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Forum-Thueringen» Politik» Politik Weltweit » Todesstrafe » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Umfrage: Todesstrafe bei erwiesener Schuld
Nein, lehne ich grundsätzlich ab 48 68.57%
Ja, bei besonders schweren Vergehen 22 31.43%
Insgesamt: 70 Stimmen 100%
 
Zum Ende der Seite springen Todesstrafe
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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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02.04.2006 ~ 17:23 Uhr ~ Digedag schreibt:
images/avatars/avatar-2.gif im Forum Thüringen seit: 01.02.2006
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Todesstrafe Beitrag Kennung: 1948
gelesener Beitrag - ID 1948


Hinrichtungen in den USA

Der US-Bundesstaat Kalifornien kann keine Ärzte für seine Todeskammer finden und löst damit eine landesweite Debatte über Exekutionsmethoden aus.

Kaliforniens Gouverneur Arnold Schwarzenegger kannte keine Gnade. Wäre es nach dem Willen des Ex-Terminators gegangen, dann hätte der im Jahr 1981 wegen Folter, Vergewaltigung und Mordes einer 17-Jährigen zum Tode verurteilte Michael Morales am Mittwoch (Ortszeit) in der Hinrichtungskammer des Gefängnisses San Quentin durch eine Giftspritze sterben sollen.

Kalifornien ist bei weitem nicht der einzige Staat, der seine Todeskandidaten mit einem „Giftcocktail“ hinrichtet. 37 der 38 Bundesstaaten mit Todesstrafe praktizieren diese Methode – zum Teil mit mehr als fragwürdigen Mitteln. Einige der verwendeten Todeschemikalien dürfen nicht einmal zum Einschläfern von kranken Hunden eingesetzt werden, weil das Tierquälerei wäre.

Todesstrafenexperte Richard Dieter, Direktor des „Death Penalty Information Center“ in Washington, ist davon überzeugt dass sich bald Amerikas höchste Richter mit der Verfassungsmäßigkeit diverser Hinrichtungsmethoden beschäftigen müssen: „Das wird bis vor den Obersten US-Gerichtshof gehen. Denn es ist unwahrscheinlich, dass sich jemals einen Arzt finden lässt, der freiwillig eine Exekutionskammer betritt.“

Muss Amerika seine Hinrichtungsmethoden überdenken?
Was haltet ihr von der Todesstrafe ?



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as65    as65 ist männlich Zeige as65 auf Karte FTplus
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02.04.2006 ~ 17:43 Uhr ~ as65 schreibt:
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Beitrag Kennung: 1960
gelesener Beitrag - ID 1960


Erstellt: 23.02.06, 22:20

Die Todesstrafe lehne ich prinzipiell ab. Die eine Seite ist zwar dass eine lebenslange Strafe den Staat einiges kostet. Andererseits ist es für den Verurteilten wahrscheinlich eine Erlösung.

AS65



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Adeodatus
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02.04.2006 ~ 17:50 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
Beitrag Kennung: 1962
gelesener Beitrag - ID 1962


Erstellt: 24.02.06, 09:35

Todesstraf ist weder mit geltenden Gesetz noch mit dem Christlichen Glauben zu vereinbaren, der Staat stellt sich automatisch auf die Stufe derjenigen über die er richtet.

Es ist egal ob Mord oder Hinrichtung in beiden Fällen nimmt sich der Mensch das Recht heraus über leben oder Tod zu entscheiden.

Eine Lebenslange Haft sollte für Mord als Mindestmaß in einem Gerichtssaal gelten, die Todesstrafe ist ein Religt aus dem Alten Testament in dem ja bekanntlich solche Taten wie Mord nur durch den Tod gesühnt werden können.



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Leona   Leona ist weiblich FT-Nutzerin
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02.04.2006 ~ 17:51 Uhr ~ Leona schreibt:
im Forum Thüringen seit: 21.11.2002
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gelesener Beitrag - ID 1963


Erstellt: 24.02.06, 12:31

"Auge um Auge - Zahn um Zahn" meinst du wohl. Das ist bzw. war in vielen Kulturen so üblich. Im Mittelalter wurde die Todestrafe für sehr viel geringere Vergehen als Mord verhängt, ganz zu schweigen von den Hexen- und Ketzerprozessen, bei denen im Namen der Kirche tausende gestorben sind. Nicht nur im Alten Testament ist die Todesstrafe vorgesehen, auch die Schariah, das islamische Recht richtet so. Da ist sogar für Ehebruch die Todestrafe vorgesehen. Und das ist noch heute gültig!



