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von otz.de
Berlin (dpa) - Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, hat die Vorschläge des Ethikrates zum Umgang mit Todkranken scharf kritisiert. »Mit der Methode des assistierten Suizids soll doch nur das Verbot der Tötung auf Verlangen umgangen werden«, sagte er der »Passauer Neuen Presse«.
Eine ärztliche Beihilfe bei Selbstmord lehnte er kategorisch ab. »Der Patient hat das Recht auf einen würdigen Tod, nicht darauf, getötet zu werden.« Das Recht auf einen selbstbestimmten Tod werde zur Farce, »wenn nur noch der nicht getötet werden darf, der ausdrücklich nicht getötet werden will«. Hoppe warnte: »Wenn wir in der Frage der Sterbehilfe nachgeben, werden wir in dieser Gesellschaft in eine ethische Schieflage geraten.«
Der Ethikrat ist ein interdisziplinär besetztes Gremium, das die Bundesregierung in ethischen Fragen berät. Zur so genannten passiven Sterbehilfe schlug er vor: Auf ausdrücklichen Wunsch des Patienten sollten Mediziner, Pflegende und Angehörige lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen, begrenzen oder beenden können, ohne strafrechtliche Sanktionen befürchten zu müssen. Hier handele es sich nicht um Sterbehilfe, sondern um Sterbenlassen. Eine Tötung auf Verlangen müsse jedoch strafbar bleiben, hieß es.
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Für mich sollte auch jeder, der den Tod wünscht, das Recht haben diesen selber herbeizuführen.
Bei eigenen Verlangen sollte es dann möglich sein, wenn eine koplette Heilung, in absehbarer Zeit, nicht möglich ist.
Für einige ist ein Leben mit Behinderung einfach nur noch eine Strafe.
as65
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