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Hartz IV ist offener Strafvollzug
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gastli
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FT-Nutzer
32.196 geschriebene Beiträge
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Wohnort: terrigenus
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22.10.2008 ~ 17:31 Uhr ~ gastli schreibt:
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im Forum Thüringen seit: 03.12.2005
2261 erhaltene Danksagungen
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RE: Hartz IV ist offener Strafvollzug |
Beitrag Kennung: 171406
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Wieder verfolgt eine interne Anweisung der BA nur ein Ziel - die Schikanen gegen die Opfer weiter zu verschärfen.
Zitat: |
BA Anweisung zu Widersprüchen - oder euch Hartz IV-ler bekommen wir schon klein
Interessante Auflagepunkte durcheilen die Datenleitungen der BA auf dem direkten Wege in die Hochburgen der Inkompetenz. Treu der deutschen Auffassung … alles nach Vorschrift, werden die Sachbearbeiter mit endlosem Papierterror bombardiert und zu Dingen genötigt, um nicht das restlich vorhandene menschliche Hirn noch einzusetzen, sondern sich weiterhin strickt an die Anweisungen - Punkt für Punkt - zu halten. Man erkennt zwar die hoffnungslose Lage und ist weiterhin nicht bereit, diesen Wahnsinn an passender Ebene zu ändern … nein - man zieht das zum Scheitern verurteilte Hartz IV Gesetz weiterhin gnadenlos durch, obwohl die Erfolge bei Widersprüchen ( 60 % ) und Klagen ( 50 % ) stetig zugunsten der Betroffenen ausfallen. ( Nur wer glaubt an solche Statistiken noch, wenn doch die Dunkelziffern sich weit über den Werten befindet? )
Aber wie finden Sie denn solche Leitsätze ?
* - … “Stattgaben im Klageverfahren sind auf 30 % zu reduzieren” …
* - … “die Grundsicherungsstellen verringern die Erfolgsquoten von Klagen” …
* - … “auf die Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruches hinweisen” …
* - … “Im Übrigen ist unter Wirtschaftlichkeitserwägungen darüber zu befinden, ob zu einem als rechtmäßig erkannten Bescheid ein Widerspruch gerechtfertigt oder der Widerspruchsführer eingeladen wird, um ihn unter Darlegung der Sach- und Rechtslage zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen” …
* - jonglierende Zeiträume für Bearbeitungen von Widersprüchen … 6 Monate … huhu, da sind Menschen bereits verhungert, welche auf das Geld angewiesen sind.
Täuschung, Abschreckung, Nötigung oder wäre dies sogar schon eine Bedrohung?
Damit das gesamte Paket auch greift, sind ja die Voraussetzungen, um überhaupt zum Gericht zu gelangen, auch in Anpassung gebracht worden, so dass es bald kaum mehr möglich sein wird, ohne Geld sein Geld zu erstreiten. Auf der Gesetzgebungsebene ist mittlerweile der Streitwert für LSG-Berufungen auf 750 Euros angehoben worden. Über die Prozesskostenhilfe wurden ja schon reichlich Tränen vergossen und eines wird sicher sein: Solange dies nicht geändert wird, wird es weiterhin verschlimmert … jeden Tag ein bisschen, damit sich die Betroffenen langsam daran gewöhnen können !!!
Der gesamten Schmarrn ist einlesbar unter: Harald-Thome.de - PDF |
[Quelle Sozialticker]
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