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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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02.04.2006 ~ 17:52 Uhr ~ Digedag schreibt:
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Beitrag Kennung: 1965
gelesener Beitrag - ID 1965


Erstellt: 24.02.06, 12:49

Zitat: Leona
Da ist sogar für Ehebruch die Todestrafe vorgesehen. Und das ist noch heute gültig!


Genau und das ist auch gut so, denn wie heist es so schön?

"Bis das der Tod euch scheidet"

War ein Witz, ein Gag, eine Narretei...



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 17:53 Uhr ~ jandark schreibt:
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Erstellt: 24.02.06, 14:22

Ich sehe das ähnlich wie spidy. Wer tötet, meint sich das Recht hierzu rausnehmen zu können. Da geben sich Mörder und Henker nicht viel.

Was ich davon unterscheiden möchte, sind die (verständlichen) emotionalen Reaktionen Betroffener (zB Angehörige von Mordopfern). Daß die am liebsten gleiches mit gleichem vergelten möchten, kann ich verstehen. Aber als Gesellschaft können wir ihnen dieses Recht nicht geben.

Unabhängig davon muß sich eine Gesellschaft allerdings schützen. Insofern sind hohe Strafmaße schon in Ordnung. Nur die Todesstrafe eben nicht.


gruß

jandark



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mr.gump   mr.gump ist männlich Zeige mr.gump auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 17:55 Uhr ~ mr.gump schreibt:
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Erstellt: 24.02.06, 18:45

Zitat: jandark
Ich sehe das ähnlich wie spidy. Wer tötet, meint sich das Recht hierzu rausnehmen zu können. Da geben sich Mörder und Henker nicht viel.
Was ich davon unterscheiden möchte, sind die (verständlichen) emotionalen Reaktionen Betroffener (zB Angehörige von Mordopfern). Daß die am liebsten gleiches mit gleichem vergelten möchten, kann ich verstehen. Aber als Gesellschaft können wir ihnen dieses Recht nicht geben.
Unabhängig davon muß sich eine Gesellschaft allerdings schützen. Insofern sind hohe Strafmaße schon in Ordnung. Nur die Todesstrafe eben nicht.


sehe das auch so. Doch kann ich mich in jene Angehörige versetzen die auch in Deutschland eine solche Strafe fordern. Stellt euch mal vor wie ihr euch fühlen würdet wenn eins von euren Kindern (sofern ihr welche habt) von so ner Dreck*** von Kinderschänder um die ecke ge..... . Ich könnte mich nicht beherschen.
Wie erklärt man aber Befürwortern einer solchen Strafe ( gib ja scheinbar welche auch in diesem Forum (Siehe Umfrage) haben sich aber bis jetzt vornehm zurückgehalten)das dies Nicht der Weg sein kann?



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Adeodatus
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02.04.2006 ~ 17:56 Uhr ~ Adeodatus schreibt:
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Erstellt: 24.02.06, 19:06

Ich denke einmal wenn diese Kinderschänder oder ähnliche ihre wirklich gerechte Strafe erhalten würde wäre den Angehörigen wohler aber leider ist es oftmals so das Täterschutz vor Opferschutz steht.

Und manches Urteil verhöhnt die Opfer, die letzten Urteile die Deutsche Gerichte gegen Kindermörder gefällt haben bestätigen das. Ein Ehepaar das seine Tochter jämmerlich hat sterben lassen, bekommt gerade einmal 3 Jahre Haft. Die Meldung bei RTL war so gestaltet das der Zuschauer schon fast Mitleid mit diesem Ehepaar bekommen musste. Keinen interessierte was das Kind erleiden musste.



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Opus   Opus ist weiblich Zeige Opus auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 17:56 Uhr ~ Opus schreibt:
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Erstellt: 27.02.06, 00:45

Ich sage nur eins dazu Schwa... ab und mit den Qualen lebenslang einsperren bei Wasser und Brot.
Die Todesstrafe ist doch eine schnelle Erlösung und das haben die Schwe... nicht verdient.



