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RE: Alles Gute gastli! |
Beitrag Kennung: 167598
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da hat sich die firma super abgesichert, dies wird einem nur zusätzlich mitgeteilt, am anfang des monats zieht man die die 7 h ab, erkenntlch auf deinem zeitkonto!
ausdrucken kannst du dir das nicht, sondern nur auf arbeit nachlesen! feiertage rausarbeiten bekommst du gesagt, aber im vertrag steht nichts davon, warum auch, man sichert sich schleisslich ab! meine freundin hat letzte woche den 3. oktober rausgearbeitet und ist mo- sa, ohne freitag 50 h auf arbeit gewesen!
das , wenn du einen feiertag arbeitest nur 15 % zuschlag bekommst, steht so auch nicht im vertrag, sondern nur, feiertagszuschläge, gibt es nach der jeweils gültigen betriebsordnung!
arbeitsschutz , nur vor oder nach deiner arbeit, dies wird natürlich nicht bezahlt! aber ich denke, das ist noch das kleinere übel! ich bin froh, damals nicht angefangen zu haben, als es los ging!
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