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28.10.2006 ~ 21:46 Uhr ~ Eisbär schreibt:
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Gartenabfallverbrennung in Thüringen |
Beitrag Kennung: 29048
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Standort: MDR.DE | Radio | MDR 1 RADIO THÜRINGEN
Gartentipp
Was sie beim Verbrennen von Abfällen beachten sollten
auf dieser Seite:
Gartenabfallverbrennung in Thüringen
Traditionsfeuer wie das Maifeuer müssen angemeldet werden.
Ab dem 13. Oktober dürfen wieder Gartenabfälle in Thüringen verbrannt werden. Die Regeln dafür sind in § 7 Absatz 1 des Landesimmissionsschutzgesetzes festgeschrieben. Darin ist das Verbrennen von Abfällen im Freien verboten, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft durch das Feuer gefährdet oder belästigt wird. Aber es gibt eine vorübergehende Regelung die das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung erlassen hat. Nach dieser Ausnahmeregelung kann gelegentlich ein kleines Holzfeuer im Freien abgebrannt werden – auch ohne Genehmigung des Ordnungsamtes. Allerdings müssen folgende Bedingungen eingehalten werden.
Höhe und Breite des Brennstoffhaufens darf nicht größer als ein Meter sein.
Es darf nur trockenes, unbehandeltes Holz mitsamt Rinde verbrannt werden. (Scheitholz, kurze Äste und Reisig)
Das Feuer ist in ausreichendem Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anzulegen. Der Wind muss hierbei beachtet werden.
Das Feuer ist bis zum vollständigen Verglühen von einer Aufsichtsperson zu überwachen.
Entsprechende Löschmittel wie Sand, Wasser, Feuerlöscher oder eine Löschdecke sind bereitzuhalten.
Grundsätzlich gilt: Bei anhaltender Trockenheit, ab Waldbrandstufe 1, ist das Verbrennen grundsätzlich verboten.
Frisches Laub darf nicht verbrannt werden.
Verboten:
Es ist verboten folgende Gartenabfälle zu verbrennen: Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt und Laub sowie lackiertes oder mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten oder ähnliches.
Für Traditionsfeuer muss man grundsätzlich beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Gartenabfallverbrennung in Thüringen
Die Thüringer Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen regelt die Verbrennung von trockenem und unbelastetem Baum- und Strauchschnitt zwei Mal jährlich. Jeder Landkreis bzw. kreisfreie Stadt regelt den Zeitraum und die genauen Modalitäten. Auf Grund von Rauchbelastung haben einige Städte das Verbrennen von Gartenabfällen verboten. Hier finden Sie die genauen Zeiträume für ihre Region:
Nordthüringen
Landkreis Nordhausen: 15.10. - 28.10.2006; Zusätzlich wird an bestimmten Tagen im Landkreis und der Stadt Grünabfall abgeholt (Termine siehe Abfallfibel)
Kyffhäuserkreis: 27.10. - 09.11.2006; Grüngutentsorgung durch Biotonne
Unstrut-Hainich-Kreis: 16.10. - 30.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Landkreis Eichsfeld: 16.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Ostthüringen
Saale-Holzland-Kreis: 14.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Landkreis Greiz: 14.10. - 27.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Altenburger Land: 16.10. - 29.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Saale-Orla-Kreis: 14.10. - 28.10.2006; Zusätzlich gibt es 12 Grüngutsammelstellen.
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: 14.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Jena: Verbrennen verboten; Biotonne, Laubsäcke, Abgabe in Wertstoffhöfen
Stadt Gera: Verbrennen verboten; Abgabe an Wertstoffhöfen
Südthüringen
Landkreis Hildburghausen: 13.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen; Zusätzlich gibt es 5 Grüngutsammelstellen.
Kreis Sonneberg: 15.10. - 28.10.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Landkreis Schmalkalden-Meiningen: 20.10. - 04.11.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Suhl: Verbrennen verboten; Kostenfreie Abgabe an Deponie Goldlauter
Westthüringen
Wartburgkreis: 28.10. - 10.11.2006, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Eisenach: 23.10. - 05.11.2006; nichtgewerbliche Grundstücke im Außenbereich ohne öffentliche Abfallentsorgung. Alle anderen Grundstücke können Abfälle im Rahmen der Baumschnittabfuhr durch das Entsorgungsunternehmen abholen lassen.
Thüringer Mitte
Landkreis Sömmerda: 23.10. - 05.11.2006, außer 31.10.2006
Weimarer Land: 16.10. - 21.10. und 23.10. - 28.10.2006; Mo-Fr: bis 20:00 Uhr, Sa: bis 19:00 Uhr
Stadt Weimar: 16.10. - 21.10. und 23.10. - 28.10.2006; Mo-Fr: 10:00 – 20:00 Uhr, Sa: bis 19:00 Uhr
Ilm-Kreis: 15.10. - 28.10.2006; Baumschnitt, Verbrennen von Laub ist verboten
Landkreis Gotha: 18.10. - 04.11.2006; 10:00 – 18:00 Uhr, außer an Sonn- und Feiertagen
Stadt Gotha: 18.10. - 04.11.2006; Aber nur in bestimmten Kleingartenanlagen, bzw. Straßenzügen (Details siehe Amtsblatt vom 11.10.06).
Stadt Erfurt: Verbrennen verboten; Biotonne, Abgabe an Wertstoffhöfen, im Frühjahr und Herbst für 8 Wochen, Grüncontainer an ausgewählten Standorten.
zuletzt aktualisiert: 06. Oktober 2006 | 13:13
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