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 17:57 Uhr ~ jandark schreibt:
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gelesener Beitrag - ID 1971


Erstellt: 27.02.06, 10:13

Zitat: Opus
Ich sage nur eins dazu Schwa... ab und mit den Qualen lebenslang einsperren bei Wasser und Brot.
Die Todesstrafe ist doch eine schnelle Erlösung und das haben die Schwe... nicht verdient.


Du scheinst mir ein talentierter Folterknecht zu sein.

Oder Du verfügst über eine Gabe, die Dich von den von Dir erwähnten Tätern zumindest gedanklich kaum unterscheidet.


gruß

jandark



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02.04.2006 ~ 17:58 Uhr ~ geschlossen schreibt:
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Erstellt: 28.02.06, 14:33

Todesstrafe ist Quark.
Statt dessen sollten die Täter den Rest ihres Lebens arbeiten und der Erlös z.B.: dem Weißen Ring oder den Opfern selbst zukommen.
Nach Abzug der Kosten für Deutsche Luxus- Hotels.



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Schmetterling
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02.04.2006 ~ 18:00 Uhr ~ Schmetterling schreibt:
Beitrag Kennung: 1977
gelesener Beitrag - ID 1977


Erstellt: 28.02.06, 14:35

Zitat: Opus
Ich sage nur eins dazu Schwa... ab und mit den Qualen lebenslang einsperren bei Wasser und Brot.
Die Todesstrafe ist doch eine schnelle Erlösung und das haben die Schwe... nicht verdient.


Uah -- hier wird es ja so richtig grausam, behalte doch bitte Deine dreckigen Fantasien lieber für dich, ich will sie nicht hören. (sehen)



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der alte Sack   der alte Sack ist männlich Zeige der alte Sack auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 18:01 Uhr ~ der alte Sack schreibt:
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Erstellt: 01.03.06, 00:43

Zitat: geschlossen
Todesstrafe ist Quark.
Statt dessen sollten die Täter den Rest ihres Lebens arbeiten und der Erlös z.B.: dem Weißen Ring oder den Opfern selbst zukommen.
Nach Abzug der Kosten für Deutsche Luxus- Hotels.


ein sehr guter vorschlag!!!!!
nun mußt du es nur noch den BILL beibringen!



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02.04.2006 ~ 18:02 Uhr ~ geschlossen schreibt:
Beitrag Kennung: 1982
gelesener Beitrag - ID 1982


Erstellt: 03.03.06, 12:53

Mach ich. Bin doch öfters mit ihm zum Abendessen.
Aber seine Frau verbietet Politik am Tisch. Respekt !!! großes Grinsen großes Grinsen



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Hexe   Hexe ist weiblich Zeige Hexe auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 18:05 Uhr ~ Hexe schreibt:
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Erstellt: 10.03.06, 00:14

Absolut dagegen. Gleiches mit Gleichem vergelten? Nein, unmenschlich.
Ich wäre auch für Lebenslanges Einsperren. Oder für eine Moderne Art des Prangers! Ich meine, denkt jetzt nicht ans Mittelalter! Einen Grossen Glaskasten oder so, auf dem Rathausplatz oder die meist bevölkerten Plätze auf stellen, nen Stuhl oder etwas rein und eine grosse Anzeige daneben, oder ein Schild: Mörder, Kinderschänder oder wat auch immer. Zusätzlich dazu natürlich noch lebenslänglich. Aber der dürfte sich nie mehr, nach draussen trauen. Fänd ich geile und menschliche Strafe.



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Lea
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02.04.2006 ~ 18:06 Uhr ~ Lea schreibt:
Beitrag Kennung: 1989
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Zitat:
Original von Leona
auch die Schariah, das islamische Recht richtet so. Da ist sogar für Ehebruch die Todestrafe vorgesehen. Und das ist noch heute gültig!
manche leute sind eben noch nicht soweit entwickelt als dass man sie als menschen bezeichnen koennte.

zum thema: todesstrafe ist deshalb schon *********** weil es keine strafe ist, denn jeder wird mal verrecken und das irdische jammertal verlassen.



