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RE: Schlag gegen Taliban |
Beitrag Kennung: 189196
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Zitat: |
felixed hat am 05. Dezember 2008 um 21:05 Uhr folgendes geschrieben:
Verstehe ich Dich richtig, daß der BRD rechtsstaatliche Prinzipien völlig schnuppe sind? |
In solchen Fällen schon.
- In einem Rechtsstaat gelten alle solange als unschuldig, bis ihre Schuld erwiesen ist.
- In begründeten Fällen, die gesetzlich festgelegt sind, muss man in der Tat die Unschuld nachweisen. Diese Rechtskonstruktion bezeichnet man als "Beweislastumkehr". Insbesondere, wenn für die Gegenseite eine unzumutbare Beweisnot vorliegt, ist die Beweislastumkehr eine sehr sinnvolle Sache.
- Mir ist keine Regelung bekannt, die jemandem in irgendeinem Falle vorschreiben würde, dass ich die mangelnde Absicht, etwas zu tun, nachzuweisen hätte. Im Gegenteil: Es gilt wohl eher die Losung: "Die Gedanken sind frei"!
Ich darf also täglich daran denken, dich zu verprügeln. Solange das bei Gedanken und dem Wunsch bleibt, bleibt das völlig straf frei. Und niemand kann von mir wirksam verlangen, die fehlende Absicht, felixed zu verprügeln, nachzuweisen.
Und nun erinnern wir uns mal daran, was Frau Merkel am 26.09.2007 vor der Uno-Vollversammlung gefordert hat:
"Nicht die Welt muss Iran beweisen, dass der Iran die Atombombe baut. Iran muss die Welt überzeugen, dass es die Atombombe nicht will."
Pfiffikus,
der angesichts der Legislaturperioden in Deutschland und USA erst 2010 damit rechnet, dass dieser Beweis militärisch eingefordert wird
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