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RE: Erste Straßenbahn videoüberwacht |
Beitrag Kennung: 151899
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Jetzt bleibt doch mal auf dem Teppich! Worum geht es denn eigentlich hier? Da wird das Geschehen in der Straßenbahn aufgezeichnet und sofern nix Besonderes passiert, wird das Zeug nach 2 Tagen wieder überschrieben. Keine automatische Gesichtserfassung, nichts Schlimmeres.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass sich da jemand vor eine Glotze setzt und sich den täglichen Straßenbahnfilm reinzieht. Vielmehr gehe ich davon aus, dass die Aufzeichnungen üblicherweise ungesehen gelöscht werden.
Aber es stellt für mich als Fahrgast und für den GVB als potentiell materiell Geschädigten einen Mehrwert dar, wenn man zwecks Aufklärung einer Straftat den Film bis zur passenden Minute zurück spulen kann.
Die Frauenparkplätze im Arcaden-Parkhaus werden seit Jahren videoüberwacht. Da regt sich doch auch niemand auf.
Zitat: |
Herasun hat am 04. August 2008 um 21:42 Uhr folgendes geschrieben:
Gelten die Ängste anderer Fahrgäste weniger als materielle Verluste? |
Natürlich nicht. Jetzt kann meine Tochter noch ein wenig beruhigter alleine Straßenbahn fahren, als ohne Videoüberwachung. Wohlgemerkt, ich hab nicht geschrieben, dass die Überwachung Sicherheit herstellt.
Zitat: |
Herasun hat am 04. August 2008 um 21:42 Uhr folgendes geschrieben:
Zitat: |
Pfiffikus hat am 04. August 2008 um 18:31 Uhr folgendes geschrieben:
Pfiffikus,
der nirgends einen Hinweis darauf findet, dass die Opfer durch die Videoüberwachung bestraft werden sollen |
Durch die Videoüberwachung wohl nicht, günstigstenfalls infolgedessen.
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Bitte bei der richtigen Rollenverteilung bleiben! Ansonsten hast du den Sinn der Videoüberwachung richtig erfasst.
Im Fall der Fälle wäre meine Tochter in der Opferrolle. Und wenn die Täter infolge der Videoüberwachung nicht mangels Beweisen frei gesprochen werden müssen, so hab ich mit diesen potentiellen Tätern wesentlich weniger Mitleid, als du.
Pfiffikus,
der nochmals betont, dass die Betreuung von Kindern und Jugendlichen nicht die vordringliche Aufgabe des GVB ist
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