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JuMeck   JuMeck ist weiblich Zeige JuMeck auf Karte FT-Nutzerin
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02.04.2006 ~ 18:07 Uhr ~ JuMeck schreibt:
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Beitrag Kennung: 1990
gelesener Beitrag - ID 1990


Erstellt: 10.03.06, 12:24

Zitat: Hexe
Absolut dagegen. Gleiches mit Gleichem vergelten? Nein, unmenschlich.
Ich wäre auch für Lebenslanges Einsperren. Oder für eine Moderne Art des Prangers! Ich meine, denkt jetzt nicht ans Mittelalter! Einen Grossen Glaskasten oder so, auf dem Rathausplatz oder die meist bevölkerten Plätze auf stellen, nen Stuhl oder etwas rein und eine grosse Anzeige daneben, oder ein Schild: Mörder, Kinderschänder oder wat auch immer. Zusätzlich dazu natürlich noch lebenslänglich. Aber der dürfte sich nie mehr, nach draussen trauen. Fänd ich geile und menschliche Strafe.


Und du meinst das ist dann kein Mittelalter, nur weil es im Glaskasten stattfindet??

Klingt logisch verwirrt



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gerassimov   Zeige gerassimov auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 18:08 Uhr ~ gerassimov schreibt:
images/avatars/avatar-16.jpg im Forum Thüringen seit: 12.02.2006
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gelesener Beitrag - ID 1992


Erstellt: 11.03.06, 14:49

Zitat: Hexe
Absolut dagegen. Gleiches mit Gleichem vergelten? Nein, unmenschlich.
Ich wäre auch für Lebenslanges Einsperren. Oder für eine Moderne Art des Prangers! Ich meine, denkt jetzt nicht ans Mittelalter! Einen Grossen Glaskasten oder so, auf dem Rathausplatz oder die meist bevölkerten Plätze auf stellen, nen Stuhl oder etwas rein und eine grosse Anzeige daneben, oder ein Schild: Mörder, Kinderschänder oder wat auch immer. Zusätzlich dazu natürlich noch lebenslänglich. Aber der dürfte sich nie mehr, nach draussen trauen. Fänd ich geile und menschliche Strafe.



Was Hexen so alles **** finden!

Frag mal Herrn Hein, was der davon hält, wie allein die Berichterstattung in der Presse jemanden "an den Pranger stellen" kann.

Edit / P.S.:
Ups! Das "böse" g-Wort!
Dabei hab ich mich nur auf's Zitat bezogen.



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oxxo
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02.04.2006 ~ 18:09 Uhr ~ oxxo schreibt:
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Erstellt: 12.03.06, 20:33

Zitat: gerassimov
Frag mal Herrn Hein, was der davon hält, wie allein die Berichterstattung in der Presse jemanden "an den Pranger stellen" kann.


Die Berichterstattung der OTZ mit der Todesstrafe zu vergleichen finde ich schon als sehr gewagt. Zumal ich an dem Verhalten des Herr Hein keine Fehler feststellen kann, selbst wenn man nur die OTZ als Quelle zur Verfügung hat sollte einem das klar werden.

Des Weiteren würde ich natürlich eine Todesstrafe natürlich auch ablehnen.
Aber bedenkt: nicht allein in Staaten der USA wird diese praktiziert auch in China steht sie noch auf der Tagesordnung und soll jüngsten Berichten zu folge auch nicht abgeschafft werden.

Auf die Phantasien von @hexe möchte ich nicht näher eingehen.

Zuviel Zaubertrank getrunken?



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gerassimov   Zeige gerassimov auf Karte FT-Nutzer
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02.04.2006 ~ 18:11 Uhr ~ gerassimov schreibt:
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Erstellt: 12.03.06, 21:06

Zitat: oxxo
Die Berichterstattung der OTZ mit der Todesstrafe zu vergleichen finde ich schon als sehr gewagt. Zumal ich an dem Verhalten des Herr Hein keine Fehler feststellen kann, selbst wenn man nur die OTZ als Quelle zur Verfügung hat sollte einem das klar werden.


Wo hab ich denn den Vergleich mit der Todesstrafe gezogen?
Und was Herrn Hein angeht, hab ich's genau so gemeint. Ich hab die Berichterstattung der OTZ (zumal im Wahlkampf) mit einer Art "an den Pranger stellen" verglichen.



