krankheit ein gutes und fröhliches Kind, speziell was schulische Leistung und Integration angeht.
Mein Sohn J. von Geburt an ein Sonnenschein und freut sich auf die Einschulung.
Ich pflege meinen Mann, wenn ich muss, an eine Scheidung ist für mich nicht zu denken. Ich habe meinen Mann geheiratet – und ihm versprochen, ihn zu lieben und zu ehren, in Guten wie in Schlechten Zeiten. Und daran halte ich mich auch.
Ich versorge meine Kinder, mit allem, was sie benötigen.
Ich bemühe mich redlich um eine Teilzeitbeschäftigung. Mit Frau K., der ARGE Norderstedt, habe ich gute Gespräche geführt und lasse mich auch durch die Widersprüchlichkeit einiger anderer Behörden nicht entmutigen (Ich hätte an einer Fortbildung teilnehmen können, habe aber keinen Hortplatz für die Kinder für diese Zeit bekommen – lt. Behörde: KEIN ANSPRUCH AUF DEN PLATZ, selbst wenn KEINE ZUZAHLUNG FÜR DEN HORT SEITENS ARGE).
Ich teilte der ARGE mit, wie wir uns günstig ernähren, dass wir weder rauchen noch Haustiere haben, und sie ja wohl kaum jeden Tierhalter die Leistungen streichen, da dieses nicht in den Regelleistungen enthalten ist.
Mit heutigem Bescheid (01.03.07) erklärt man uns - aufgrund teilweise selbst erdachter und in jedem Fall Halbwahrheiten - seitens der ARGE, das wir mit solchen ‚erwirtschafteten Einsparungen’ NICHT HILFEBEDÜRFTIG sind, und alle Leistungen GESTRICHEN SIND!!!!! = KEIN GELD!!
Mein Mann braucht neue Medikamente, ich auch – kein Geld für die Zuzahlung. Das Kindergeld kommt wahrscheinlich erst am 10.03. – bis dahin kann er schon wieder schwere Psychosen erleiden. Mal abgesehen davon, dass unsere Krankenversicherung uns jede Leistung verweigern bzw. kündigen kann, da wir keine Leistungen nach dem SGB II mehr erhalten.
Meine Kinder haben Hunger – ich habe daraufhin für Essen und Trinken den Kleiderschrank meines Sohnes für € 20,00 verkaufen müssen, was uns dann noch als Einkommen angerechnet wird!!!
In spätestens einem Monat haben wir die Kündigung unseres Mietvertrages auf dem Tisch, da wir die Miete nicht zahlen können. Wie lange ich noch mein Telefon oder Internet benutzen kann, weis ich nicht.
Wann wir mit einer Entscheidung des Sozialgerichtes rechnen können, bei dem ich am Freitag (02.03.) einen Antrag auf einstweilige Anordnung gegen die ARGE gestellt habe, ist dahingestellt.
Nicht die Gerechtigkeit entscheidet, sondern die Willkür. Die Geschäftsführerin der ARGE Nord lässt all dieses kalt – Stellungnahme auf mein Schreiben = KEINE!
Wenn ich mit meinem Mann obdachlos bin, und meine Kinder aufgrund dessen im Heim oder bei Pflegeeltern sind, hat man doch dann endlich erreicht, was man wollte – na dann schon einmal herzlichen Glückwunsch!
Ich hoffe, es erbarmt sich dann einer, und schenkt uns einen Strick – aber nur zur Info: dieses wird als ‚imaginäres Einkommen’ angerechnet…..
Ein aufrichtiges DANKE an alle, die sich die Zeit für das lesen genommen haben.
Herzliche Grüße,
Ihre Nadja S.
(Adresse der Redaktion bekannt) |
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