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Streit um Verfall von Prepaid-Guthaben hält an
Der Streit um den Verfall von Prepaid-Guthaben hält trotz der verbraucherfreundlichen Gerichtsurteile vom Sommer dieses Jahres an. Zwar hatten Gerichte in München und Düsseldorf entschieden, dass die Guthaben nicht verfallen dürfen, doch nach Ansicht von Verbraucherschützern sind die derzeitigen Regeln bei vielen Mobilfunkanbietern noch immer "unbefriedigend". Vor allem die von den Urteilen direkt betroffenen Anbieter haben bislang reagiert, ergab eine dpa-Umfrage bei den Unternehmen.
Doch Verbraucher müssen unter Umständen noch immer um ihr eingezahltes Geld fürchten. So hat die Verbraucherzentrale Baden- Württemberg weitere Prepaid-Anbieter abgemahnt und Klage etwa gegen den Mobilfunk-Marktführer T-Mobile beim Landgericht Köln eingereicht. "Wir zahlen seit dem ersten November ein Guthaben, das Bestand hat, unseren Kunden aus", sagte Unternehmenssprecher René Bresgen. Doch wenn der Anschluss länger als drei Monate eingestellt ist, hat der Kunde Pech: "Danach werden die Daten gelöscht." Aus Datenschutzgründen, so die Begründung von T-Mobile.
Die Konkurrenten Vodafone und O2 haben dagegen nach eigenen Angaben die gegen sie ergangenen Urteile umgesetzt. Die Prepaid- Karten seien inzwischen unbegrenzt gültig und Guthaben könnten auf Wunsch ausgezahlt werden, sagte Vodafone-Sprecherin Tanja Dahmen. Dennoch halte man sich die Möglichkeit offen, den Kunden, die ihre Handy-Karte nicht mehr nutzen, nach einer Frist zu kündigen. Die Dauer dieser Frist wollte sie nicht benennen. Auch bei O2 hieß es: "Der Kunde kann sein Guthaben immer zurück erhalten." Seit Anfang Oktober hätten einige hundert O2-Kunden davon Gebrauch gemacht.
Auf den Guthaben-Streit angesprochen schieben einige Service- Provider den Netzbetreibern den Schwarzen Peter zu, weil sie deren Verträge lediglich weiter vermarkten. Bei der Verwaltung der Guthaben sei man auf die Netzbetreiber angewiesen, hieß es bei simyo. Gegen den Mobilfunk-Discounter aus Düsseldorf läuft ebenfalls eine Klage der Verbraucherschützer wegen dessen Guthaben-Bestimmungen. Auch Talkline weist auf Probleme hin: Das Unternehmen habe keinen Zugriff auf die technischen Prozesse des Netzbetreibers. Es werde jedoch an einer "kundenfreundlichen Lösung" gearbeitet.
Derweil versuchen viele Service-Provider ihre Kunden mit Kulanzregelungen bei der Stange zu halten. So bucht simyo nach eigenen Angaben einen niedrigen Cent-Betrag auf Handy-Karten, damit diese nicht stillgelegt werden und die Kunden eingehende Anrufe weiter entgegennehmen können. Eine ähnliche Zwischenlösung bietet blau.de aus Hamburg. Tchibo-Kunden können nach Angaben des Unternehmens ihr nach einem Jahr eingefrorenes Guthaben innerhalb von drei Jahren geltend machen. Bei den Prepaid-Angeboten des Krefelder Anbieters Victorvox verfalle dagegen das Guthaben - Ausnahme sei der simply-Tarif, sagte Unternehmenssprecherin Iris Hauk.
E-Plus feilt unterdessen noch an einer Regelung zur Auszahlung des Guthabens. Bis dahin verfielen die eingezahlten Beträge nicht, wie Sprecher Jörg Müller versicherte. Unklar sei, welchen Zeitraum eine möglicherweise rückwirkende Gutschrift umfasse.
Eine automatische Auszahlung des Guthabens gibt es bei keinem der Anbieter, so dass sich die Kunden stets um ihr Geld kümmern müssen. Ob es nach den Musterurteilen gegen O2 und Vodafone zu weiteren Prozessen kommt, ist noch unklar. Es könne sein, dass die Betreiber bis dahin eine Lösung anbieten, sagte die Telekommunikations-Expertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Hannelore Brecht-Kaul. Dann habe sich die Klage erledigt.
quelle: heise online
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