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04.04.2006 ~ 14:44 Uhr ~ geschlossen schreibt:
Beitrag Kennung: 2495
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Abgesehen wird die Todesstrafe schon lange von deutschen Gerichten ausgesprochen. Aber nicht gegen Verbrecher, sondern gegen viele Opfer.
Die Killer bekommt ein paar Jahre, falls sie nicht das beliebte Glück haben angetrunken zu sein, unter 21 Jahre oder für die Statistik einen Klatsch an der Birne.
Aber die Opfer sind oft ein physisches und psysisches Wrack ihr Leben lang. Und das ist noch schlimmer als eine Todesstrafe.



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guido   guido ist männlich Zeige guido auf Karte FT-Nutzer
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04.04.2006 ~ 15:40 Uhr ~ guido schreibt:
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RE: Todesstrafe Beitrag Kennung: 2504
gelesener Beitrag - ID 2504


ganz klares: dagegen

nicht weil es unmenschlich ist, oder weil man gleiches nicht mit gleichem vergelten sollte um selbst besser dazustehn.. sondern einfach wegen der Endgültigkeit des Todes, weil menschen beeinflußbar sind und nicht fehlerfrei!

filmtip zum thema:
http://www.cineclub.de/filmarchiv/2003/das_leben_des_david_gale.html


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von guido: 04.04.2006 15:41.



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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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04.04.2006 ~ 15:46 Uhr ~ Digedag schreibt:
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Beitrag Kennung: 2506
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Sehr guter Film, hab ich seinerzeit (glaube es war 2004 oder auch 2003) im Kino gesehen.
Den kann ich jeden nur ans Herz legen, der evtl. doch eine Todesstrafe favorisiert.

Auch von mir ein klares Nein zur Todesstrafe.



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guido   guido ist männlich Zeige guido auf Karte FT-Nutzer
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04.04.2006 ~ 16:09 Uhr ~ guido schreibt:
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Beitrag Kennung: 2512
gelesener Beitrag - ID 2512


Zitat:
Zitat:
Original von Leona
auch die Schariah, das islamische Recht richtet so. Da ist sogar für Ehebruch die Todestrafe vorgesehen. Und das ist noch heute gültig!
manche leute sind eben noch nicht soweit entwickelt als dass man sie als menschen bezeichnen koennte.


So weit waren wir schon mal.
Is n bissel mehr als 60 Jahre her..

Nur weil wir uns für sehr zivilisiert halten und zu großen Teilen gegen die Todesstrafe votieren, sollten wir doch nicht vergessen, dass es andere Kulturen gibt.
Die Mentalität dieser Leute ist völlig anders. Ihre Einstellung zu ihrem Glauben und zu ihren Regeln ist für uns fanatisch zu nennen, aber wir sollten uns nicht darüber erheben und richten!

Die Sache ist eine ganz andere, wenn sie hier leben (da gibt es sicher Reibereien, ist klar - Kulturkonflikt deluxe), aber in ihrem Land, in ihrem Glauben, gelten andere Werte als bei uns. Und so barbarisch diese Werte auch gepflegt werden, wir haben es zu respektieren!

Das ist die letzte Konsequenz. Wenn wir das nicht tun, dann ersetzen wir unsere Flagge durch Stars'n'Stripes und bomben auch alles was uns nicht in unsere christlich zivilisierte(?) Welt passt, samt allen Unschuldigen ins 15. Jahrhundert (mit allen Nebenwirkungen).


Dieser Beitrag wurde 1 mal bearbeitet, zum letzten Mal von guido: 04.04.2006 16:18.



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05.04.2006 ~ 06:42 Uhr ~ geschlossen schreibt:
Beitrag Kennung: 2564
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Die letzte Todesstrafe wurde in der DDR 1982 ausgesprochen und durchgeführt.
Auf persöhnlichen Befehl vom Gangster Mielke.
Ein Stasi-Offizier war in den Westen geflüchtet und von Jägern der Stasi ausfindig gemacht und zurückgebracht.



