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RE: Das ABC der DDR A-Z |
Beitrag Kennung: 235847
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Volkseigentum
Das Volkseigentum war in der DDR bei Produktionsmitteln und Land (Grundbesitz) die vorherrschende Form des Eigentums. Es bildete zusammen mit dem genossenschaftlichen Eigentum das gesellschaftliche oder auch sozialistische Eigentum. Daneben gab es persönliches Eigentum (beispielsweise an Konsumgütern) und verschwindend wenig Privateigentum an Produktionsmitteln (in Handwerks- und Kleinbetrieben), land- und forstwirtschaftlichen Flächen.
Das Volkseigentum war unveräußerlich, unbeleihbar und in besonderer Weise strafrechtlich geschützt. Offizieller Eigentümer waren dabei alle Menschen. Die Idee hinter dem Volkseigentum war, dass gesellschaftlich nützliche Dinge, vor allem Produktionsmittel und Infrastruktur-Einrichtungen nicht dem Wohle Einzelner, sondern dem Wohle der Allgemeinheit dienen sollten.
Das Volkseigentum entstand größtenteils durch entschädigungslose Enteignung von Faschisten, Kriegsverbrechern und Großgrundbesitzern nach einem demokratischen Volksentscheid.
Von deb Bürgern der DDR zu wenig als tatsächliches Eigentum empfunden, wurde es entsprechend "geachtet". Nach der Wende durch eine beispiellose Aktion der Treuhand zerschlagen, verjubelt und verprasst, so dass aus einem riesigen Vermögen ein ein ebensogroßer Schuldenberg erwuchs. Die Schulden blieben der Alggemeinheit, die Rosinen, sprich der Reichtum bei - na wo schon?
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