Adeodatus Benutzerkonto wurde gelöscht
09.03.2009 ~ 09:37 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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RE: Vorbeifahren an einer Pkw-Kolonne vor einer Ampel |
Beitrag Kennung: 233418
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Die StVO dürfte da doch Auskunft geben,
§ 6 StVO Vorbeifahren,
Wer an einem haltenden Fahrzeug, einer Absperrung oder einem sonstigen Hindernis auf der Fahrbahn links vorbeifahren will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen. Muss er ausscheren, so hat er auf den nachfolgenden Verkehr zu achten und das Ausscheren sowie das Wiedereinordnen - wie beim Überholen - anzukündigen.
§ 11 StVO Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, so darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen niemand in die Kreuzung oder Einmündung einfahren, wenn er auf ihr warten müsste.
(2) Stockt der Verkehr auf Autobahnen und Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung, so müssen Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen in der Mitte der Richtungsfahrbahn, bei Fahrbahnen mit drei Fahrstreifen für eine Richtung zwischen dem linken und dem mittleren Fahrstreifen, eine freie Gasse bilden.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf der andere nur vertrauen, wenn er sich mit dem Verzichtenden verständigt hat.
Da es in der StVO keine ausdrückliche Genehmigung für das Vorbeifahren am stehenden Verkehr bei roter Ampel gibt, ist es nicht erlaubt. Ich persönlich würde es auch nicht befürworten, es gibt schon genug Situationen mit Bikern die oftmals auch tödlich enden können, so zum Beispiel wenn die Ampelanlage wieder auf Grün schaltet während ein Biker sich noch fix nach vorn durchquetschen will.
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