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guido   guido ist männlich Zeige guido auf Karte FT-Nutzer
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11.04.2006 ~ 12:18 Uhr ~ guido schreibt:
images/avatars/avatar-33.jpg im Forum Thüringen seit: 03.04.2006
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Beitrag Kennung: 3763
gelesener Beitrag - ID 3763


Du hast echt nen blöden Forumsnick "geschlossen"
Denkt sicher min. 10% der Leute jedes mal wenn Du was gepostet hat und in die Übersicht schaut, dass das Topic geschlossen wurde Augenzwinkern



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11.04.2006 ~ 14:00 Uhr ~ geschlossen schreibt:
Beitrag Kennung: 3766
gelesener Beitrag - ID 3766


Es tut mir aber nicht leid das du unter den von dir genannten 10% bist. Aber da musst du durch oder lass es sein.
Wenn es dich irritiert hoffe ich doch das du daran nicht verzweifelst und irre wirst. Augenzwinkern
Damit ist dieser Text geschlossen. fröhlich



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Digedag    Digedag ist männlich Zeige Digedag auf Karte FT-Leitung # Moderator Spiele
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11.04.2006 ~ 22:04 Uhr ~ Digedag schreibt:
images/avatars/avatar-2.gif im Forum Thüringen seit: 01.02.2006
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Beitrag Kennung: 3794
gelesener Beitrag - ID 3794


Da Mister/Misses „geschlossen“ auch auf anderen Bords aktiv ist denke ich mal, dass aus den 10% schnell nur noch 5% werden.
Aber ehrlich gesagt war ich am Anfang auch sehr irritiert und habe das Thema erstmal nicht aufgerufen.

Jetzt finde ich den Nick originell.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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12.04.2006 ~ 16:47 Uhr ~ gastli schreibt:
images/avatars/avatar-2026.jpg im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
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Beitrag Kennung: 3883
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@ geschlossen

Bitte doch den Admin den Nickname zu ändern.
In "nicht geschlossen" oder die Kurzform davon "offen".



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jandark   jandark ist männlich Zeige jandark auf Karte FT-Nutzer
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12.04.2006 ~ 17:38 Uhr ~ jandark schreibt:
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Beitrag Kennung: 3890
gelesener Beitrag - ID 3890


"zu"

großes Grinsen


gruß


jandark



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Michi   Michi ist männlich Zeige Michi auf Karte FT-Nutzer
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08.11.2006 ~ 07:22 Uhr ~ Michi schreibt:
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RE: Todesstrafe Beitrag Kennung: 30299
gelesener Beitrag - ID 30299


Saddam Hussein zum Tod verurteilt! Das könnte vielen zu denken geben und wieder an der Todesstrafe festhalten. Ich gehöre nicht zu den Zweiflern ich lehene die Todesstrafe ab.



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gastli   Zeige gastli auf Karte FT-Nutzer
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24.08.2009 ~ 09:23 Uhr ~ gastli schreibt:
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RE: Todesstrafe Beitrag Kennung: 309675
gelesener Beitrag - ID 309675


Die Umfrage ist zwar schon etwas älter, aber das Thema ist brisanter als vor drei Jahren. Deshalb hier das etwas längere Zitat.
Denn die Todesstrafe soll nach dem Wille der der meisten Regierungen in der Europäischen Union zum Alltag gehören. Als reine Vorsorgemaßnahme gegen unruhige Teile der Bevölkerung.

Zitat:
Oliver Janich sprach mit Prof. (em) Dr. Karl Albrecht Schachtschneider über die Konsequenzen der Wiedereinführung der Todesstrafe auf dem Umweg über die EU. Der Original-Text der "Grundrechte-Charta" ist unten per Link angehängt. Das nachfolgende Interview veröffentlichte letzte Woche zum Erstaunen des Autors die Zeitschrift "Focus Money". Die Reaktionen hielten sich allerdings in Grenzen.

Frage: Herr Professor Schachtschneider, laut ihrer Klageschrift gegen den EU-Vertrag von Lissabon vor dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht der Vertrag die Wiedereinführung der Todesstrafe und das Töten von Menschen. Das klingt ungeheuerlich. Worauf gründet sich ihre Argumentation?

Karl Albrecht Schachtschneider: Die Grundrechtecharta ermöglicht ausdrücklich in den aufgenommenen „Erläuterungen“ und deren „Negativdefinitionen“ zu den Grundrechten, entgegen der durch das Menschenwürdeprinzip gebotenen Abschaffung der Todesstrafe in Deutschland (Art. 102 GG), Österreich und anderswo, die Wiedereinführung der Todesstrafe im Kriegsfall oder bei unmittelbar drohender Kriegsgefahr, aber auch die Tötung von Menschen, um einen Aufstand oder einen Aufruhr niederzuschlagen.

Frage: Aber wird in der Charta die Todesstrafe nicht explizit verboten?

Schachtschneider: Maßgeblich dafür ist nicht Art. 2 Abs. 2 der Charta, der die Verurteilung zur Todesstrafe und die Hinrichtung verbietet, sondern die in das Vertragswerk aufgenommene Erklärung zu diesem Artikel, die aus der Menschenrechtskonvention von 1950 stammt. Nach Art. 6 Abs. 1 UAbs. 3 EUV in der Lissabonner Fassung werden die Rechte, Freiheiten und Grundsätze der Charta gemäß den allgemeinen Bestimmungen von Titel VII der Charta, in dem die Auslegung und Anwendung derselben geregelt ist, und unter gebührender Berücksichtigung der in der Charta angeführten „Erläuterungen“, in denen die Quellen dieser Bestimmungen angegeben sind, ausgelegt.

Frage: Warum so umständlich?

Schachtschneider: Eben um diese Tatsache zu verschleiern. Den Abgeordneten wird ja nur der ohnehin schwer verständliche und viel zu lange Vertragstext vorgelegt.

Frage: Aber ist es nun eindeutig, dass das Töten von Menschen erlaubt ist, wenn der Vertrag in Kraft tritt?

Schachtschneider: Ja, die Grundrechtekarte wurde 2001 in Nizza deklariert. Aber da nicht alle Länder einverstanden waren, war sie bisher nicht völkerrechtlich verbindlich. Wenn der Vertrag in Kraft tritt, wird auch die Grundrechte-Charta verbindlich.

Frage: Aber die entsprechende Passage steht ja nur in den Erläuterungen…

Schachtschneider: Diese sind nach Art. 52 Abs. 3 und 7 der Grundrechtecharta verbindlich. Sie können die entsprechende Erklärung der Erläuterung im Amtsblatt der Europäischen Union nachlesen. Da gibt es keinen Interpretationsspielraum. Außerdem: Wozu sollte man das reinschreiben, wenn man es nicht haben will?

Frage: Hat das Bundesverfassungsgericht ihrer Interpretation mit der Anerkennung des Lissabon-Vertrages nicht eine Absage erteilt?

Schachtschneider: Überhaupt nicht. Es hat sich zu der Frage gar nicht geäußert.

Frage: Ist das üblich?

Schachtschneider: Das ist sogar der Normallfall. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht eines Problems nicht annehmen will, äußert es sich einfach nicht dazu.

Frage: Ist das rechtlich möglich?

Schachtschneider: Das ist rechtlich mehr als bedenklich, aber Praxis.

Frage: Die Todesstrafe kann laut Erläuterung im Falle eines Krieges oder einer Kriegsgefahr eingeführt werden. Ein sehr theoretischer Fall.

Schachtschneider: Wirklich? Befinden wir uns nicht in Afghanistan im Krieg? Wer definiert den Krieg? Was ist eine Kriegsgefahr? Was war mit dem Jugoslawien-Krieg?

Frage: Ist es nicht normal, dass in Kriegszeiten zum Beispiel Deserteure hingerichtet werden?

Schachtschneider: In Diktaturen schon.

Frage: Noch beängstigender ist, dass ohne Gesetz und ohne richterlichen Beschluss bei Aufstand und Aufruhr getötet werden darf. Wer definiert das?

Schachtschneider: Eben. Nach meiner Meinung könnten die Montagsdemonstrationen in Leipzig als Aufruhr definiert werden, wie praktisch jede nicht genehmigte Demonstration. Oder nehmen Sie die Krawalle in Griechenland oder kürzlich die Demonstrationen in Köln und Hamburg. Sie brauchen ja nur ein paar „Autonome“, die Steine schmeissen.

Frage: Es gibt Politiker und Juristen, die argumentieren, dass die Grundrechte eines Landes durch den EU-Vertrag nur verbessert, aber nicht verschlechtert werden können.

Schachtschneider: Die Grundrechtecharta der Europäischen Union (GrCh) enthält keinen Vorrang oder Vorbehalt der nationalen Grundrechte oder ein grundrechtliches Günstigkeitsprinzip. Wer das behauptet, beweist seine Unkenntnis des Gemeinschaftsrechts.

Frage: Wie kommen sie dann darauf?

Schachtschneider: Dort wird mit dem Art. 53 der Grundrechte-Charta argumentiert. Aber genau der gibt das nicht her: Dort heißt es: „Keine Bestimmung dieser Charta ist als Einschränkung oder Verletzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten auszulegen, die in dem jeweiligen Anwendungsbereich…, sowie durch die Verfassungen der Mitgliedstaaten anerkannt werden.“. Wesentlich ist der Passus „in dem jeweiligen Anwendungsbereich“. Wenn nämlich Gemeinschaftsrecht anzuwenden ist, sind die Grundrechte der Europäischen Union maßgeblich (Art. 51 Abs. 1 GrCh), wenn nationales Recht anzuwenden ist, die nationalen Grundrechte. Beide Grundrechtetexte sind niemals gleichzeitig anzuwenden.

Frage: Aber der europäische Gerichtshof könnte doch feststellen, dass in diesem Fall das nationale Recht Vorrang hat.

Schachtschneider: Genau das hat der EuGH noch nie getan. Er fühlt sich immer zuständig. Außerdem ist das Verbot der Todesstrafe kein Grundrecht. Insofern zieht das Argument, die Grundrechte dürfen nicht verschlechtert werden, nicht.

Frage: Ein anderes Argument aus Kreisen der EU-Kommission lautet, der Passus wäre drin, um auch Staaten wie die Türkei aufnehmen zu können.

Schachtschneider: Das ist doch grotesk. Als Gemeinschaft müssten wir doch sagen, wir nehmen keine Länder auf in denen Menschen getötet werden dürfen und nicht umgekehrt.

Frage: Ist den Politikern denn bewusst was sie da beschließen?

Schachtschneider: Vielleicht nicht allen. Mindestens aber der CDU/CSU-Fraktion. Ich habe extra eine nur fünfseitige Zusammenfassung meiner Klage verteilen lassen, damit die Abgeordneten nicht zu viel lesen müssen. Auch der SPD dürfte die Problematik bekannt sein, weil einer ihrer Abgeordneten, nämlich Prof. Meyer, in Nizza versucht hat, die Regelungen zu verhindern.

Frage: Können Sie sich einen Grund vorstellen, warum so etwas beschlossen wird?

Schachtschneider: Offensichtlich rechnen die Regierungen mit Aufruhr. Die Skepsis gegenüber den Regierungen und dem Apparat der EU wird immer größer. Die Finanz- und Wirtschaftskrise verschärft den Druck auf die Bevölkerung.

Frage: Also will man sie niederschießen dürfen?

Schachtschneider: So sieht es aus.

Frage: Was kann man dagegen tun?

Schachtschneider: Meiner Meinung nach berechtigt das EU-Vertragswerk, auch weil damit die Demokratie ausgehöhlt ist, zum Widerstand.

Frage: Welche Form von Widerstand meinen sie?

Schachtschneider: Zum Beispiel Demonstrationen und alle Formen des öffentlichen Widerspruchs, der Weg Gandhis.

Frage: …die dann als Aufruhr gedeutet werden können. Das klingt nach diktatorischen Verhältnissen...

Schachtschneider: Das Wort Diktatur ist fachlich schief, aber sehr gebräuchlich. Der Begriff ist seit der Römischen Republik als befristete Notstandsverfassung definiert. Ich würde eher von Despotie, die zur Tyrannis ausarten kann, sprechen. Im übrigen: Wenn im Oktober die Iren dem Vertrag von Lissabon zustimmen, ist die Abschaffung der Todesstrafe beseitigt.



* Hier der entsprechende Ausschnitt aus dem Amtsblatt der Europäischen Union (PDF)
Quelle Interview.



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